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Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)

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Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken<br />

Die Vorräte an Masken der Spitäler sind für den Gebrauch durch Patienten und das<br />

medizinische Personal bestimmt und können den Heimen, den anderen Betrieben und<br />

Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />

Da zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Grippepandemie mit einer erhöhten Nachfrage und<br />

entsprechenden Versorgungsengpässen gerechnet werden muss, wird den Heimen, den<br />

anderen Betrieben und den Privatpersonen in der Schweiz empfohlen, sich frühzeitig mit<br />

Hygienemasken einzudecken. Diese Masken müssen trocken gelagert werden. Das vom<br />

Hersteller angegebene Verfalldatum ist grundsätzlich zu beachten, gemäss BAG kann<br />

jedoch davon ausgegangen werden, dass Hygienemasken bei richtiger (trockener) Lagerung<br />

auch eine gewisse Zeit über das Verfalldatum hinaus wirksam bleiben.<br />

Für die Berechnung des Masken-Bedarfs schlägt das BAG folgende Annahmen vor:<br />

• Eine Pandemiewelle dauert in der gesamten Schweiz voraussichtlich rund 12 Wochen. In<br />

einer umschriebenen Region oder in einer Stadt dauert sie ca. sechs Wochen.<br />

• Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam.<br />

Hygienemasken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden.<br />

• Geht man davon aus, dass eine gesunde Person für bestimmte Situationen (z.B.<br />

während dem Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen<br />

Verkehr) durchschnittlich eine Maske pro Tag benötigt, so wird diese Person ca. 50<br />

Masken für die Dauer der Pandemiewelle benötigen.<br />

• Jeder Haushalt soll über einen Vorrat an 50 Masken pro Person verfügen. Der<br />

Detailhandel (Grossverteiler und Apotheken) hat im Mai 2007 die entsprechenden<br />

Masken ins Sortiment aufgenommen, und sie werden dort in Packungen zu 50 Stück<br />

zum Kauf angeboten. Die Masken sollen an einem trockenen Ort gelagert werden. Ab<br />

Phase 5 wird erkrankten Personen, welche ausserhalb vom Spital behandelt werden, das<br />

Tragen von Hygienemasken empfohlen. Diese sollen im Erkrankungsfall auf dem freien<br />

Markt beschafft werden, oder können bei Bedarf aus dem oben genannten Lager der<br />

empfohlenen 50 Masken verwendet werden.<br />

Hygienemasken<br />

Ihr aktueller<br />

Lagerbestand<br />

im Heim<br />

Modellrechnung<br />

für den Soll-<br />

Bestand für den<br />

Pandemiefall<br />

Analyse: Wo und<br />

wie können Sie<br />

mit benachbarten<br />

Heimen und<br />

anderen<br />

Institutionen<br />

kooperieren?<br />

Ihre Planung<br />

und Ihre<br />

Massnahmen<br />

Atemschutz-<br />

Masken FFP1,<br />

FFP2, FFP3<br />

<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />

Teil III : Themen Seite 214

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