Pandemieplan-Kanton Bern (pdf, 605KB)
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Formular: Planung der Lagerhaltung und Bewirtschaftung von Masken<br />
Die Vorräte an Masken der Spitäler sind für den Gebrauch durch Patienten und das<br />
medizinische Personal bestimmt und können den Heimen, den anderen Betrieben und<br />
Privatpersonen nicht zur Verfügung gestellt werden.<br />
Da zum Zeitpunkt des Ausbruchs einer Grippepandemie mit einer erhöhten Nachfrage und<br />
entsprechenden Versorgungsengpässen gerechnet werden muss, wird den Heimen, den<br />
anderen Betrieben und den Privatpersonen in der Schweiz empfohlen, sich frühzeitig mit<br />
Hygienemasken einzudecken. Diese Masken müssen trocken gelagert werden. Das vom<br />
Hersteller angegebene Verfalldatum ist grundsätzlich zu beachten, gemäss BAG kann<br />
jedoch davon ausgegangen werden, dass Hygienemasken bei richtiger (trockener) Lagerung<br />
auch eine gewisse Zeit über das Verfalldatum hinaus wirksam bleiben.<br />
Für die Berechnung des Masken-Bedarfs schlägt das BAG folgende Annahmen vor:<br />
• Eine Pandemiewelle dauert in der gesamten Schweiz voraussichtlich rund 12 Wochen. In<br />
einer umschriebenen Region oder in einer Stadt dauert sie ca. sechs Wochen.<br />
• Hygienemasken sind nach ca. 2 Stunden durchfeuchtet und dann weniger wirksam.<br />
Hygienemasken müssen deshalb regelmässig ausgetauscht werden.<br />
• Geht man davon aus, dass eine gesunde Person für bestimmte Situationen (z.B.<br />
während dem Aufenthalt in grösseren Personenansammlungen oder im öffentlichen<br />
Verkehr) durchschnittlich eine Maske pro Tag benötigt, so wird diese Person ca. 50<br />
Masken für die Dauer der Pandemiewelle benötigen.<br />
• Jeder Haushalt soll über einen Vorrat an 50 Masken pro Person verfügen. Der<br />
Detailhandel (Grossverteiler und Apotheken) hat im Mai 2007 die entsprechenden<br />
Masken ins Sortiment aufgenommen, und sie werden dort in Packungen zu 50 Stück<br />
zum Kauf angeboten. Die Masken sollen an einem trockenen Ort gelagert werden. Ab<br />
Phase 5 wird erkrankten Personen, welche ausserhalb vom Spital behandelt werden, das<br />
Tragen von Hygienemasken empfohlen. Diese sollen im Erkrankungsfall auf dem freien<br />
Markt beschafft werden, oder können bei Bedarf aus dem oben genannten Lager der<br />
empfohlenen 50 Masken verwendet werden.<br />
Hygienemasken<br />
Ihr aktueller<br />
Lagerbestand<br />
im Heim<br />
Modellrechnung<br />
für den Soll-<br />
Bestand für den<br />
Pandemiefall<br />
Analyse: Wo und<br />
wie können Sie<br />
mit benachbarten<br />
Heimen und<br />
anderen<br />
Institutionen<br />
kooperieren?<br />
Ihre Planung<br />
und Ihre<br />
Massnahmen<br />
Atemschutz-<br />
Masken FFP1,<br />
FFP2, FFP3<br />
<strong>Pandemieplan</strong> Gesundheitswesen BE www.be.ch/pandemie April 2008<br />
Teil III : Themen Seite 214