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Vergleich zur Privatwirtschaft:<br />
Weniger Einkommen und längere Arbeitszeit im öffentlichen Dienst<br />
Beschäftigte im öffentlichen Dienst<br />
verdienen deutlich weniger und arbeiten<br />
länger als Beschäftigte in <strong>der</strong><br />
Privatwirtschaft. Nach aktuellen Erhebungen<br />
<strong>des</strong> Statistischen Lan<strong>des</strong>amtes<br />
Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> liegt<br />
<strong>der</strong> Einkommensunterschied zwischen<br />
dem öffentlichen Dienst und<br />
<strong>der</strong> Privatwirtschaft bei neun Prozent.<br />
Die Arbeitszeit ist hingegen mit<br />
durchschnittlich 40,1 Wochenstunden<br />
im öffentlichen Dienst höher als<br />
in <strong>der</strong> Privatwirtschaft (38,5 Stunden).<br />
Nach den Zahlen, die die Statistiker am<br />
22. Juni 2011 vorstellten, beläuft sich<br />
<strong>der</strong> durchschnittliche Bruttojahresverdienst<br />
<strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten im<br />
Kernbereich <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes<br />
<strong>auf</strong> 40 905 Euro. Demgegenüber wird in<br />
<strong>der</strong> Privatwirtschaft jährlich 44 874 Euro<br />
brutto verdient.<br />
Beson<strong>der</strong>s gravierend sind die Unterschiede<br />
beim Führungspersonal. Zwischen<br />
herausgehobenen Fachkräften im<br />
öffentlichen Dienst (45 019 Euro) und in<br />
<strong>der</strong> Privatwirtschaft (55 895 Euro) liegt<br />
<strong>der</strong> Einkommensunterschied bei einem<br />
Fünftel. Bei Beschäftigten in leiten<strong>der</strong><br />
Stellung sind es im öffentlichen Dienst<br />
(64 814 Euro) im Vergleich zur Privatwirtschaft<br />
(89 477 Euro) sogar 27 Prozent.<br />
Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat<br />
die Zusatzversorgung für Frauen im<br />
öffentlichen Dienst verbessert, die<br />
vor 1990 im Mutterschutz waren.<br />
Die Karlsruher Richter entschieden<br />
mit Beschluss vom 28.04.2011 (Az.: 1<br />
BvR 1409/10), dass die gesetzlich<br />
vorgeschriebenen drei Monate Mutterschutz<br />
bei <strong>der</strong> Wartezeit angerechnet<br />
werden. Hintergrund <strong>der</strong><br />
Entscheidung ist, dass das Mutterschaftsgeld<br />
steuerfrei gestellt war.<br />
Bei <strong>der</strong> Versorgungsanstalt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (VBL) handelt es sich<br />
um eine Zusatzversorgungseinrichtung<br />
für Beschäftigte <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes,<br />
die die Aufgabe hat, den Arbeitnehmern<br />
<strong>der</strong> an <strong>der</strong> VBL beteiligten<br />
Arbeitgeber eine Alters-, Erwerbsmin<strong>der</strong>ungs-<br />
und Hinterbliebenenversorgung<br />
zu gewähren, die die Rente aus <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt.<br />
Voraussetzung für die Zahlung ist, dass<br />
<strong>der</strong> öffentliche Arbeitgeber für die Beschäftigten<br />
60 Monate lang, also fünf<br />
Jahre, Umlagen einbezahlt hat.<br />
Benachteiligt sind die Beschäftigten <strong>des</strong><br />
öffentlichen Dienstes auch in puncto<br />
Arbeitszeit. Durchschnittlich 40,1 Wochenstunden<br />
im öffentlichen Dienst<br />
stehen 38,5 Wochenstunden in <strong>der</strong><br />
Privatwirtschaft gegenüber. Nach<br />
mehrmaliger Verlängerung <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />
arbeiten Beamtinnen und Beamte<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wöchentlich 41 Stunden<br />
und werden gegenüber den Tarifbeschäftigten,<br />
die mit 39 Stunden eine<br />
kürzere Wochenarbeitszeit haben, ungleich<br />
behandelt.<br />
<strong>BDZ</strong>-Chef Klaus H. Leprich kritisiert,<br />
dass sich die Einkommensschere zwischen<br />
dem öffentlichen Dienst und <strong>der</strong><br />
Privatwirtschaft immer weiter öffnet.<br />
Trotz höherer Steuereinnahmen dank<br />
blenden<strong>der</strong> Konjunktur hätten die Beschäftigten<br />
<strong>des</strong> öffentlichen Dienstes in<br />
den letzten Jahren massive Gehaltseinbußen<br />
hinnehmen müssen und hinkten<br />
hinter <strong>der</strong> Gehaltsentwicklung in <strong>der</strong><br />
Privatwirtschaft uneinholbar hinter.<br />
Die enormen Einkommensunterschiede<br />
bei den Führungskräften sei <strong>der</strong> Grund<br />
für die seit Jahren bestehenden Probleme<br />
bei <strong>der</strong> Gewinnung qualifizierten<br />
Nachwuchses im öffentlichen Dienst.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> demografischen<br />
Entwicklung werde sich das Problem<br />
noch verschärfen, prognostiziert<br />
Leprich.<br />
Verfassungsgericht zu Altersbezügen<br />
Mütter können <strong>auf</strong> höhere Betriebsrente hoffen<br />
Die heute 63-jährige Beschwerdeführerin<br />
hatte 59 Umlagemonate erreicht und<br />
lag damit einen Monat unter <strong>der</strong> Wartezeit.<br />
1988 befand sie sich für die Dauer<br />
von drei Monaten im Mutterschutz. Diese<br />
drei Monate wurden bei <strong>der</strong> Wartezeit<br />
aber nicht eingerechnet. Das zuständige<br />
Landgericht hatte ihre Klage<br />
mit <strong>der</strong> Begründung abgewiesen, während<br />
<strong>des</strong> Mutterschutzes müsse <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber keine Umlage zahlen.<br />
Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht verneinte<br />
diese Rechts<strong>auf</strong>fassung und entschied,<br />
die Nichtberücksichtigung von<br />
Mutterschutzzeiten bei <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Zusatzversorgung <strong>der</strong> VBL sei verfassungswidrig.<br />
Die mit <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerde<br />
angefochtenen Urteile verstießen<br />
gegen das Verbot <strong>der</strong> geschlechtsbezogenen<br />
Diskriminierung.<br />
Die bisherige Praxis stelle eine Diskriminierung<br />
dar, die allein am Geschlecht<br />
anknüpfe, argumentierten die Karlsruher<br />
Richter. Nur Frauen unterlägen dem<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz<br />
und dürften bei <strong>der</strong> Zusatzversorgung<br />
nicht schlechter gestellt werden<br />
als Männer.<br />
Wenn in den kommenden Jahren im<br />
öffentlichen Dienst rund 20 Prozent <strong>der</strong><br />
Beschäftigten pensioniert werden, müssen<br />
nach Erhebungen <strong>des</strong> dbb rund 700<br />
000 Nachwuchskräfte eingestellt werden,<br />
um gravierende Defizite zu vermeiden.<br />
Nach Ansicht Leprichs kann die Politik<br />
ein Zeichen setzen, wenn sie den Vertrauensbruch<br />
repariert, den sie mit <strong>der</strong><br />
Rücknahme <strong>der</strong> Erhöhung <strong>des</strong> Weihnachtsgel<strong>des</strong><br />
begangen hat. Dabei wäre<br />
die ursprünglich zum 1. Januar 2011<br />
geplante Anhebung <strong>auf</strong> das frühere,<br />
bereits <strong>auf</strong> 60 Prozent abgesenkte Niveau<br />
keine Gehaltserhöhung, son<strong>der</strong>n<br />
nur die Beendigung eines einseitigen<br />
Sparopfers.<br />
Leprich wörtlich:<br />
"Statt Steuersenkungsspiele zu veranstalten,<br />
muss die Bun<strong>des</strong>regierung noch<br />
in diesem Jahr die einseitige Kürzung<br />
<strong>des</strong> Weihnachtsgel<strong>des</strong> beenden und in<br />
<strong>der</strong> Einkommensrunde 2012 für die<br />
Beamtinnen und Beamten sowie für die<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
die finanziellen Spielräume nutzen, die<br />
durch steigende Steuereinnahmen entstanden<br />
sind, um den öffentlichen<br />
Dienst endlich angemessen zu bezahlen<br />
und ihn damit gegenüber den Privatwirtschaft<br />
attraktiv und konkurrenzfähig zu<br />
machen."<br />
Zum einen würden Frauen mit Mutterschutzzeiten<br />
gegenüber männlichen<br />
Arbeitnehmern ungleich behandelt, da<br />
<strong>der</strong>en Erwerbsbiografien im öffentlichen<br />
Angestelltenverhältnis nicht durch die<br />
gesetzlich zwingend vorgeschriebenen<br />
Mutterschutzzeiten unterbrochen wurden<br />
und auch nicht werden.<br />
Zum an<strong>der</strong>en liege eine Ungleichbehandlung<br />
von Frauen in Mutterschutz<br />
auch gegenüber denjenigen männlichen<br />
und weiblichen Versicherten vor, die<br />
Krankengeld und einen Krankengeldzuschuss<br />
<strong>des</strong> Arbeitgebers erhielten. so<br />
das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht in seiner<br />
Begründung.<br />
Eine verfassungskonforme Regelung ist<br />
nach Ansicht <strong>der</strong> Karlsruher Richter nur<br />
dadurch möglich, dass die Mutterschutzzeit<br />
als Wartezeit angerechnet<br />
wird.<br />
Der Europäische Gerichtshof hatte<br />
schon früher beanstandet, dass das<br />
bisher nicht <strong>der</strong> Fall war. Die Luxemburger<br />
Entscheidung betraf aber Fälle ab<br />
1990. Mit dem Beschuss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts<br />
sind nun aber auch<br />
Mutterschutzzeiten vor 1990 einzurechnen.