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Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

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Vergleich zur Privatwirtschaft:<br />

Weniger Einkommen und längere Arbeitszeit im öffentlichen Dienst<br />

Beschäftigte im öffentlichen Dienst<br />

verdienen deutlich weniger und arbeiten<br />

länger als Beschäftigte in <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft. Nach aktuellen Erhebungen<br />

<strong>des</strong> Statistischen Lan<strong>des</strong>amtes<br />

Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> liegt<br />

<strong>der</strong> Einkommensunterschied zwischen<br />

dem öffentlichen Dienst und<br />

<strong>der</strong> Privatwirtschaft bei neun Prozent.<br />

Die Arbeitszeit ist hingegen mit<br />

durchschnittlich 40,1 Wochenstunden<br />

im öffentlichen Dienst höher als<br />

in <strong>der</strong> Privatwirtschaft (38,5 Stunden).<br />

Nach den Zahlen, die die Statistiker am<br />

22. Juni 2011 vorstellten, beläuft sich<br />

<strong>der</strong> durchschnittliche Bruttojahresverdienst<br />

<strong>der</strong> Vollzeitbeschäftigten im<br />

Kernbereich <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes<br />

<strong>auf</strong> 40 905 Euro. Demgegenüber wird in<br />

<strong>der</strong> Privatwirtschaft jährlich 44 874 Euro<br />

brutto verdient.<br />

Beson<strong>der</strong>s gravierend sind die Unterschiede<br />

beim Führungspersonal. Zwischen<br />

herausgehobenen Fachkräften im<br />

öffentlichen Dienst (45 019 Euro) und in<br />

<strong>der</strong> Privatwirtschaft (55 895 Euro) liegt<br />

<strong>der</strong> Einkommensunterschied bei einem<br />

Fünftel. Bei Beschäftigten in leiten<strong>der</strong><br />

Stellung sind es im öffentlichen Dienst<br />

(64 814 Euro) im Vergleich zur Privatwirtschaft<br />

(89 477 Euro) sogar 27 Prozent.<br />

Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht hat<br />

die Zusatzversorgung für Frauen im<br />

öffentlichen Dienst verbessert, die<br />

vor 1990 im Mutterschutz waren.<br />

Die Karlsruher Richter entschieden<br />

mit Beschluss vom 28.04.2011 (Az.: 1<br />

BvR 1409/10), dass die gesetzlich<br />

vorgeschriebenen drei Monate Mutterschutz<br />

bei <strong>der</strong> Wartezeit angerechnet<br />

werden. Hintergrund <strong>der</strong><br />

Entscheidung ist, dass das Mutterschaftsgeld<br />

steuerfrei gestellt war.<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgungsanstalt <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (VBL) handelt es sich<br />

um eine Zusatzversorgungseinrichtung<br />

für Beschäftigte <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes,<br />

die die Aufgabe hat, den Arbeitnehmern<br />

<strong>der</strong> an <strong>der</strong> VBL beteiligten<br />

Arbeitgeber eine Alters-, Erwerbsmin<strong>der</strong>ungs-<br />

und Hinterbliebenenversorgung<br />

zu gewähren, die die Rente aus <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt.<br />

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass<br />

<strong>der</strong> öffentliche Arbeitgeber für die Beschäftigten<br />

60 Monate lang, also fünf<br />

Jahre, Umlagen einbezahlt hat.<br />

Benachteiligt sind die Beschäftigten <strong>des</strong><br />

öffentlichen Dienstes auch in puncto<br />

Arbeitszeit. Durchschnittlich 40,1 Wochenstunden<br />

im öffentlichen Dienst<br />

stehen 38,5 Wochenstunden in <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft gegenüber. Nach<br />

mehrmaliger Verlängerung <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

arbeiten Beamtinnen und Beamte<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> wöchentlich 41 Stunden<br />

und werden gegenüber den Tarifbeschäftigten,<br />

die mit 39 Stunden eine<br />

kürzere Wochenarbeitszeit haben, ungleich<br />

behandelt.<br />

<strong>BDZ</strong>-Chef Klaus H. Leprich kritisiert,<br />

dass sich die Einkommensschere zwischen<br />

dem öffentlichen Dienst und <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft immer weiter öffnet.<br />

Trotz höherer Steuereinnahmen dank<br />

blenden<strong>der</strong> Konjunktur hätten die Beschäftigten<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Dienstes in<br />

den letzten Jahren massive Gehaltseinbußen<br />

hinnehmen müssen und hinkten<br />

hinter <strong>der</strong> Gehaltsentwicklung in <strong>der</strong><br />

Privatwirtschaft uneinholbar hinter.<br />

Die enormen Einkommensunterschiede<br />

bei den Führungskräften sei <strong>der</strong> Grund<br />

für die seit Jahren bestehenden Probleme<br />

bei <strong>der</strong> Gewinnung qualifizierten<br />

Nachwuchses im öffentlichen Dienst.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> demografischen<br />

Entwicklung werde sich das Problem<br />

noch verschärfen, prognostiziert<br />

Leprich.<br />

Verfassungsgericht zu Altersbezügen<br />

Mütter können <strong>auf</strong> höhere Betriebsrente hoffen<br />

Die heute 63-jährige Beschwerdeführerin<br />

hatte 59 Umlagemonate erreicht und<br />

lag damit einen Monat unter <strong>der</strong> Wartezeit.<br />

1988 befand sie sich für die Dauer<br />

von drei Monaten im Mutterschutz. Diese<br />

drei Monate wurden bei <strong>der</strong> Wartezeit<br />

aber nicht eingerechnet. Das zuständige<br />

Landgericht hatte ihre Klage<br />

mit <strong>der</strong> Begründung abgewiesen, während<br />

<strong>des</strong> Mutterschutzes müsse <strong>der</strong><br />

Arbeitgeber keine Umlage zahlen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht verneinte<br />

diese Rechts<strong>auf</strong>fassung und entschied,<br />

die Nichtberücksichtigung von<br />

Mutterschutzzeiten bei <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Zusatzversorgung <strong>der</strong> VBL sei verfassungswidrig.<br />

Die mit <strong>der</strong> Verfassungsbeschwerde<br />

angefochtenen Urteile verstießen<br />

gegen das Verbot <strong>der</strong> geschlechtsbezogenen<br />

Diskriminierung.<br />

Die bisherige Praxis stelle eine Diskriminierung<br />

dar, die allein am Geschlecht<br />

anknüpfe, argumentierten die Karlsruher<br />

Richter. Nur Frauen unterlägen dem<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz<br />

und dürften bei <strong>der</strong> Zusatzversorgung<br />

nicht schlechter gestellt werden<br />

als Männer.<br />

Wenn in den kommenden Jahren im<br />

öffentlichen Dienst rund 20 Prozent <strong>der</strong><br />

Beschäftigten pensioniert werden, müssen<br />

nach Erhebungen <strong>des</strong> dbb rund 700<br />

000 Nachwuchskräfte eingestellt werden,<br />

um gravierende Defizite zu vermeiden.<br />

Nach Ansicht Leprichs kann die Politik<br />

ein Zeichen setzen, wenn sie den Vertrauensbruch<br />

repariert, den sie mit <strong>der</strong><br />

Rücknahme <strong>der</strong> Erhöhung <strong>des</strong> Weihnachtsgel<strong>des</strong><br />

begangen hat. Dabei wäre<br />

die ursprünglich zum 1. Januar 2011<br />

geplante Anhebung <strong>auf</strong> das frühere,<br />

bereits <strong>auf</strong> 60 Prozent abgesenkte Niveau<br />

keine Gehaltserhöhung, son<strong>der</strong>n<br />

nur die Beendigung eines einseitigen<br />

Sparopfers.<br />

Leprich wörtlich:<br />

"Statt Steuersenkungsspiele zu veranstalten,<br />

muss die Bun<strong>des</strong>regierung noch<br />

in diesem Jahr die einseitige Kürzung<br />

<strong>des</strong> Weihnachtsgel<strong>des</strong> beenden und in<br />

<strong>der</strong> Einkommensrunde 2012 für die<br />

Beamtinnen und Beamten sowie für die<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

die finanziellen Spielräume nutzen, die<br />

durch steigende Steuereinnahmen entstanden<br />

sind, um den öffentlichen<br />

Dienst endlich angemessen zu bezahlen<br />

und ihn damit gegenüber den Privatwirtschaft<br />

attraktiv und konkurrenzfähig zu<br />

machen."<br />

Zum einen würden Frauen mit Mutterschutzzeiten<br />

gegenüber männlichen<br />

Arbeitnehmern ungleich behandelt, da<br />

<strong>der</strong>en Erwerbsbiografien im öffentlichen<br />

Angestelltenverhältnis nicht durch die<br />

gesetzlich zwingend vorgeschriebenen<br />

Mutterschutzzeiten unterbrochen wurden<br />

und auch nicht werden.<br />

Zum an<strong>der</strong>en liege eine Ungleichbehandlung<br />

von Frauen in Mutterschutz<br />

auch gegenüber denjenigen männlichen<br />

und weiblichen Versicherten vor, die<br />

Krankengeld und einen Krankengeldzuschuss<br />

<strong>des</strong> Arbeitgebers erhielten. so<br />

das Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht in seiner<br />

Begründung.<br />

Eine verfassungskonforme Regelung ist<br />

nach Ansicht <strong>der</strong> Karlsruher Richter nur<br />

dadurch möglich, dass die Mutterschutzzeit<br />

als Wartezeit angerechnet<br />

wird.<br />

Der Europäische Gerichtshof hatte<br />

schon früher beanstandet, dass das<br />

bisher nicht <strong>der</strong> Fall war. Die Luxemburger<br />

Entscheidung betraf aber Fälle ab<br />

1990. Mit dem Beschuss <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts<br />

sind nun aber auch<br />

Mutterschutzzeiten vor 1990 einzurechnen.

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