Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!
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Konstituierende Sitzung <strong>des</strong> Ständigen Ausschusses<br />
„Tarifbeschäftigte im <strong>BDZ</strong>“<br />
vom 23.05. – 25. 05. 2011 in Königswinter<br />
Die <strong>auf</strong> dem Gewerkschaftstag in Magdeburg<br />
gewählte Vorsitzende Ulrike<br />
Zsambok (BV Köln) begrüßte zur konstituierenden<br />
Sitzung die geladenen Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer aus zwölf<br />
Bezirksverbänden. Zu den neuen stellvertretenden<br />
Vorsitzenden wurde Angela<br />
Laskos (vorher Wegener - BV Berlin-<br />
Brandenburg) und Peter Ilg (BV Württemberg)<br />
gewählt. Zur neuen Schriftführerin<br />
wurde Britta Sun<strong>der</strong>meier (BV<br />
<strong>Westfalen</strong>) gewählt.<br />
Im L<strong>auf</strong>e <strong>des</strong> Nachmittags konnte auch<br />
<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>vorsitzende Klaus Hilger<br />
Leprich begrüßt werden. Er gratulierte<br />
den neugewählten stellvertretenden<br />
Vorsitzenden und <strong>der</strong> Schriftführerin und<br />
wünschte gutes Gelingen. Er informierte<br />
über aktuelle Themen wie u. a. <strong>der</strong> neuen<br />
BRZV, ARZV (ARZV-TB) sowie über<br />
die Beurteilungsrunde. Außerdem ging<br />
er <strong>auf</strong> die im nächsten Jahr statt findenden<br />
Tarifverhandlungen ein, zu denen<br />
eine Groß-Demo in Berlin geplant wird.<br />
Des Weiteren wurden die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> letzten Anträge besprochen.<br />
Folgende Anträge wurden neu erarbeitet<br />
und werden dem Bun<strong>des</strong>vorstand vorgelegt:<br />
1. Fortbildung von Tarifbeschäftigten<br />
2. För<strong>der</strong>ung von Tarifbeschäftigten<br />
3. Personalentwicklung <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten<br />
4. Übertragung <strong>der</strong> Regelung zur Unkündbarkeit<br />
<strong>auf</strong> den BAT-O<br />
1) Bei organisatorischen Verän<strong>der</strong>ungen<br />
von Tätigkeiten am Arbeitsplatz sollen<br />
Qualifizierungsmaßnahmen zwecks<br />
Übernahme neuer bzw. an<strong>der</strong>er Tätigkeiten<br />
angeboten werden.<br />
2) Gute Beurteilungen för<strong>der</strong>n die Motivation,<br />
wenn sie auch Höhergruppierungen<br />
ermöglichen.<br />
3) Nach dem Erlass vom 17.03.2009<br />
wurden manche Höhergruppierungen<br />
ausgesprochen, jedoch konnten nicht<br />
alle Erwartungen erfüllt werden. Wir<br />
for<strong>der</strong>n eine jährliche Anwendung <strong>des</strong><br />
Erlasses.<br />
4) Bisher wurde die Regelung zur<br />
Unkündbarkeit für die Beschäftigten<br />
<strong>des</strong> Tarifgebiets Ost nicht angepasst.<br />
Dies ist eine Ungleichbehandlung und<br />
muss geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Der <strong>BDZ</strong> plant, seinen Mitglie<strong>der</strong>n<br />
eine Zusatzversicherung im Bereich<br />
<strong>der</strong> Krankenversicherung zu empfehlen.<br />
Zur Vorstellung <strong>des</strong> Angebotes hatte<br />
die Vorsitzende Herrn Uwe Klapproth<br />
und Herrn Jörg Freudenreich von <strong>der</strong><br />
DBV – AXA eingeladen. Das Angebot<br />
kann <strong>auf</strong> einfache und unkomplizierte<br />
Art und Weise dargestellt werden. Es<br />
werden alle Mitglie<strong>der</strong> angesprochen<br />
sowie <strong>der</strong>en Angehörige.<br />
Für die Produktauswahl werden individuelle<br />
Bedürfnisse berücksichtigt<br />
und können je<strong>der</strong>zeit entsprechend<br />
aktualisiert werden.<br />
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist<br />
ein wichtiger Bereich, <strong>der</strong> entsprechend<br />
abgesichert sein sollte. Weitere<br />
Präventionsmaßnahmen und ein Beratungsservice<br />
werden ebenfalls angeboten.<br />
Der Ständige Ausschuss hat beschlossen,<br />
einen aktuellen Leitfaden<br />
zu erstellen, <strong>der</strong> den Tarifbeschäftigten<br />
zu Grundsatzfragen schnelle und<br />
übersichtliche Informationen geben<br />
kann.<br />
Ausführlichere Informationen zum<br />
Tarifbereich findet man weiterhin im<br />
Intranet <strong>des</strong> <strong>BDZ</strong>.<br />
Ein Entwurf <strong>der</strong> Arbeitskampf- und<br />
Streikgeldunterstützungsordnung wurde<br />
besprochen und wird mit Än<strong>der</strong>ungswünschen<br />
dem Bun<strong>des</strong>vorstand nochmals<br />
vorgelegt.<br />
Für die Tarifverhandlungen 2012 gab<br />
es folgende Vorschläge:<br />
- Allgemeine Lohnfor<strong>der</strong>ung von 8 %<br />
- Keine Einmalzahlung<br />
- Sockelbetrag von min<strong>des</strong>tens<br />
70 ,00 € bis EG 8<br />
60,00 € bis EG 12<br />
50,00 € ab EG 13<br />
- L<strong>auf</strong>frist von maximal 2 Jahren<br />
- LOB – <strong>auf</strong> 2 % und eine jährliche Steigerung<br />
um 1 %<br />
- Altersteilzeit - Abschaffung <strong>der</strong> Quotierung<br />
Beim Strukturausgleich gibt es<br />
I. Bestandsfälle – Die Verwaltung prüft,<br />
ob <strong>der</strong> Anspruch weiterhin besteht.<br />
II. Neufälle – Beschäftigte müssen einen<br />
Antrag stellen <strong>auf</strong> Neugewährung bzw.<br />
verän<strong>der</strong>te Gewährung eines Strukturausgleichs.<br />
Grundsätzlich sollten die Beschäftigten,<br />
die bisher keinen Strukturausgleich<br />
erhalten haben, einen Antrag<br />
an die Verwaltung <strong>auf</strong> Überprüfung<br />
eines Anspruches stellen.<br />
Da im nächsten Jahr die Tarifverhandlungen<br />
und die Personalratswahlen<br />
anstehen, ist eine weitere Sitzung<br />
(08.11. – 09.11.2011) geplant.<br />
Britta Sun<strong>der</strong>meier<br />
(Obfrau Tarif - BV <strong>Westfalen</strong>)<br />
dbb:<br />
Gerichtsurteil zum Streikrecht für<br />
Beamte wird keinen Bestand haben<br />
Der dbb Bun<strong>des</strong>vorsitzende Peter Heesen<br />
ist überzeugt, dass das Urteil <strong>des</strong><br />
Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das<br />
Beamten ein Streikrecht einräumt, keinen<br />
Bestand haben wird. Er gehe davon<br />
aus, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht<br />
kassiert werden wird, sagte<br />
Heesen <strong>der</strong> „Rheinischen Post“<br />
(<strong>Ausgabe</strong> vom 20. Juni 2011).<br />
„Die Düsseldorfer Richter haben eine<br />
künstliche Unterscheidung getroffen:<br />
Der Staat müsste demnach Beamte im<br />
klassischen hoheitlichen Bereich wie<br />
dem Zoll bei Streiks bestrafen, verbeamtete<br />
Lehrer dagegen nicht.<br />
Eine solche Unterscheidung ist nicht<br />
haltbar“, sagte <strong>der</strong> dbb Chef zur Begründung.