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Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

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Konstituierende Sitzung <strong>des</strong> Ständigen Ausschusses<br />

„Tarifbeschäftigte im <strong>BDZ</strong>“<br />

vom 23.05. – 25. 05. 2011 in Königswinter<br />

Die <strong>auf</strong> dem Gewerkschaftstag in Magdeburg<br />

gewählte Vorsitzende Ulrike<br />

Zsambok (BV Köln) begrüßte zur konstituierenden<br />

Sitzung die geladenen Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer aus zwölf<br />

Bezirksverbänden. Zu den neuen stellvertretenden<br />

Vorsitzenden wurde Angela<br />

Laskos (vorher Wegener - BV Berlin-<br />

Brandenburg) und Peter Ilg (BV Württemberg)<br />

gewählt. Zur neuen Schriftführerin<br />

wurde Britta Sun<strong>der</strong>meier (BV<br />

<strong>Westfalen</strong>) gewählt.<br />

Im L<strong>auf</strong>e <strong>des</strong> Nachmittags konnte auch<br />

<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>vorsitzende Klaus Hilger<br />

Leprich begrüßt werden. Er gratulierte<br />

den neugewählten stellvertretenden<br />

Vorsitzenden und <strong>der</strong> Schriftführerin und<br />

wünschte gutes Gelingen. Er informierte<br />

über aktuelle Themen wie u. a. <strong>der</strong> neuen<br />

BRZV, ARZV (ARZV-TB) sowie über<br />

die Beurteilungsrunde. Außerdem ging<br />

er <strong>auf</strong> die im nächsten Jahr statt findenden<br />

Tarifverhandlungen ein, zu denen<br />

eine Groß-Demo in Berlin geplant wird.<br />

Des Weiteren wurden die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> letzten Anträge besprochen.<br />

Folgende Anträge wurden neu erarbeitet<br />

und werden dem Bun<strong>des</strong>vorstand vorgelegt:<br />

1. Fortbildung von Tarifbeschäftigten<br />

2. För<strong>der</strong>ung von Tarifbeschäftigten<br />

3. Personalentwicklung <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten<br />

4. Übertragung <strong>der</strong> Regelung zur Unkündbarkeit<br />

<strong>auf</strong> den BAT-O<br />

1) Bei organisatorischen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

von Tätigkeiten am Arbeitsplatz sollen<br />

Qualifizierungsmaßnahmen zwecks<br />

Übernahme neuer bzw. an<strong>der</strong>er Tätigkeiten<br />

angeboten werden.<br />

2) Gute Beurteilungen för<strong>der</strong>n die Motivation,<br />

wenn sie auch Höhergruppierungen<br />

ermöglichen.<br />

3) Nach dem Erlass vom 17.03.2009<br />

wurden manche Höhergruppierungen<br />

ausgesprochen, jedoch konnten nicht<br />

alle Erwartungen erfüllt werden. Wir<br />

for<strong>der</strong>n eine jährliche Anwendung <strong>des</strong><br />

Erlasses.<br />

4) Bisher wurde die Regelung zur<br />

Unkündbarkeit für die Beschäftigten<br />

<strong>des</strong> Tarifgebiets Ost nicht angepasst.<br />

Dies ist eine Ungleichbehandlung und<br />

muss geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Der <strong>BDZ</strong> plant, seinen Mitglie<strong>der</strong>n<br />

eine Zusatzversicherung im Bereich<br />

<strong>der</strong> Krankenversicherung zu empfehlen.<br />

Zur Vorstellung <strong>des</strong> Angebotes hatte<br />

die Vorsitzende Herrn Uwe Klapproth<br />

und Herrn Jörg Freudenreich von <strong>der</strong><br />

DBV – AXA eingeladen. Das Angebot<br />

kann <strong>auf</strong> einfache und unkomplizierte<br />

Art und Weise dargestellt werden. Es<br />

werden alle Mitglie<strong>der</strong> angesprochen<br />

sowie <strong>der</strong>en Angehörige.<br />

Für die Produktauswahl werden individuelle<br />

Bedürfnisse berücksichtigt<br />

und können je<strong>der</strong>zeit entsprechend<br />

aktualisiert werden.<br />

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist<br />

ein wichtiger Bereich, <strong>der</strong> entsprechend<br />

abgesichert sein sollte. Weitere<br />

Präventionsmaßnahmen und ein Beratungsservice<br />

werden ebenfalls angeboten.<br />

Der Ständige Ausschuss hat beschlossen,<br />

einen aktuellen Leitfaden<br />

zu erstellen, <strong>der</strong> den Tarifbeschäftigten<br />

zu Grundsatzfragen schnelle und<br />

übersichtliche Informationen geben<br />

kann.<br />

Ausführlichere Informationen zum<br />

Tarifbereich findet man weiterhin im<br />

Intranet <strong>des</strong> <strong>BDZ</strong>.<br />

Ein Entwurf <strong>der</strong> Arbeitskampf- und<br />

Streikgeldunterstützungsordnung wurde<br />

besprochen und wird mit Än<strong>der</strong>ungswünschen<br />

dem Bun<strong>des</strong>vorstand nochmals<br />

vorgelegt.<br />

Für die Tarifverhandlungen 2012 gab<br />

es folgende Vorschläge:<br />

- Allgemeine Lohnfor<strong>der</strong>ung von 8 %<br />

- Keine Einmalzahlung<br />

- Sockelbetrag von min<strong>des</strong>tens<br />

70 ,00 € bis EG 8<br />

60,00 € bis EG 12<br />

50,00 € ab EG 13<br />

- L<strong>auf</strong>frist von maximal 2 Jahren<br />

- LOB – <strong>auf</strong> 2 % und eine jährliche Steigerung<br />

um 1 %<br />

- Altersteilzeit - Abschaffung <strong>der</strong> Quotierung<br />

Beim Strukturausgleich gibt es<br />

I. Bestandsfälle – Die Verwaltung prüft,<br />

ob <strong>der</strong> Anspruch weiterhin besteht.<br />

II. Neufälle – Beschäftigte müssen einen<br />

Antrag stellen <strong>auf</strong> Neugewährung bzw.<br />

verän<strong>der</strong>te Gewährung eines Strukturausgleichs.<br />

Grundsätzlich sollten die Beschäftigten,<br />

die bisher keinen Strukturausgleich<br />

erhalten haben, einen Antrag<br />

an die Verwaltung <strong>auf</strong> Überprüfung<br />

eines Anspruches stellen.<br />

Da im nächsten Jahr die Tarifverhandlungen<br />

und die Personalratswahlen<br />

anstehen, ist eine weitere Sitzung<br />

(08.11. – 09.11.2011) geplant.<br />

Britta Sun<strong>der</strong>meier<br />

(Obfrau Tarif - BV <strong>Westfalen</strong>)<br />

dbb:<br />

Gerichtsurteil zum Streikrecht für<br />

Beamte wird keinen Bestand haben<br />

Der dbb Bun<strong>des</strong>vorsitzende Peter Heesen<br />

ist überzeugt, dass das Urteil <strong>des</strong><br />

Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das<br />

Beamten ein Streikrecht einräumt, keinen<br />

Bestand haben wird. Er gehe davon<br />

aus, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht<br />

kassiert werden wird, sagte<br />

Heesen <strong>der</strong> „Rheinischen Post“<br />

(<strong>Ausgabe</strong> vom 20. Juni 2011).<br />

„Die Düsseldorfer Richter haben eine<br />

künstliche Unterscheidung getroffen:<br />

Der Staat müsste demnach Beamte im<br />

klassischen hoheitlichen Bereich wie<br />

dem Zoll bei Streiks bestrafen, verbeamtete<br />

Lehrer dagegen nicht.<br />

Eine solche Unterscheidung ist nicht<br />

haltbar“, sagte <strong>der</strong> dbb Chef zur Begründung.

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