Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!
Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!
Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ratgeber Recht<br />
Keine Beihilfe bei<br />
nachträglicher Verordnung<br />
Bei <strong>der</strong> nachträglichen Verordnung<br />
von Arzneimitteln besteht kein Beihilfeanspruch.<br />
Aus dem Sinn <strong>des</strong> ärztlichen<br />
Verordnungszwangs ergebe<br />
sich, dass die Verordnung vor <strong>der</strong><br />
Beschaffung <strong>des</strong> Arzneimittels vorliegen<br />
müsse, entschied das Verwaltungsgericht<br />
Hannover mit Urteil vom<br />
12.04.2011 (Az.: 2 A 2386/09). Die Annahme<br />
eines Ausnahmefalles komme<br />
nur in Betracht, wenn eine vorherige<br />
Verordnung entwe<strong>der</strong> ausgeschlossen<br />
o<strong>der</strong> unzumutbar sei.<br />
Begründet hatte <strong>der</strong> Kläger die nachträgliche<br />
Verordnung mit einer Auslandsreise.<br />
Die Richter waren <strong>der</strong> Auffassung,<br />
er hätte vorher erkennen müssen,<br />
dass die verordnete Anzahl an<br />
Tabletten nicht ausreichen würde. Außerdem<br />
sei das von ihm angeführte<br />
Motiv, zu Gunsten <strong>des</strong> Dienstherrn keine<br />
unnötigen Kosten verursachen zu<br />
wollen, nicht geeignet, die Unzumutbarkeit<br />
eines Arztbesuchs im Ausland zu<br />
begründen.<br />
Das Verwaltungsgericht Hannover hielt<br />
eine Ausnahme vom Verordnungszwang<br />
bei Heilbehandlungen nur in<br />
Notfällen, in denen die Behandlung<br />
unverzüglich eingeleitet werden muss,<br />
für möglich. Dem Kläger und seiner<br />
Ehefrau sei es zumutbar gewesen, für<br />
das benötigte Medikament eine vorherige<br />
ärztliche Verordnung zu beschaffen.<br />
Im Beihilferecht sind aus Anlass einer<br />
Krankheit die Aufwendungen für die<br />
vom Arzt nach Art und Umfang schriftlich<br />
verordneten Arzneimittel beihilfefähig.<br />
Der Verordnungszwang soll die<br />
Beschaffung eines geeigneten Arzneimittels<br />
sicherstellen und die Notwendigkeit<br />
<strong>der</strong> Beschaffung glaubhaft machen.<br />
Diese Zwecke könne die schriftliche<br />
ärztliche Verordnung grundsätzlich nur<br />
erfüllen, wenn sie vor <strong>der</strong> Beschaffung<br />
<strong>des</strong> Arzneimittels erfolge und wenn sich<br />
aus <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung nicht nur<br />
die Notwendigkeit, son<strong>der</strong>n auch Art<br />
und Umfang <strong>des</strong> Arzneimittels ergeben,<br />
argumentieren die Hannoveraner Richter.<br />
Weiter stellt das Gericht fest, die beihilferechtlichen<br />
Regelungen träfen im<br />
Interesse <strong>der</strong> Verwaltungspraktikabilität<br />
zulässigerweise pauschalierende Regelungen.<br />
Die sich daraus ergebende<br />
Härten im Einzelfall seien von den Beamtinnen<br />
und Beamten hinzunehmen.<br />
Dennoch ist die Rechtsprechung in<br />
dieser Frage nicht einheitlich. So hat<br />
etwa das Nie<strong>der</strong>sächsische Oberverwaltungsgericht<br />
keine Kriterien für Härtefälle<br />
definiert, während <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtshof<br />
Baden-Württemberg davon<br />
ausgeht, dass ein Hin<strong>der</strong>ungsgrund für<br />
die vorherige Konsultation eines Arztes<br />
vorgelegen haben muss.<br />
Verweigerter Gruß<br />
kein Grund für einen<br />
Rausschmiss<br />
Verweigert ein verärgerter Arbeitnehmer<br />
seinem Vorgesetzten bei einer<br />
zufälligen privaten Begegnung den<br />
Gruß, ist das kein ausreichen<strong>der</strong><br />
Kündigungsgrund.<br />
Lan<strong>des</strong>arbeitsgericht Köln<br />
Az. 9(7) Sa 657/05<br />
Gar<strong>der</strong>obe nur mit<br />
Zustimmung aller<br />
Eigentümer<br />
Wer eine Eigentumswohnung besitzt,<br />
benötigt die Zustimmung aller Eigentümer,<br />
wenn er im Eingangsbereich<br />
<strong>des</strong> gemeinsamen Treppenhauses<br />
eine für den Eigengebrauch benutzte<br />
Gar<strong>der</strong>obe <strong>auf</strong>stellen will.<br />
Oberlan<strong>des</strong>gericht München<br />
Az. 34 Wx 160/05<br />
Kein Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />
für Online-Bahntickets<br />
Das gültige 14-tägige Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />
für Fernabsatzgeschäfte gilt nicht<br />
beim Erwerb von Bahnfahrkarten.<br />
An<strong>der</strong>nfalls müsste <strong>der</strong> Anbieter unzumutbar<br />
kurzfristige Absagen hinnehmen.<br />
OLG Frankfurt/Main<br />
Az. 6 U 49/09<br />
Schule haftet nicht<br />
für Steinewerfer<br />
Ein Lehrer an einer Grundschule haftet<br />
nicht, wenn während eines nach<br />
Draußen verlegten Unterrichts ein<br />
Schüler einen Schaden verursacht.<br />
Ein Viertklässler hatte während <strong>des</strong><br />
Unterrichts im Freien ein Auto mit<br />
Steinen beworfen.<br />
Für eine Schulleitung sei es unzumutbar,<br />
so viel Aufsichtspersonal <strong>auf</strong>zubieten,<br />
dass je<strong>der</strong> Schüler <strong>auf</strong> dem<br />
Pausenhof zu je<strong>der</strong> Zeit gesehen und<br />
kontrolliert werden kann.<br />
Bun<strong>des</strong>gerichtshof<br />
Az. VIII ZR 173/10<br />
Keine Gebühr für<br />
Guthaben-Auszahlung<br />
Wer den Prepaid-Vertrag für das<br />
Handy kündigt, kann das Restguthaben<br />
zurückfor<strong>der</strong>n.<br />
Dafür dürfen Mobilfunkanbieter keine<br />
Gebühr erheben.<br />
Landgericht Kiel<br />
Az. 18 = 243/10<br />
Patient als<br />
Versuchsobjekt ?<br />
Versicherte müssen sich kein Medikament<br />
verschreiben lassen, das noch<br />
nicht zugelassen ist.<br />
Ein gesetzlich Versicherter mit einer<br />
Blutgefäßerkrankung solle aus Kostengründen<br />
das Krebsmittel Avastin einnehmen,<br />
das zu einer <strong>der</strong>artigen Behandlung<br />
aber noch gar nicht zugelassen<br />
wer.<br />
Sozialgericht Aachen<br />
Az. S 2 (15) KR 115/08<br />
Keine Steuern und Zinsen<br />
<strong>auf</strong> Ausgleichszahlungen<br />
Es kommt oft vor: Ein Kind verzichtet<br />
gegenüber seinen Eltern <strong>auf</strong> Pflichtteilansprüche<br />
und erhält dafür monatliche<br />
Zahlungen.<br />
Diese Zahlungen sind nach Auffassung<br />
<strong>der</strong> obersten Finanzrichter we<strong>der</strong> einkommensteuerpflichtig,<br />
noch werden<br />
dar<strong>auf</strong> Abgeltungssteuer und Sozialversicherungsbeiträge<br />
fällig.<br />
Je nach Gesamtsumme wird allerdings<br />
eine Schenkungssteuer fällig.<br />
Ein Versuch war’s wert<br />
Ein Ehepaar in NRW wollte die monatliche<br />
Gebühr für die Müllabfuhr als haushaltsnahe<br />
Dienstleistung von <strong>der</strong> Steuer<br />
absetzen.<br />
Das Finanzamt war an<strong>der</strong>er Meinung<br />
und das Finanzgericht lehnt auch ab.<br />
Die Müllabfuhr erbringe ihre Leistung<br />
schließlich nicht direkt im Haus.<br />
Finanzgericht Köln<br />
Az. 4 K 1483/10<br />
Erbe:<br />
Ablehnung ist verbindlich<br />
Lehnen Erben einen Nachlass mit <strong>der</strong><br />
bloßen Vermutung ab, es würden „ohnehin<br />
nur Schulden“ <strong>auf</strong> sie zukommen,<br />
sollten sie sich diesen Schritt genau<br />
überlegen.<br />
Stellt sich nämlich später heraus, dass<br />
doch ein beträchtliches Vermögen vorhanden<br />
ist, kann man sich nicht mehr<br />
umentscheiden.<br />
Dies ist nur möglich, wenn man sich vor<br />
<strong>der</strong> sogenannten Ausschlagungserklärung<br />
über den Wert <strong>des</strong> Erbes informiert<br />
hat.<br />
OLG Düsseldorf<br />
Az. I-3 WX 21/11