31.10.2012 Aufrufe

Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ratgeber Recht<br />

Keine Beihilfe bei<br />

nachträglicher Verordnung<br />

Bei <strong>der</strong> nachträglichen Verordnung<br />

von Arzneimitteln besteht kein Beihilfeanspruch.<br />

Aus dem Sinn <strong>des</strong> ärztlichen<br />

Verordnungszwangs ergebe<br />

sich, dass die Verordnung vor <strong>der</strong><br />

Beschaffung <strong>des</strong> Arzneimittels vorliegen<br />

müsse, entschied das Verwaltungsgericht<br />

Hannover mit Urteil vom<br />

12.04.2011 (Az.: 2 A 2386/09). Die Annahme<br />

eines Ausnahmefalles komme<br />

nur in Betracht, wenn eine vorherige<br />

Verordnung entwe<strong>der</strong> ausgeschlossen<br />

o<strong>der</strong> unzumutbar sei.<br />

Begründet hatte <strong>der</strong> Kläger die nachträgliche<br />

Verordnung mit einer Auslandsreise.<br />

Die Richter waren <strong>der</strong> Auffassung,<br />

er hätte vorher erkennen müssen,<br />

dass die verordnete Anzahl an<br />

Tabletten nicht ausreichen würde. Außerdem<br />

sei das von ihm angeführte<br />

Motiv, zu Gunsten <strong>des</strong> Dienstherrn keine<br />

unnötigen Kosten verursachen zu<br />

wollen, nicht geeignet, die Unzumutbarkeit<br />

eines Arztbesuchs im Ausland zu<br />

begründen.<br />

Das Verwaltungsgericht Hannover hielt<br />

eine Ausnahme vom Verordnungszwang<br />

bei Heilbehandlungen nur in<br />

Notfällen, in denen die Behandlung<br />

unverzüglich eingeleitet werden muss,<br />

für möglich. Dem Kläger und seiner<br />

Ehefrau sei es zumutbar gewesen, für<br />

das benötigte Medikament eine vorherige<br />

ärztliche Verordnung zu beschaffen.<br />

Im Beihilferecht sind aus Anlass einer<br />

Krankheit die Aufwendungen für die<br />

vom Arzt nach Art und Umfang schriftlich<br />

verordneten Arzneimittel beihilfefähig.<br />

Der Verordnungszwang soll die<br />

Beschaffung eines geeigneten Arzneimittels<br />

sicherstellen und die Notwendigkeit<br />

<strong>der</strong> Beschaffung glaubhaft machen.<br />

Diese Zwecke könne die schriftliche<br />

ärztliche Verordnung grundsätzlich nur<br />

erfüllen, wenn sie vor <strong>der</strong> Beschaffung<br />

<strong>des</strong> Arzneimittels erfolge und wenn sich<br />

aus <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung nicht nur<br />

die Notwendigkeit, son<strong>der</strong>n auch Art<br />

und Umfang <strong>des</strong> Arzneimittels ergeben,<br />

argumentieren die Hannoveraner Richter.<br />

Weiter stellt das Gericht fest, die beihilferechtlichen<br />

Regelungen träfen im<br />

Interesse <strong>der</strong> Verwaltungspraktikabilität<br />

zulässigerweise pauschalierende Regelungen.<br />

Die sich daraus ergebende<br />

Härten im Einzelfall seien von den Beamtinnen<br />

und Beamten hinzunehmen.<br />

Dennoch ist die Rechtsprechung in<br />

dieser Frage nicht einheitlich. So hat<br />

etwa das Nie<strong>der</strong>sächsische Oberverwaltungsgericht<br />

keine Kriterien für Härtefälle<br />

definiert, während <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtshof<br />

Baden-Württemberg davon<br />

ausgeht, dass ein Hin<strong>der</strong>ungsgrund für<br />

die vorherige Konsultation eines Arztes<br />

vorgelegen haben muss.<br />

Verweigerter Gruß<br />

kein Grund für einen<br />

Rausschmiss<br />

Verweigert ein verärgerter Arbeitnehmer<br />

seinem Vorgesetzten bei einer<br />

zufälligen privaten Begegnung den<br />

Gruß, ist das kein ausreichen<strong>der</strong><br />

Kündigungsgrund.<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgericht Köln<br />

Az. 9(7) Sa 657/05<br />

Gar<strong>der</strong>obe nur mit<br />

Zustimmung aller<br />

Eigentümer<br />

Wer eine Eigentumswohnung besitzt,<br />

benötigt die Zustimmung aller Eigentümer,<br />

wenn er im Eingangsbereich<br />

<strong>des</strong> gemeinsamen Treppenhauses<br />

eine für den Eigengebrauch benutzte<br />

Gar<strong>der</strong>obe <strong>auf</strong>stellen will.<br />

Oberlan<strong>des</strong>gericht München<br />

Az. 34 Wx 160/05<br />

Kein Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />

für Online-Bahntickets<br />

Das gültige 14-tägige Wi<strong>der</strong>rufsrecht<br />

für Fernabsatzgeschäfte gilt nicht<br />

beim Erwerb von Bahnfahrkarten.<br />

An<strong>der</strong>nfalls müsste <strong>der</strong> Anbieter unzumutbar<br />

kurzfristige Absagen hinnehmen.<br />

OLG Frankfurt/Main<br />

Az. 6 U 49/09<br />

Schule haftet nicht<br />

für Steinewerfer<br />

Ein Lehrer an einer Grundschule haftet<br />

nicht, wenn während eines nach<br />

Draußen verlegten Unterrichts ein<br />

Schüler einen Schaden verursacht.<br />

Ein Viertklässler hatte während <strong>des</strong><br />

Unterrichts im Freien ein Auto mit<br />

Steinen beworfen.<br />

Für eine Schulleitung sei es unzumutbar,<br />

so viel Aufsichtspersonal <strong>auf</strong>zubieten,<br />

dass je<strong>der</strong> Schüler <strong>auf</strong> dem<br />

Pausenhof zu je<strong>der</strong> Zeit gesehen und<br />

kontrolliert werden kann.<br />

Bun<strong>des</strong>gerichtshof<br />

Az. VIII ZR 173/10<br />

Keine Gebühr für<br />

Guthaben-Auszahlung<br />

Wer den Prepaid-Vertrag für das<br />

Handy kündigt, kann das Restguthaben<br />

zurückfor<strong>der</strong>n.<br />

Dafür dürfen Mobilfunkanbieter keine<br />

Gebühr erheben.<br />

Landgericht Kiel<br />

Az. 18 = 243/10<br />

Patient als<br />

Versuchsobjekt ?<br />

Versicherte müssen sich kein Medikament<br />

verschreiben lassen, das noch<br />

nicht zugelassen ist.<br />

Ein gesetzlich Versicherter mit einer<br />

Blutgefäßerkrankung solle aus Kostengründen<br />

das Krebsmittel Avastin einnehmen,<br />

das zu einer <strong>der</strong>artigen Behandlung<br />

aber noch gar nicht zugelassen<br />

wer.<br />

Sozialgericht Aachen<br />

Az. S 2 (15) KR 115/08<br />

Keine Steuern und Zinsen<br />

<strong>auf</strong> Ausgleichszahlungen<br />

Es kommt oft vor: Ein Kind verzichtet<br />

gegenüber seinen Eltern <strong>auf</strong> Pflichtteilansprüche<br />

und erhält dafür monatliche<br />

Zahlungen.<br />

Diese Zahlungen sind nach Auffassung<br />

<strong>der</strong> obersten Finanzrichter we<strong>der</strong> einkommensteuerpflichtig,<br />

noch werden<br />

dar<strong>auf</strong> Abgeltungssteuer und Sozialversicherungsbeiträge<br />

fällig.<br />

Je nach Gesamtsumme wird allerdings<br />

eine Schenkungssteuer fällig.<br />

Ein Versuch war’s wert<br />

Ein Ehepaar in NRW wollte die monatliche<br />

Gebühr für die Müllabfuhr als haushaltsnahe<br />

Dienstleistung von <strong>der</strong> Steuer<br />

absetzen.<br />

Das Finanzamt war an<strong>der</strong>er Meinung<br />

und das Finanzgericht lehnt auch ab.<br />

Die Müllabfuhr erbringe ihre Leistung<br />

schließlich nicht direkt im Haus.<br />

Finanzgericht Köln<br />

Az. 4 K 1483/10<br />

Erbe:<br />

Ablehnung ist verbindlich<br />

Lehnen Erben einen Nachlass mit <strong>der</strong><br />

bloßen Vermutung ab, es würden „ohnehin<br />

nur Schulden“ <strong>auf</strong> sie zukommen,<br />

sollten sie sich diesen Schritt genau<br />

überlegen.<br />

Stellt sich nämlich später heraus, dass<br />

doch ein beträchtliches Vermögen vorhanden<br />

ist, kann man sich nicht mehr<br />

umentscheiden.<br />

Dies ist nur möglich, wenn man sich vor<br />

<strong>der</strong> sogenannten Ausschlagungserklärung<br />

über den Wert <strong>des</strong> Erbes informiert<br />

hat.<br />

OLG Düsseldorf<br />

Az. I-3 WX 21/11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!