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Angemessen und bezahlbar -<br />
50 Euro Sockel plus 3 Prozent mehr<br />
für Arbeitnehmer und Beamte!<br />
"Wir machen das. Wer sonst?" – Mit<br />
diesem Motto zog <strong>der</strong> dbb in die Einkommensrunde<br />
2011 im Län<strong>der</strong>bereich<br />
(Verhandlungsstart: 4. Februar<br />
2011).<br />
Mit dieser selbstbewussten Feststellung<br />
for<strong>der</strong>n Arbeitnehmer und Beamte <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> sowie die Kommunalbeamten<br />
die faire Teilhabe am wirtschaftlichen<br />
Aufschwung.<br />
Den verdankt das Land vor allem einem<br />
zuverlässigen Öffentlichen Dienst.<br />
In Zeiten wirtschaftlichen Versagens hat<br />
<strong>der</strong> Öffentliche Dienst zuverlässig gearbeitet.<br />
Schon in den Krisenjahren galt:<br />
"Wir machen das. Wer sonst?"<br />
Beamtinnen können sich <strong>auf</strong> Antrag<br />
Erziehungszeiten für Kin<strong>der</strong>, die vor<br />
1992 geboren sind, in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung anrechnen<br />
lassen und Beiträge freiwillig nachentrichten.<br />
Diese Möglichkeit sieht<br />
eine Neuregelung im Rentenrecht<br />
vor. Ob sich die Anrechnung lohnt,<br />
hängt von den Vorversicherungszeiten<br />
und <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ab.<br />
Im Gegensatz zu kin<strong>der</strong>erziehenden<br />
Arbeitnehmerinnen in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung werden Beamtinnen<br />
für Kin<strong>der</strong>, die vor dem 1. Januar<br />
1992 geboren sind, nicht zwölf Monate,<br />
son<strong>der</strong>n nur sechs Monate Erziehungszeit<br />
anerkannt. Für Zeiten ab 1992 hat<br />
<strong>der</strong> Gesetzgeber diesen Rechtszustand<br />
korrigiert und die günstigere rentenrechtliche<br />
Regelung in das Beamtenversorgungsrecht<br />
übernommen. Ab 1992<br />
werden somit bei Beamtinnen ebenfalls<br />
drei Jahre Erziehungszeit berücksichtigt.<br />
Ein Anspruch <strong>auf</strong> eine Regelaltersrente<br />
besteht nur, wenn sie die allgemeine<br />
Wartezeit, das heißt die Min<strong>des</strong>tversicherungszeit<br />
von fünf Jahren in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt<br />
haben.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sozialgerichts<br />
wurde im Rentenrecht<br />
eine freiwillige Beitragszahlung bei anzurechnenden<br />
Kin<strong>der</strong>ziehungszeiten<br />
eingeführt.<br />
Jetzt ist die Krise vorbei. Aber <strong>der</strong><br />
Öffentliche Dienst wird weiterhin dringend<br />
gebraucht.<br />
Eines ist jedoch an<strong>der</strong>s als noch<br />
2009: Schon jetzt herrscht allerorten<br />
Fachkräftemangel – auch im Öffentlichen<br />
Dienst. Also brauchen wir klare<br />
Perspektiven. Denn ohne einen starken<br />
Öffentlichen Dienst geht es auch<br />
in Zukunft nicht.<br />
Egal, ob Innere Sicherheit, Bildung<br />
o<strong>der</strong> Pflege – es sind die Beschäftigten<br />
im Öffentlichen Dienst, die das<br />
Land bewegen. Wer sonst?<br />
Deshalb hat <strong>der</strong> dbb am 14. Dezember<br />
2010 klare For<strong>der</strong>ungen <strong>auf</strong>gestellt.<br />
Denn nur über ein spürbares<br />
Einkommensplus und zuverlässige<br />
Zukunftschancen kann <strong>der</strong> Öffentliche<br />
Dienst den Kampf um die besten Köpfe<br />
gewinnen.<br />
Zusätzliche Rente für Beamtinnen mit vor 1992 geborenen Kin<strong>der</strong>n<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong><br />
Bun<strong>des</strong>sozialgerichts wurde im Rentenrecht<br />
eine freiwillige Beitragszahlung<br />
bei anzurechnenden Kin<strong>der</strong>ziehungszeiten<br />
eingeführt. Beamtinnen,<br />
die vor dem 1. Januar 1992 ein Kind<br />
erzogen haben, können sich <strong>auf</strong> Antrag<br />
die Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten für<br />
die vor 1992 geborenen Kin<strong>der</strong> in<br />
voller Höhe anrechnen lassen.<br />
Beamtinnen haben die Möglichkeit,<br />
die freiwilligen Beiträge in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung nachzuentrichten.<br />
Die aus <strong>der</strong> Nachentrichtung von<br />
Beiträgen folgende Altersrente wird<br />
nicht <strong>auf</strong> die Beamtenpension angerechnet,<br />
solange <strong>der</strong> Höchstversorgungssatz<br />
nicht erreicht ist. Da gerade<br />
Beamtinnen, die wegen Kin<strong>der</strong>erziehung<br />
teilzeitbeschäftigt waren o<strong>der</strong><br />
längere Zeit zu Hause geblieben sind,<br />
oftmals den Höchstruhegehaltssatz<br />
nicht erreichen, sind sie von <strong>der</strong> Anrechnungsregelung<br />
nicht betroffen.<br />
Für sie lohnt sich also die zusätzliche<br />
Rente.<br />
Je weniger Kin<strong>der</strong> erzogen wurden,<br />
<strong>des</strong>to höher ist <strong>der</strong> Beitrags<strong>auf</strong>wand.<br />
Der Antrag <strong>auf</strong> Nachzahlung muss<br />
frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen<br />
<strong>der</strong> Regelaltersgrenze gestellt<br />
werden.<br />
dbb: Unsere Einkommensfor<strong>der</strong>ung<br />
passt genau in die Landschaft<br />
Der dbb Bun<strong>des</strong>vorsitzende Peter Heesen<br />
hat die Gewerkschaftsfor<strong>der</strong>ung nach 50<br />
Euro Sockelbetrag und linear drei Prozent<br />
mehr für die anstehende Einkommensrunde<br />
in den Län<strong>der</strong>n als "zeitgemäß, angemessen<br />
und bezahlbar" bezeichnet.<br />
"Sie passt genau in die Landschaft", sagte<br />
Heesen am 14. Dezember 2010 vor Journalisten<br />
in Berlin.<br />
"Alle sind sich einig: Die Konjunktur zieht<br />
an. Wenn Politiker und Ökonomen <strong>des</strong>halb<br />
die Beschäftigten in <strong>der</strong> Wirtschaft zu<br />
kräftigen Lohnfor<strong>der</strong>ungen ermutigen,<br />
dürfen sie nicht gleichzeitig den öffentlichen<br />
Dienst mit angezogener Sparbremse<br />
weiter <strong>auf</strong> Verschleiß fahren. Damit muss<br />
Schluss sein."<br />
Die Nachzahlung <strong>der</strong> Rentenbeiträge ist<br />
erst nach Erreichen <strong>der</strong> Regelaltersgrenze<br />
möglich. Nähere Auskünfte<br />
erteilt die Deutsche Rentenversicherung,<br />
an die auch <strong>der</strong> Antrag zu richten<br />
ist.<br />
So etwas gab es: