31.10.2012 Aufrufe

Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

Ausgabe - auf der Homepage des BDZ Westfalen!

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Angemessen und bezahlbar -<br />

50 Euro Sockel plus 3 Prozent mehr<br />

für Arbeitnehmer und Beamte!<br />

"Wir machen das. Wer sonst?" – Mit<br />

diesem Motto zog <strong>der</strong> dbb in die Einkommensrunde<br />

2011 im Län<strong>der</strong>bereich<br />

(Verhandlungsstart: 4. Februar<br />

2011).<br />

Mit dieser selbstbewussten Feststellung<br />

for<strong>der</strong>n Arbeitnehmer und Beamte <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> sowie die Kommunalbeamten<br />

die faire Teilhabe am wirtschaftlichen<br />

Aufschwung.<br />

Den verdankt das Land vor allem einem<br />

zuverlässigen Öffentlichen Dienst.<br />

In Zeiten wirtschaftlichen Versagens hat<br />

<strong>der</strong> Öffentliche Dienst zuverlässig gearbeitet.<br />

Schon in den Krisenjahren galt:<br />

"Wir machen das. Wer sonst?"<br />

Beamtinnen können sich <strong>auf</strong> Antrag<br />

Erziehungszeiten für Kin<strong>der</strong>, die vor<br />

1992 geboren sind, in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung anrechnen<br />

lassen und Beiträge freiwillig nachentrichten.<br />

Diese Möglichkeit sieht<br />

eine Neuregelung im Rentenrecht<br />

vor. Ob sich die Anrechnung lohnt,<br />

hängt von den Vorversicherungszeiten<br />

und <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ab.<br />

Im Gegensatz zu kin<strong>der</strong>erziehenden<br />

Arbeitnehmerinnen in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung werden Beamtinnen<br />

für Kin<strong>der</strong>, die vor dem 1. Januar<br />

1992 geboren sind, nicht zwölf Monate,<br />

son<strong>der</strong>n nur sechs Monate Erziehungszeit<br />

anerkannt. Für Zeiten ab 1992 hat<br />

<strong>der</strong> Gesetzgeber diesen Rechtszustand<br />

korrigiert und die günstigere rentenrechtliche<br />

Regelung in das Beamtenversorgungsrecht<br />

übernommen. Ab 1992<br />

werden somit bei Beamtinnen ebenfalls<br />

drei Jahre Erziehungszeit berücksichtigt.<br />

Ein Anspruch <strong>auf</strong> eine Regelaltersrente<br />

besteht nur, wenn sie die allgemeine<br />

Wartezeit, das heißt die Min<strong>des</strong>tversicherungszeit<br />

von fünf Jahren in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt<br />

haben.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sozialgerichts<br />

wurde im Rentenrecht<br />

eine freiwillige Beitragszahlung bei anzurechnenden<br />

Kin<strong>der</strong>ziehungszeiten<br />

eingeführt.<br />

Jetzt ist die Krise vorbei. Aber <strong>der</strong><br />

Öffentliche Dienst wird weiterhin dringend<br />

gebraucht.<br />

Eines ist jedoch an<strong>der</strong>s als noch<br />

2009: Schon jetzt herrscht allerorten<br />

Fachkräftemangel – auch im Öffentlichen<br />

Dienst. Also brauchen wir klare<br />

Perspektiven. Denn ohne einen starken<br />

Öffentlichen Dienst geht es auch<br />

in Zukunft nicht.<br />

Egal, ob Innere Sicherheit, Bildung<br />

o<strong>der</strong> Pflege – es sind die Beschäftigten<br />

im Öffentlichen Dienst, die das<br />

Land bewegen. Wer sonst?<br />

Deshalb hat <strong>der</strong> dbb am 14. Dezember<br />

2010 klare For<strong>der</strong>ungen <strong>auf</strong>gestellt.<br />

Denn nur über ein spürbares<br />

Einkommensplus und zuverlässige<br />

Zukunftschancen kann <strong>der</strong> Öffentliche<br />

Dienst den Kampf um die besten Köpfe<br />

gewinnen.<br />

Zusätzliche Rente für Beamtinnen mit vor 1992 geborenen Kin<strong>der</strong>n<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>sozialgerichts wurde im Rentenrecht<br />

eine freiwillige Beitragszahlung<br />

bei anzurechnenden Kin<strong>der</strong>ziehungszeiten<br />

eingeführt. Beamtinnen,<br />

die vor dem 1. Januar 1992 ein Kind<br />

erzogen haben, können sich <strong>auf</strong> Antrag<br />

die Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten für<br />

die vor 1992 geborenen Kin<strong>der</strong> in<br />

voller Höhe anrechnen lassen.<br />

Beamtinnen haben die Möglichkeit,<br />

die freiwilligen Beiträge in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung nachzuentrichten.<br />

Die aus <strong>der</strong> Nachentrichtung von<br />

Beiträgen folgende Altersrente wird<br />

nicht <strong>auf</strong> die Beamtenpension angerechnet,<br />

solange <strong>der</strong> Höchstversorgungssatz<br />

nicht erreicht ist. Da gerade<br />

Beamtinnen, die wegen Kin<strong>der</strong>erziehung<br />

teilzeitbeschäftigt waren o<strong>der</strong><br />

längere Zeit zu Hause geblieben sind,<br />

oftmals den Höchstruhegehaltssatz<br />

nicht erreichen, sind sie von <strong>der</strong> Anrechnungsregelung<br />

nicht betroffen.<br />

Für sie lohnt sich also die zusätzliche<br />

Rente.<br />

Je weniger Kin<strong>der</strong> erzogen wurden,<br />

<strong>des</strong>to höher ist <strong>der</strong> Beitrags<strong>auf</strong>wand.<br />

Der Antrag <strong>auf</strong> Nachzahlung muss<br />

frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen<br />

<strong>der</strong> Regelaltersgrenze gestellt<br />

werden.<br />

dbb: Unsere Einkommensfor<strong>der</strong>ung<br />

passt genau in die Landschaft<br />

Der dbb Bun<strong>des</strong>vorsitzende Peter Heesen<br />

hat die Gewerkschaftsfor<strong>der</strong>ung nach 50<br />

Euro Sockelbetrag und linear drei Prozent<br />

mehr für die anstehende Einkommensrunde<br />

in den Län<strong>der</strong>n als "zeitgemäß, angemessen<br />

und bezahlbar" bezeichnet.<br />

"Sie passt genau in die Landschaft", sagte<br />

Heesen am 14. Dezember 2010 vor Journalisten<br />

in Berlin.<br />

"Alle sind sich einig: Die Konjunktur zieht<br />

an. Wenn Politiker und Ökonomen <strong>des</strong>halb<br />

die Beschäftigten in <strong>der</strong> Wirtschaft zu<br />

kräftigen Lohnfor<strong>der</strong>ungen ermutigen,<br />

dürfen sie nicht gleichzeitig den öffentlichen<br />

Dienst mit angezogener Sparbremse<br />

weiter <strong>auf</strong> Verschleiß fahren. Damit muss<br />

Schluss sein."<br />

Die Nachzahlung <strong>der</strong> Rentenbeiträge ist<br />

erst nach Erreichen <strong>der</strong> Regelaltersgrenze<br />

möglich. Nähere Auskünfte<br />

erteilt die Deutsche Rentenversicherung,<br />

an die auch <strong>der</strong> Antrag zu richten<br />

ist.<br />

So etwas gab es:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!