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Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 25. Mai 2013 Nr. 05 - Schibri-Verlag

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<strong>Nr</strong>. <strong>05</strong>/<strong>2013</strong> - 47 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL<br />

öffentliche bekanntmachungen<br />

– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />

Amt Uecker-Randow-Tal<br />

Lindenstraße 32<br />

17309 Pasewalk<br />

Wichtige Mitteilung des<br />

Amtes Uecker-Randow-Tal<br />

Aus gegebener Veranlassung rufen wir alle Personen, die der Verwaltung<br />

des Amtes Uecker-Randow-Tal kontobezogene Daten überlassen<br />

haben (z. B. Einzugsermächtigung, Steuererstattung, Überweisung),<br />

zur besonderen Aufmerksamkeit auf. Wir empfehlen eine regelmäßige<br />

Überprüfung der Kontobewegungen auf ihren Bankkonten. Bei unberechtigten<br />

Buchungen raten wir den Betroffenen sich umgehend mit<br />

ihrem kontoführenden Institut zwecks Klärung bzw. Rückbuchung in<br />

Verbindung zu setzen.<br />

Am 19. April <strong>2013</strong> ereignete sich ein Einbruchdiebstahl in dem von unserem<br />

Amt beauftragten Datenverarbeitungsunternehmen, bei dem Computertechnik<br />

entwendet wurde. Auf einem Rechner befinden sich personenbezogene<br />

Kontakt- und Bankdaten.<br />

Aufgrund dieses Vorfalls haben Unberechtigte möglicherweise Zugriff<br />

auf v. g. Daten. Vorsorglich sollten daher unsere Hinweise unbedingt<br />

beachtet werden.<br />

Polizeiliche Ermittlungen laufen bereits.<br />

Verwaltung des<br />

Amtes Uecker-Randow-Tal<br />

Amt Uecker-Randow-Tal Pasewalk, den <strong>25.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Der Amtsvorsteher<br />

Amtliche Bekanntmachung für die<br />

Ablegung der Fischereischeinprüfung<br />

Entsprechend der Verordnung über die Fischereiprüfung des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern (Fischereiprüfungsverordnung – FSchPr-<br />

VO M-V) vom <strong>11</strong>. August 20<strong>05</strong> findet am Dienstag, dem 02.07.<strong>2013</strong>,<br />

um 16.00 Uhr im Beratungsraum des Amt Uecker-Randow-Tal,<br />

17309 Pasewalk, Lindenstraße 32 die nächste Fischereischeinprüfung<br />

statt.<br />

Anmeldungen werden bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin<br />

bei der Prüfungsbehörde des Amtes Uecker-Randow-Tal, Amt<br />

Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 106, in Pasewalk entgegengenommen.<br />

In der Bewerbung müssen folgende Angaben enthalten sein:<br />

- Name, Vorname,<br />

- Geburtsdatum und Geburtsort,<br />

- Anschrift des Hauptwohnsitzes,<br />

- Unterschrift des Antragstellers sowie<br />

- bei einem minderjährigen Antragsteller eine schriftliche Einverständniserklärung<br />

des gesetzlichen Vertreters.<br />

Mit der Bewerbung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt<br />

bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 Euro und<br />

nach dem 18. Lebensjahr 25,00 Euro.<br />

Die Prüfung dauert 90 Minuten. Sie erfolgt zu folgenden Sachgebieten:<br />

1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion<br />

der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter,<br />

Fischkrankheiten)<br />

2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen<br />

Fischarten)<br />

3. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden,<br />

praktische Handhabung der Fanggeräte),<br />

4. Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Gewässerpflege,<br />

Gewässerverunreinigungen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse,<br />

Fischhege, Besatzmaßnahmen) sowie<br />

5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz-<br />

und Umweltrecht sowie des fischereispezifischen Straf- und<br />

Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische).<br />

Der Antragsteller hat seine Identität am Tag der Fischereischeinprüfung<br />

der Prüfungsbehörde nachzuweisen.<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Brietzig<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 13.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 21.03.<strong>2013</strong> und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde<br />

nachfolgende Hauptsatzung erlassen:<br />

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel<br />

(1) Die Gemeinde Brietzig führt ein Dienstsiegel.<br />

(2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern,<br />

den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE BRIET-<br />

ZIG – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.<br />

(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung<br />

des Bürgermeisters.<br />

§ 2 Rechte der Einwohner<br />

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder<br />

Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde<br />

einberufen.<br />

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten,<br />

die in der Gemeindevertretersitzung behandelt<br />

werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist<br />

zur Beratung vorgelegt werden.<br />

(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor<br />

Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen<br />

an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister<br />

zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht<br />

auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung<br />

beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu<br />

30 Minuten vorzusehen.<br />

(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung<br />

der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten<br />

zu berichten.<br />

§ 3 Gemeindevertretung<br />

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.<br />

(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:<br />

a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen<br />

b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner<br />

c) Grundstücksgeschäfte<br />

d) Vergabe von Aufträgen

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