Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 25. Mai 2013 Nr. 05 - Schibri-Verlag
Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 25. Mai 2013 Nr. 05 - Schibri-Verlag
Jahrgang 11 ISSN 1611-227X 25. Mai 2013 Nr. 05 - Schibri-Verlag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Nr</strong>. <strong>05</strong>/<strong>2013</strong> - 47 - AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL<br />
öffentliche bekanntmachungen<br />
– Öffentliche Bekanntmachungen Anfang –<br />
Amt Uecker-Randow-Tal<br />
Lindenstraße 32<br />
17309 Pasewalk<br />
Wichtige Mitteilung des<br />
Amtes Uecker-Randow-Tal<br />
Aus gegebener Veranlassung rufen wir alle Personen, die der Verwaltung<br />
des Amtes Uecker-Randow-Tal kontobezogene Daten überlassen<br />
haben (z. B. Einzugsermächtigung, Steuererstattung, Überweisung),<br />
zur besonderen Aufmerksamkeit auf. Wir empfehlen eine regelmäßige<br />
Überprüfung der Kontobewegungen auf ihren Bankkonten. Bei unberechtigten<br />
Buchungen raten wir den Betroffenen sich umgehend mit<br />
ihrem kontoführenden Institut zwecks Klärung bzw. Rückbuchung in<br />
Verbindung zu setzen.<br />
Am 19. April <strong>2013</strong> ereignete sich ein Einbruchdiebstahl in dem von unserem<br />
Amt beauftragten Datenverarbeitungsunternehmen, bei dem Computertechnik<br />
entwendet wurde. Auf einem Rechner befinden sich personenbezogene<br />
Kontakt- und Bankdaten.<br />
Aufgrund dieses Vorfalls haben Unberechtigte möglicherweise Zugriff<br />
auf v. g. Daten. Vorsorglich sollten daher unsere Hinweise unbedingt<br />
beachtet werden.<br />
Polizeiliche Ermittlungen laufen bereits.<br />
Verwaltung des<br />
Amtes Uecker-Randow-Tal<br />
Amt Uecker-Randow-Tal Pasewalk, den <strong>25.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Der Amtsvorsteher<br />
Amtliche Bekanntmachung für die<br />
Ablegung der Fischereischeinprüfung<br />
Entsprechend der Verordnung über die Fischereiprüfung des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern (Fischereiprüfungsverordnung – FSchPr-<br />
VO M-V) vom <strong>11</strong>. August 20<strong>05</strong> findet am Dienstag, dem 02.07.<strong>2013</strong>,<br />
um 16.00 Uhr im Beratungsraum des Amt Uecker-Randow-Tal,<br />
17309 Pasewalk, Lindenstraße 32 die nächste Fischereischeinprüfung<br />
statt.<br />
Anmeldungen werden bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin<br />
bei der Prüfungsbehörde des Amtes Uecker-Randow-Tal, Amt<br />
Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 106, in Pasewalk entgegengenommen.<br />
In der Bewerbung müssen folgende Angaben enthalten sein:<br />
- Name, Vorname,<br />
- Geburtsdatum und Geburtsort,<br />
- Anschrift des Hauptwohnsitzes,<br />
- Unterschrift des Antragstellers sowie<br />
- bei einem minderjährigen Antragsteller eine schriftliche Einverständniserklärung<br />
des gesetzlichen Vertreters.<br />
Mit der Bewerbung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt<br />
bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 Euro und<br />
nach dem 18. Lebensjahr 25,00 Euro.<br />
Die Prüfung dauert 90 Minuten. Sie erfolgt zu folgenden Sachgebieten:<br />
1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion<br />
der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter,<br />
Fischkrankheiten)<br />
2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen<br />
Fischarten)<br />
3. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden,<br />
praktische Handhabung der Fanggeräte),<br />
4. Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Gewässerpflege,<br />
Gewässerverunreinigungen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse,<br />
Fischhege, Besatzmaßnahmen) sowie<br />
5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz-<br />
und Umweltrecht sowie des fischereispezifischen Straf- und<br />
Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische).<br />
Der Antragsteller hat seine Identität am Tag der Fischereischeinprüfung<br />
der Prüfungsbehörde nachzuweisen.<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Brietzig<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
(KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 13.<strong>11</strong>.20<strong>11</strong> (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />
vom 21.03.<strong>2013</strong> und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde<br />
nachfolgende Hauptsatzung erlassen:<br />
§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel<br />
(1) Die Gemeinde Brietzig führt ein Dienstsiegel.<br />
(2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern,<br />
den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE BRIET-<br />
ZIG – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.<br />
(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung<br />
des Bürgermeisters.<br />
§ 2 Rechte der Einwohner<br />
(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder<br />
Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde<br />
einberufen.<br />
(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten,<br />
die in der Gemeindevertretersitzung behandelt<br />
werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist<br />
zur Beratung vorgelegt werden.<br />
(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor<br />
Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen<br />
an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister<br />
zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht<br />
auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung<br />
beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu<br />
30 Minuten vorzusehen.<br />
(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung<br />
der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten<br />
zu berichten.<br />
§ 3 Gemeindevertretung<br />
(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich.<br />
(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen:<br />
a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen<br />
b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner<br />
c) Grundstücksgeschäfte<br />
d) Vergabe von Aufträgen