Versuchsprotokoll
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Skriptversion 13.11.04<br />
3. Einleitung<br />
3.1. Gefrierpunktserniedrigung<br />
Wenn eine gelöste Substanz den Gefrierpunkt gegenüber dem reinen Lösungsmittel verringert,<br />
so spricht man von Gefrierpunktserniedrigung.<br />
Unter der molaren Gefrierpunktserniedrigung versteht man das Herabsetzen des Gefrierpunktes,<br />
welches ein Mol undissoziierte Substanz in 1000mL Lösungsmittel hervorruft. Da viele<br />
Stoffe (z.B. Salze) dissoziieren, muss hier der van’t Hoffsche Faktor i berücksichtigt werden,<br />
da die Gefrierpunktserniedrigung abhängig von der Anzahl der gelösten Teilchen ist.<br />
Mit Hilfe der Gefrierpunktserniedrigung kann also die Molmasse eines Stoffes bestimmt<br />
werden:<br />
ms<br />
⋅ Ek<br />
M<br />
s<br />
= ⋅i<br />
∆T<br />
⋅ m<br />
m s = Masse der zu bestimmenden Substanz<br />
E k = kryoskopische Konstante (für Wasser: 1,855 K· kg · mol -1 )<br />
?T = Gefrierpunktserniedrigung<br />
m LM = Masse des Lösungsmittels<br />
i: van´t Hoffscher Faktor für dissoziierende Stoffe<br />
i = 1 + α(ν -1)<br />
α: Dissoziationsgrad<br />
ν: Zahl der pro Molekül entstehenden Ionen<br />
LM<br />
3.2. Dampfdruckerniedrigung<br />
Lösungen besitzen einen geringeren Dampfdruck als die reinen Lösungsmittel. Der gelöste<br />
Stoff geht mit dem Lösungsmittel Wechselwirkungen ein, sodass ein Entweichen der Lösungsmittel-Moleküle<br />
in den Dampfraum erschwert wird. Dadurch siedet die Lösung bei einer<br />
höheren Temperatur als das reine Lösungsmittel. Die Dampfdruckerniedrigung ist definiert<br />
durch die Differenz zwischen dem Dampfdruck des reinen Lösungsmittels p 0 und dem<br />
Dampfdruck der Lösung p L .<br />
Es gilt das Raoult’sche Gesetz:<br />
∆p<br />
=<br />
p<br />
n<br />
2<br />
n + n<br />
0 1 2<br />
?p = absolute Dampfdruckerniedrigung<br />
p 0 = Dampfdruck des reinen Lösungsmittels<br />
n 2 = Molzahl des gelösten Stoffes<br />
n 1 = Molzahl des Lösungsmittels<br />
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