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Datenschutz im Verein

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Der Landesbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> Niedersachsen<br />

Gruppenversicherungsverträge sind dabei häufig ein Ausgangspunkt für Probleme der <strong>Verein</strong>e mit<br />

der Weitergabe von Mitgliederdaten an Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvertreter.<br />

Dabei handelt es sich um Rahmenverträge zwischen <strong>Verein</strong>en und Versicherungsunternehmen, die<br />

den <strong>Verein</strong>smitgliedern unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen den Abschluss von Einzelversicherungsverträgen<br />

zu günstigeren als den üblichen Konditionen ermöglichen. Hier haben sich die <strong>im</strong><br />

Gruppenversicherungsvertrag getroffenen <strong>Verein</strong>barungen am Satzungszweck des <strong>Verein</strong>s zu orientieren.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörden vertreten hierzu mittlerweile die Auffassung, dass ein <strong>Verein</strong> <strong>im</strong><br />

Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags dem Versicherungsunternehmen bzw. dem Versicherungsvertreter<br />

die Daten seiner Mitglieder nur übermitteln darf, wenn das betreffende Mitglied<br />

eine ausdrückliche und informierte schriftliche Einwilligung erteilt hat. Dies gilt für Neu- und für Altmitglieder,<br />

die bei Abschluss des Gruppenversicherungsvertrags bereits <strong>Verein</strong>smitglieder waren,<br />

gleichermaßen.<br />

Zwar erlaubt die maßgebliche Rechtsgrundlage des § 28 Abs. 3 BDSG in Satz 4 grundsätzlich die<br />

listenmäßige Übermittlung personenbezogener Daten zu Werbezwecken, schränkt dieses <strong>im</strong> folgenden<br />

Satz 6 jedoch dahingehend wieder ein, dass eine solche Verarbeitung nur zulässig ist, soweit<br />

schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen.<br />

Gerade bei den Mitgliedern eines Selbsthilfevereins oder eines Sozialverbandes stehen aber die<br />

schutzwürdigen Interessen regelmäßig einer Übermittlung ihrer Adressdaten an Dritte entgegen.<br />

Die hier betroffenen Mitgliederdaten stehen <strong>im</strong> Kontext mit Gesundheitsdaten und damit mit besonderen<br />

Arten personenbezogener Daten i.S.d. § 3 Abs. 9 BDSG.<br />

Vor diesem Hintergrund haben die <strong>im</strong> Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen <strong>Datenschutz</strong>aufsichtsbehörden<br />

bereits in ihrer Sitzung am 24./25.11.2010 zum Thema „Gruppenversicherungsverträge“<br />

einen Beschluss gefasst, wonach die Übermittlung personenbezogener Daten von <strong>Verein</strong>smitgliedern<br />

an ein Versicherungsunternehmen für die Werbung zum Abschluss solcher Verträge<br />

die freiwillige und informierte Einwilligung (vgl. § 4a Abs. 1 BDSG) der Betroffenen voraus setzt.<br />

Der Beschluss ist auf der Internetseite des LfD Niedersachsen abrufbar.<br />

In Bezug auf Altmitglieder wurde bisher eine Information mittels Avisschreibens mit der Möglichkeit<br />

des Widerspruchs für ausreichend gehalten. Die Aufsichtsbehörden haben in o.g. Beschluss aber<br />

festgestellt, dass auch für Altmitglieder die vorherige Einholung einer informierten Einwilligungserklärung<br />

nunmehr erforderlich ist.<br />

Daher ist auch vor einer Übermittlung von Adressänderungen das <strong>Verein</strong>smitglied <strong>im</strong> Einzelfall<br />

schriftlich zu befragen, ob es mit der Weitergabe seiner geänderten Daten an das konkret benannte<br />

Unternehmen einverstanden ist.<br />

Der <strong>Verein</strong> sollte schließlich durch entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen sicher<br />

stellen, dass Adressdaten (auch von Altmitgliedern) und deren Aktualisierungen nur noch dann an<br />

Dritte übermittelt werden, wenn hierzu Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind.<br />

Wie bereits erwähnt sollte die Möglichkeit der Einwilligung schon in der Beitrittserklärung oder <strong>im</strong><br />

Aufnahmeantrag durch besondere drucktechnische Hervorhebung vorgesehen werden, wobei das<br />

Mitglied darüber aufzuklären ist, welche Daten an welches Unternehmen weitergegeben werden<br />

sollen.<br />

<strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> S.25

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