Datenschutz im Verein
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Der Landesbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> Niedersachsen<br />
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierauf sollte in der<br />
Einwilligungserklärung hingewiesen werden.<br />
Darüber hinaus ist der Betroffene nach § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG auch auf mögliche Folgen einer<br />
Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Können einem <strong>Verein</strong>smitglied also Nachteile entstehen,<br />
weil es in die Verwendung seiner Daten nicht eingewilligt hat, so ist der <strong>Verein</strong> verpflichtet, auf<br />
solche drohenden Nachteile hinzuweisen. Im Umkehrschluss kann ein <strong>Verein</strong> in seiner Einwilligungserklärung<br />
auch die Aussage aufnehmen, dass dem Mitglied durch die Nichteinwilligung in<br />
eine best<strong>im</strong>mte Verwendung seiner Daten oder etwa in die Übermittlung seiner Daten an best<strong>im</strong>mte<br />
Unternehmen (z.B. <strong>im</strong> Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages), keine Nachteile entstehen.<br />
Minderjährige, also Kinder und Jugendliche können in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung<br />
ihrer personenbezogenen Daten selbst einwilligen, wenn sie in der Lage sind, die Konsequenzen<br />
der Verwendung ihrer Daten zu übersehen und sich deshalb auch verbindlich dazu zu äußern. Eine<br />
feste Altersgrenze, ab der die Einsichtsfähigkeit angenommen werden kann, gibt es nicht. Maßgeblich<br />
ist vielmehr der jeweilige Verwendungszusammenhang der Daten und der Reifegrad bzw. die<br />
Lebenserfahrung des Betroffenen. Ist die Einsichtsfähigkeit zu verneinen, ist die Erhebung, Verarbeitung<br />
und Nutzung seiner personenbezogenen Daten nur mit Einwilligung seines Erziehungsberechtigten<br />
zulässig.<br />
Im Anhang ist das Muster einer Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung personenbezogener<br />
Mitgliederdaten <strong>im</strong> Internet beigefügt.<br />
Es empfiehlt sich, eine solche Einwilligung von Neumitgliedern bereits bei der Aufnahme in den<br />
<strong>Verein</strong> einzuholen. Altmitglieder können über die <strong>Verein</strong>smitteilungen eine allgemeine Information<br />
mit einer derartigen Einwilligungserklärung und dem Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht<br />
erhalten.<br />
2.2 Erhebung von Mitgliederdaten<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 BDSG sind personenbezogene Daten be<strong>im</strong> Betroffenen zu erheben. Dieser ist<br />
aus Gründen der Transparenz über die Identität, Zweckbest<strong>im</strong>mungen und Empfängerkategorien<br />
unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 BDSG zu unterrichten.<br />
Ein <strong>Verein</strong> darf nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG be<strong>im</strong> <strong>Verein</strong>sbeitritt (Aufnahmeantrag oder<br />
Beitrittserklärung) und während der <strong>Verein</strong>smitgliedschaft nur solche Daten von Mitgliedern erheben,<br />
die für die Begründung und Durchführung des zwischen Mitglied und <strong>Verein</strong> durch dessen<br />
Beitritt zustande gekommenen rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlich sind. Er<br />
hat den Zweck der Datenerhebung gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG vorher konkret festzulegen.<br />
Es dürfen somit alle Daten erhoben werden, die zur Verfolgung der in der Satzung festgelegten<br />
<strong>Verein</strong>sziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind.<br />
Hierzu zählen jene Daten, ohne welche ein geregeltes Wirken des <strong>Verein</strong>s nicht möglich wäre.<br />
Im Einzelnen sind dies Name und Anschrift des Mitglieds sowie zumeist auch das Geburtsdatum,<br />
ferner bei Lastschriftverfahren die Bankverbindung sowie die Zugehörigkeit des Mitglieds zu einer<br />
Abteilung.<br />
Darüber hinaus aber auch sonstige Mitgliederdaten, die die Funktionsfähigkeit des <strong>Verein</strong>s sicherstellen<br />
und damit „<strong>im</strong> Rahmen" des <strong>Verein</strong>szwecks liegen, (z.B. Übungsleiterlizenz, Funktion <strong>im</strong><br />
<strong>Verein</strong>, Leistungsergebnisse).<br />
<strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>Verein</strong> S.9