Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
23. November 2012<br />
sich laut Richtplan in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung. Nicht so das untere<br />
Seetal.<br />
Die Satzungen sehen vor, dass der Vorstand in der Regel aus den Gemeindeammännern<br />
gebildet werden soll. Wir fragen uns, wo da die Gemeindeautonomie bleibt. Der Gemeinderat<br />
sollte seine Mitglieder ressortbezogen delegieren können. Es wird ein Ausschuss mit<br />
weitreichenden Kompetenzen gebildet. Für die operative Führung wird eine Geschäftsstelle<br />
eingesetzt. Dort sieht der Gemeinderat auch eine Problematik. In § 9 der Satzungen wird<br />
von einer Geschäftsstelle gesprochen. Im unteren Abschnitt wird dann aber eine Geschäftsleitung<br />
erwähnt. Eine Geschäftsleitung leitet Geschäfte. Eine Geschäftsstelle koordiniert<br />
sie. Das ist ein Unterschied. Für die Organe wurde ein Pflichtenheft erstellt. Hier wird<br />
wieder von einer Geschäftsstelle gesprochen, die die Kompetenz zur Anstellung und Beauftragung<br />
von Fachspezialisten, Projektleitern und Personal im Rahmen des Budgets hat und<br />
dies alles im Einvernehmen mit dem Ausschuss. Es stellt sich die Frage, wer wen führt. Die<br />
Geschäftsstelle den Ausschuss oder der Ausschuss die Geschäftsstelle. Wir meinen, der<br />
Ausschuss sollte die Verantwortung übernehmen. Die Kerngruppe Wirtschaft setzt sich aus<br />
Personen aus der Wirtschaft, KMU-Vertretern und Gemeinderäten zusammen. Die Mitglieder<br />
werden vom Vorstand gewählt. Die Kooperationspartner sollen sich finanziell beteiligen.<br />
Man kann sich fragen, wo hier die Unabhängigkeit des Verbandes bleibt. Für die Anliegen<br />
der Wirtschaft und der KMU’s haben wir die starken regionalen Gewerbevereine. Auch sie<br />
können ihre Anliegen an den geeigneten Stellen vorbringen. Der Gemeinderat <strong>Seengen</strong> will<br />
nicht abseits stehen und weiterhin Mitglied der Kerngruppe Raumplanung sein. Die Vertretung<br />
erstreckt sich auch auf die Verkehrskommission und die Hallwilerseeschutzkommission<br />
usw. Wir sind der Meinung, das ist möglich und auch notwendig. Das Kant. Baugesetz hält<br />
in § 11 die Aufgaben der Regionalplanungsverbände wie folgt fest:<br />
„Die regionalen Planungsverbände erarbeiten die regionalen Grundlagen für die kantonalen<br />
Planungen und sorgen dafür, dass die Gemeinden ihre Planungen innerhalb der Region<br />
aufeinander abstimmen. Sie berücksichtigen dabei die Planungsgrundlagen und die kommunalen<br />
Planungen der Nachbarregionen. Die regionalen Planungsverbände können die<br />
Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen. Die Gemeinden<br />
können ihnen kommunale Aufgaben übertragen, insbesondere auf dem Gebiet der Verwirklichung<br />
der Raumentwicklung, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes, der<br />
Erschliessung sowie der Ver- und Entsorgung.“<br />
Das Mitwirken der Gemeinde <strong>Seengen</strong> ist demnach zwingend erforderlich. Wir müssen<br />
angefragt und begrüsst werden. Der gleichen Auffassung sind auch die beiden Gemeinderäte<br />
Dürrenäsch und Leutwil, die dem Verband ebenfalls nicht beitreten wollen.<br />
Es wurde geschrieben, <strong>Seengen</strong> manövriere sich ins Abseits. Die beiden anderen Gemeinden<br />
wurden nie erwähnt. Man kann sich fragen, ob diese Gemeinden weniger wichtig sind<br />
oder gar nicht zum Seetal gehören. Der grösste Knackpunkt ist § 21 der Satzungen. Er betrifft<br />
die Satzungsänderungen. Gemäss Absatz 1 entscheidet nämlich der Vorstand über<br />
Satzungsänderungen. Nur wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder dies verlangen, werden Satzungsänderungen<br />
den Gemeindeversammlungen vorgelegt. Dies ist nicht die Meinung des<br />
Gemeinderates. Wenn die Gemeindeversammlung über die Satzungen abstimmt, muss sie<br />
auch über Änderungen befinden können. Wir stimmen auch nicht über Gesetze ab und der