02.07.2014 Aufrufe

Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen

Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen

Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

23. November 2012<br />

sich laut Richtplan in einer Landschaft von kantonaler Bedeutung. Nicht so das untere<br />

Seetal.<br />

Die Satzungen sehen vor, dass der Vorstand in der Regel aus den Gemeindeammännern<br />

gebildet werden soll. Wir fragen uns, wo da die Gemeindeautonomie bleibt. Der Gemeinderat<br />

sollte seine Mitglieder ressortbezogen delegieren können. Es wird ein Ausschuss mit<br />

weitreichenden Kompetenzen gebildet. Für die operative Führung wird eine Geschäftsstelle<br />

eingesetzt. Dort sieht der Gemeinderat auch eine Problematik. In § 9 der Satzungen wird<br />

von einer Geschäftsstelle gesprochen. Im unteren Abschnitt wird dann aber eine Geschäftsleitung<br />

erwähnt. Eine Geschäftsleitung leitet Geschäfte. Eine Geschäftsstelle koordiniert<br />

sie. Das ist ein Unterschied. Für die Organe wurde ein Pflichtenheft erstellt. Hier wird<br />

wieder von einer Geschäftsstelle gesprochen, die die Kompetenz zur Anstellung und Beauftragung<br />

von Fachspezialisten, Projektleitern und Personal im Rahmen des Budgets hat und<br />

dies alles im Einvernehmen mit dem Ausschuss. Es stellt sich die Frage, wer wen führt. Die<br />

Geschäftsstelle den Ausschuss oder der Ausschuss die Geschäftsstelle. Wir meinen, der<br />

Ausschuss sollte die Verantwortung übernehmen. Die Kerngruppe Wirtschaft setzt sich aus<br />

Personen aus der Wirtschaft, KMU-Vertretern und Gemeinderäten zusammen. Die Mitglieder<br />

werden vom Vorstand gewählt. Die Kooperationspartner sollen sich finanziell beteiligen.<br />

Man kann sich fragen, wo hier die Unabhängigkeit des Verbandes bleibt. Für die Anliegen<br />

der Wirtschaft und der KMU’s haben wir die starken regionalen Gewerbevereine. Auch sie<br />

können ihre Anliegen an den geeigneten Stellen vorbringen. Der Gemeinderat <strong>Seengen</strong> will<br />

nicht abseits stehen und weiterhin Mitglied der Kerngruppe Raumplanung sein. Die Vertretung<br />

erstreckt sich auch auf die Verkehrskommission und die Hallwilerseeschutzkommission<br />

usw. Wir sind der Meinung, das ist möglich und auch notwendig. Das Kant. Baugesetz hält<br />

in § 11 die Aufgaben der Regionalplanungsverbände wie folgt fest:<br />

„Die regionalen Planungsverbände erarbeiten die regionalen Grundlagen für die kantonalen<br />

Planungen und sorgen dafür, dass die Gemeinden ihre Planungen innerhalb der Region<br />

aufeinander abstimmen. Sie berücksichtigen dabei die Planungsgrundlagen und die kommunalen<br />

Planungen der Nachbarregionen. Die regionalen Planungsverbände können die<br />

Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen. Die Gemeinden<br />

können ihnen kommunale Aufgaben übertragen, insbesondere auf dem Gebiet der Verwirklichung<br />

der Raumentwicklung, des Umweltschutzes, des Natur- und Heimatschutzes, der<br />

Erschliessung sowie der Ver- und Entsorgung.“<br />

Das Mitwirken der Gemeinde <strong>Seengen</strong> ist demnach zwingend erforderlich. Wir müssen<br />

angefragt und begrüsst werden. Der gleichen Auffassung sind auch die beiden Gemeinderäte<br />

Dürrenäsch und Leutwil, die dem Verband ebenfalls nicht beitreten wollen.<br />

Es wurde geschrieben, <strong>Seengen</strong> manövriere sich ins Abseits. Die beiden anderen Gemeinden<br />

wurden nie erwähnt. Man kann sich fragen, ob diese Gemeinden weniger wichtig sind<br />

oder gar nicht zum Seetal gehören. Der grösste Knackpunkt ist § 21 der Satzungen. Er betrifft<br />

die Satzungsänderungen. Gemäss Absatz 1 entscheidet nämlich der Vorstand über<br />

Satzungsänderungen. Nur wenn 2/3 der Vorstandsmitglieder dies verlangen, werden Satzungsänderungen<br />

den Gemeindeversammlungen vorgelegt. Dies ist nicht die Meinung des<br />

Gemeinderates. Wenn die Gemeindeversammlung über die Satzungen abstimmt, muss sie<br />

auch über Änderungen befinden können. Wir stimmen auch nicht über Gesetze ab und der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!