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Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen

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23. November 2012<br />

der gemeinderätliche Antrag abgelehnt ist. Müsste man nicht aus der Versammlung heraus<br />

einen Gegenantrag haben, der besagt, dass die Statuten genehmigt werden müssen und<br />

dem Verband beizutreten ist?<br />

Vizeammann Matthias Häusermann: Wenn die Gemeindeversammlung den gemeinderätlichen<br />

Antrag auf einen Nichtbeitritt zum Verband ablehnt, haben wir ganz klar den Beitritt<br />

zum Gemeindeverband beschlossen.<br />

Abstimmung<br />

Der Antrag des Gemeinderates „Auf den Beitritt der Gemeinde <strong>Seengen</strong> zum Gemeindeverband<br />

„Lebensraum Lenzburg Seetal“ sei zu verzichten“ wird 106 Ja zu 150 Nein abgelehnt.<br />

Der Beitritt zum Gemeindeverband Lebensraum Lenzburg Seetal ist damit beschlossen.<br />

Traktandum 7:<br />

Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Gesamtrevision<br />

Es informiert Gemeinderat Gianni Asquini.<br />

Es freut mich, ihnen die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zu präsentieren.<br />

Wie sie bereits unter Traktandum 7 nachlesen konnten, geht es um ein sehr<br />

grosses Werk, an dem wir die letzten 4 Jahre gearbeitet haben. Das Geschäft ist auch sehr<br />

ausführlich in den Unterlagen beschrieben. Ich habe das Traktandum in folgende 5 Abschnitte<br />

gegliedert:<br />

• Ausgangslage und Grundlagen<br />

• Wichtigste Änderungen<br />

• Kulturlandplan und Hallwilerseeschutzdekret<br />

• Ergebnisse der Einwendungsverhandlungen<br />

• Antrag<br />

Ausgangslage war, dass wir einen Bauzonen- und Kulturlandplan aus dem Jahre 1991 und<br />

eine Bau- und Nutzungsordnung aus dem Jahre 1996 haben. Seit dieser Zeit sind nur kleinere<br />

Teilrevisionen durchgeführt worden. Das Raumplanungsgesetz schreibt aber vor, dass<br />

alle 15 – 20 Jahre die Werke vollumfänglich zu überarbeiten und den neuen gesetzlichen<br />

Vorschriften anzupassen sind. Absichten der Revision waren: die Entwicklung des Zentrumsgebietes,<br />

die Erarbeitung einer massvollen baulichen Dichte und Höhe, die qualitative<br />

Siedlungsentwicklung, die Umsetzung der Hochwassergefahrenkarte – ein neu eingeführtes<br />

Instrument, das in die Planung integriert werden musste – die Umsetzung des Kurzinventars<br />

der Denkmalpflege und die Anpassung der aktuellen Ziele an die Bau- und Nutzungsord-

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