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Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 23.11.2012 - Seengen

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23. November 2012<br />

Sarmenstorferstrasse, ebenfalls in der Dorfzone gelegen, und am Schlattweg wurde versucht,<br />

mit der Zonenkorrektur die sorgfältige Entwicklung zu fördern.<br />

Im Gebiet Musterplatz ist auch der Kynologische Verein beheimatet. Der Platz mit Clubhaus<br />

ist gut gelegen. Der Rechtszustand war aber für den Vereinszweck nicht gewahrt. Es wurde<br />

deshalb eine Spezialzone geschaffen, die dem Vereinszweck entspricht.<br />

Zu den wichtigsten Änderungen der Bau- und Nutzungsordnung: In der Kernzone, Kernzone<br />

Oberdorf und der Dorfzone wurden folgende Ziele verfolgt: präzisierte Einpassungsbestimmungen,<br />

differenzierte Ausnützungsziffern und Höhen. Bei den Grundmassen waren die<br />

Ziele: Ausnützungsziffern mit Einrechnung der Dach-/Attikageschosse sowie verschiedene<br />

kleinere Anpassungen der Höhen und Abstände. Bei der Dachgestaltung legte man Wert<br />

auf eine sorgfältige Gestaltung am Siedlungsrand und an exponierten Lagen. Flachdächer<br />

sind extensiv zu begrünen. Die Aussenraumgestaltung erfuhr Präzisierungen bezüglich<br />

Höhen der Aufschüttungen und Stützmauern sowie bei den Anforderungen an die Bepflanzung<br />

und den Umgebungsplan. Bearbeitet wurde auch die Hochwassergefahrenzone, die in<br />

die Bau- und Nutzungsordnung integriert wurde. Die Hochwassergefahrenzone ist aus dem<br />

Plan ersichtlich.<br />

Zu den geschützten Bauten: Wir haben in <strong>Seengen</strong> 12 Gebäude mit Substanzschutz. Der<br />

Schutz erfolgte aufgrund der Umsetzung des Kurzinventars der kantonalen Denkmalpflege.<br />

Es handelt sich um Bauten von kulturgeschichtlichem, symbolischem Wert. Sie sind zu<br />

unterhalten, dürfen aber nicht abgebrochen werden. Im Gebäudeinnern ist ein Aus- und<br />

Umbau möglich, wenn dies mit dem Schutzziel vereinbar ist. Gebäude mit Volumenschutz<br />

sind 33 vorhanden. Es sind sehr wertvolle Gebäude. Abbruch und Neubau sind möglich. Der<br />

Wiederaufbau muss aber an gleicher Stelle im gleichen Ausmass erfolgen. Abweichungen<br />

sind bei gleichwertiger Lösung möglich.<br />

Zum Kulturlandplan: Grosse Änderungen fanden nicht statt. Es geht in erster Linie um die<br />

Interessenabwägung zwischen Landwirtschaft, Landschaft- und Naturschutz sowie um die<br />

Erholungsbedürfnisse. Das oberste Ziel ist, die Bestrebungen mit Bewirtschaftungsvereinbarungen<br />

auf freiwilliger Basis umzusetzen. Der Kulturlandplan hat einen hohen Verbindlichkeitsgrad,<br />

aber eine geringe Flexibilität. In erster Linie waren die übergeordneten Vorgaben<br />

umzusetzen. Der Richtplan war sehr entscheidend. Auch die Naturschutzzonen von<br />

kantonaler Bedeutung waren zu beachten. Ein spezieller Themenbereich bildete die Erhaltung<br />

und Förderung der Hochstammbäume. Auch diesbezüglich hat sich die Kommission<br />

Gedanken gemacht und ein System erarbeitet, an dem sich die interessierten Landwirte<br />

beteiligen können. Der neue Kulturlandplan ist sehr ausführlich und informativ. Die Siedlungseier<br />

für die Landwirtschaft wurden nicht verändert. Als übergeordnete Vorgabe für den<br />

Kulturlandplan diente der Kant. Richtplan. Auch in diesem Plan werden die Landschaften<br />

von kantonaler Bedeutung und die Naturschutzgebiete aufgezeigt. Das<br />

Hallwilerseeschutzdekret war zu beachten.<br />

Zu den Einwendungen: Es gingen total 20 Einwendungen ein. 3 Einwendungen wurden,<br />

teilweise unter Bedingungen, zurückgezogen. Auf 1 Einwendung konnte mangels Legitimation<br />

nicht eingetreten werden. 9 Einwendungen wurden ganz, 2 Einwendungen teilweise<br />

gutgeheissen. 5 Einwendungen sind vollumfänglich abgewiesen worden.

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