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sozialhilfe- behördenhandbuch 1993 – 2010 - Sozialamt - Kanton ...

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Sozialhilfe-Behördenhandbuch Einträge <strong>1993</strong>-<strong>2010</strong> 12<br />

1.3. Organisation und wichtige Aufgaben des <strong>Kanton</strong>alen <strong>Sozialamt</strong>s<br />

Das <strong>Kanton</strong>ale <strong>Sozialamt</strong> ist Teil der Sicherheitsdirektion des <strong>Kanton</strong>s Zürich. Es vollzieht<br />

die staatlichen (kantonalen) Aufgaben im Sozialwesen mit Ausnahme des Jugend- und Familienschutzes<br />

sowie der Opferhilfe, des Vormundschaftswesens und der Betreuung von<br />

Straffälligen. Dazu gehören die Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe, des Bundesgesetzes<br />

über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger und der Asylfürsorge.<br />

Zudem obliegen ihm die Aufsicht über den Vollzug des Gesetzes über die Zusatzleistungen<br />

zur AHV/IV, die Durchführung des Kinderzulagengesetzes sowie die Bewilligung und Subventionierung<br />

von bestimmten Heimen und übrigen sozialen Einrichtungen für Erwachsene.<br />

A) Amtsleitung<br />

Die Amtsleitung ist vor allem für abteilungsübergreifende Geschäfte und Projekte von grundsätzlicher<br />

Bedeutung zuständig. Dazu gehören auch die Stellungnahme zu parlamentarischen<br />

Vorstössen, die Erarbeitung von sozialpolitischen Positionen des Amtes und der Direktion,<br />

die Unterstützung von sozialen Institutionen oder die Verwaltung des Fonds zur Bekämpfung<br />

des Alkoholismus. Das gesamte Rechnungswesen, das Personalwesen, die Informatik<br />

sowie der Rechtsdienst werden ebenfalls innerhalb der Amtsleitung geführt. Die<br />

Amtsleitung nimmt zudem die Koordination zur vorgesetzten Direktion sowie die Kontakte<br />

zur Presse wahr. Im Bereich der öffentlichen Sozialhilfe erlässt sie Verfügungen in Zuständigkeitsstreitigkeiten<br />

sowie in interkantonalen Verfahren.<br />

B) Abteilung Asylkoordination<br />

Die Abteilung Asylkoordination koordiniert den gesamten Bereich der Asylfürsorge und dient<br />

als Ansprechpartnerin für Bund und Gemeinden. Sie ist zuständig für die Erstplatzierung von<br />

Asylsuchenden in den Durchgangszentren und für die Zuweisung der Asylsuchenden an die<br />

Gemeinden im Rahmen der zweiten Phase. Zudem ist sie zuständig für Bildungs- und Beschäftigungsprojekte,<br />

für die Rückkehrberatung, für Sonderunterbringungen im Rahmen der<br />

ersten Phase sowie für Fach- und Spezialdienste. Schliesslich ist sie für den gesamten Abrechnungsverkehr<br />

in der Asylfürsorge verantwortlich. In ihre Zuständigkeit fallen auch die<br />

vom Sozialhilfestopp betroffenen abgewiesenen Asylsuchenden sowie die so genannten<br />

NEE-Fälle (Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist).<br />

C) Abteilung Öffentliche Sozialhilfe<br />

Der Abteilung Öffentliche Sozialhilfe obliegen in ihrem Bereich vor allem die Beratung, Instruktion<br />

und Fortbildung der Fürsorgebehörden (insbesondere im Rahmen des von ihr herausgegebenen<br />

Sozialhilfe-Behördenhandbuchs und durch periodische oder einzelfallbezogene<br />

Mitteilungen sowie mittels Unterstützung von Kursen der Sozialkonferenz), die Betreuung<br />

der Aufsichtstätigkeit, der Verkehr mit anderen <strong>Kanton</strong>en, dem Bund und dem Ausland,<br />

Entscheide über die Anerkennung der staatlichen Kostenersatzpflicht gegenüber Zürcher<br />

Gemeinden oder Dritten sowie die Festsetzung und Ausrichtung von Staatsbeiträgen an die

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