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sozialhilfe- behördenhandbuch 1993 – 2010 - Sozialamt - Kanton ...

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Sozialhilfe-Behördenhandbuch Einträge <strong>1993</strong>-<strong>2010</strong> 14<br />

1.4. Formulierungsbeispiele für Erklärungen von Klienten<br />

A) Übertragung von Ansprüchen des Klienten<br />

a) Abtreten einer Forderung<br />

Der/die Unterzeichnete tritt seine/ihre Forderung gegen ... (Schuldner bzw. Schuldnerin) ...<br />

auf ... (Forderung) ... mit allen damit verbundenen Vorzugs- und Nebenrechten sowie den<br />

verfallenen, laufenden und künftigen Zinsen an die Fürsorgebehörde ... ab. Diese Abtretung<br />

dient zur Sicherstellung aller Ansprüche, welche die Fürsorgebehörde ... aus ihrer Unterstützung<br />

dem/der Unterzeichneten gegenüber bereits besitzt oder künftig erlangen wird. Die<br />

Fürsorgebehörde ist deshalb berechtigt, die Forderung bei Fälligkeit geltend zu machen und<br />

den Betrag nach Abzug ihrer Spesen zur Tilgung ihrer Ansprüche im Umfang der gewährten<br />

Unterstützungsleistungen zu verwenden. (Unterschrift des Klienten bzw. der Klientin und<br />

Kopie an Schuldner bzw. Schuldnerin)<br />

b) Erklärung betr. Schuldanerkennung und Rückerstattungsverpflichtung<br />

sofern eine Abtretung nicht zulässig ist, z.B. bei Renten der AHV, IV und entsprechenden<br />

Zusatzleistungen sowie bei noch nicht fälligen Leistungen der beruflichen Vorsorge; vgl. Beitrag<br />

zu Ziffer 6.2.3.1 über Drittauszahlung von IV-Renten)<br />

B) Handeln für den Klienten<br />

a) Vollmacht<br />

Der/die Unterzeichnete bevollmächtigt die Fürsorgebehörde ... , in Sachen ... (Bezeichnung<br />

der Parteien) ... betreffend ... (Bezeichnung der Angelegenheit)<br />

(entweder) zu allen Rechtshandlungen einer Generalbevollmächtigten (allgemeine Vollmacht)<br />

(oder) zur ... (Einzelhandlung) ... (z.B. Besorgung des Inkassos)<br />

mit dem Recht, Stellvertreter zu ernennen. Diese Vollmacht schliesst insbesondere ein die<br />

Vertretung vor allen Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die Ergreifung von Rechtsmitteln<br />

aller Art, den Abschluss von Vergleichen sowie die Anerkennung oder den Rückzug von Klagen,<br />

den Vollzug von in dieser Sache ergangenen Entscheiden und Vergleichen, die Entgegennahme<br />

von Zahlungen, die Durchführung von Schuldbetreibungen und die Gewährung<br />

von Stundungen. Abweichende rechtliche Bestimmungen vorbehalten, erlischt diese Vollmacht<br />

nicht mit dem Ableben, der Verschollenerklärung oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit<br />

des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin.<br />

b) Auftrag zur Einkommens- und Vermögensverwaltung<br />

Der/die Unterzeichnete beauftragt die Fürsorgebehörde ... im Sinne von § 11 der Sozialhilfeverordnung<br />

mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung. Er/sie bevollmächtigt die Fürsorgebehörde<br />

bzw. die von dieser damit betraute Person, sämtliche zu diesem Zweck notwendigen<br />

Verwaltungshandlungen vorzunehmen und ihn/sie in diesen Angelegenheiten<br />

rechtsgültig zu vertreten. Abweichende rechtliche Bestimmungen vorbehalten, erlischt diese<br />

Ermächtigung nicht mit dem Ableben, der Verschollenerklärung oder dem Verlust der Hand-

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