Sparkasse s - Sparkasse Harburg-Buxtehude
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Lagebericht 2008<br />
19<br />
übergeordneten Prinzip der Risikotragfähigkeit. Zur Unterlegung der Risiken wird regelmäßig das Risikodeckungs -<br />
potenzial der <strong>Sparkasse</strong> ermittelt. Auf dieser Basis werden den jeweiligen Risikoarten Limite zugeordnet und deren<br />
Auslastung erhoben. Daneben will die <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages den erzielten Ertrag im<br />
Verhältnis zum eingegangenen Risiko optimieren.<br />
Risikomanagement<br />
Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen wesentlichen Bestandteil des Ertragsmanagements der<br />
<strong>Sparkasse</strong> dar. Sie sind Teil der Gesamtbanksteuerung. Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie zur Erzielung<br />
von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Unter „Risikomanagement“ versteht die<br />
<strong>Sparkasse</strong> dabei, dass alle Verlust- oder Schadensgefahren regelmäßig erkannt, gesteuert und überwacht werden. Ziel<br />
ist es, die Risiken des <strong>Sparkasse</strong>nbetriebes transparent und steuerbar zu machen.<br />
Organisation<br />
Das Risikomanagement umfasst Leitungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse und ist Bestandteil einer<br />
ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der <strong>Sparkasse</strong>. Es gewährleistet einen einheitlichen Umgang mit allen<br />
wesentlichen Risikoarten in der <strong>Sparkasse</strong>.<br />
Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind eindeutig geregelt. Der Gesamtvorstand beschließt die Risikopolitik<br />
einschließlich der anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Risikosteuerung und -überwachung. Grundsätze sowie<br />
Änderungen der Geschäftspolitik werden gemäß § 16 des Niedersächsischen <strong>Sparkasse</strong>ngesetzes (NSpG) mit dem<br />
Verwaltungsrat erörtert und durch diesen beschlossen. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das<br />
Risikomanagement. Der bankaufsichtsrechtlich geforderten Funktionstrennung zwischen den Markt- und Marktfolgebzw.<br />
Überwachungsbereichen trägt die <strong>Sparkasse</strong> sowohl bei der Abwicklung von Handelsgeschäften wie auch im<br />
Kreditgeschäft auf allen Ebenen Rechnung.<br />
Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Risikomanagements der <strong>Sparkasse</strong> werden durch einen Risikomanager innerhalb<br />
der Hauptabteilung Controlling und Rechnungswesen wahrgenommen, der organisatorisch von den Marktbereichen<br />
getrennt ist. Der Risikomanager ist unter anderem verantwortlich für die Erfassung der Risiken und die Ermittlung des<br />
Risikodeckungspotenzials. Er überwacht die Einhaltung von Risikolimiten, und ihm obliegt die konzeptionelle<br />
Weiterentwicklung des Risikomanagements unter Einbindung der Fachabteilungen. Der vom Vorstand geleitete<br />
Risikoausschuss wird ebenfalls vom Risikomanager vorbereitet und begleitet.<br />
Die Interne Revision gewährleistet als Instrument des Vorstandes die unabhängige Prüfung und Beurteilung der<br />
Aktivitäten und Prozesse der <strong>Sparkasse</strong>. Sie achtet dabei auch auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des<br />
Risikomanagements und berichtet unmittelbar an den Vorstand.<br />
Für den Abschluss und die Genehmigung von Geschäften gelten eindeutige Kompetenzregelungen. Vor Einführung<br />
neuer Produkte und vor Geschäftsabschluss in neuen Märkten im Sinne der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen werden<br />
zwingend festgelegte Prüfprozesse („Neue-Produkte-Prozess“) durchlaufen.<br />
Prozesse<br />
Die Basis des Risikomanagements bildet die Risikostrategie. In ihr werden die Ziele und Leitplanken der wesentlichen<br />
Risiken von Verwaltungsrat und Vorstand festgelegt. Daran anknüpfend werden im Risikohandbuch sämtliche<br />
erkennbare Risiken der <strong>Sparkasse</strong> verzeichnet und bewertet. Außerdem werden im Risikohandbuch der Umgang mit<br />
Instrumenten der Risikoerkennung und -messung, Zuständigkeiten, Berichtspflichten und konkrete Prozesse festgelegt.<br />
Das Risikohandbuch wird turnusmäßig halbjährlich oder bei Änderung der Risikolage zeitnah geprüft bzw. angepasst. Durch<br />
dieses Vorgehen ist gewährleistet, dass der Vorstand jederzeit einen aktuellen Überblick hinsichtlich der Bewertung der<br />
Risiken erhält.