Sparkasse s - Sparkasse Harburg-Buxtehude
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20 Lagebericht 2008<br />
Die Risiken werden, abhängig von der Bedeutung für die <strong>Sparkasse</strong>, gesteuert und überwacht. Wo dies sinnvoll und möglich<br />
ist, werden Schwellenwerte festgelegt, die bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmte Handlungen auslösen.<br />
Durch den einheitlichen Gesamtrisikobericht werden der Risikoausschuss, der Vorstand und der Verwaltungsrat mindestens<br />
vierteljährlich über alle wesentlichen Risiken sowie die Risikoentwicklung der <strong>Sparkasse</strong> informiert.<br />
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung werden neben der Steuerung und Überwachung von Risiken in regelmäßigen<br />
Abständen Risikotragfähigkeitsanalysen durchgeführt. Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt auf der Grundlage<br />
handelsrechtlicher Ansätze, die um eine ökonomische Betrachtung ergänzt wird. Dabei stellen die aufsichtsrechtlichen<br />
Vorgaben strenge Nebenbedingungen dar. Über die Risikotragfähigkeit wird im Rahmen des Reportings im Risikoausschuss<br />
berichtet. Der Verwaltungsrat wird regelmäßig im Zuge des Gesamtrisikoreportings über die Risikotragfähigkeit informiert.<br />
Risikokategorien<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat sich für eine Systematisierung der Risiken anhand der Risikokategorien und Risikoarten entschieden.<br />
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wird explizit überprüft, ob neue oder andersartige Risiken für die <strong>Sparkasse</strong><br />
aufgetreten sind. Dabei werden das Adressenausfallrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelle Risiken und<br />
sonstige Risiken unterschieden.<br />
Adressenausfallrisiko<br />
Unter Adressenausfallrisiko wird der potenzielle Verlust verstanden, der durch den Ausfall eines Geschäftspartners sowie<br />
durch Wertminderungen aufgrund nicht vorhersehbarer Verschlechterungen der Bonität von Geschäftspartnern entstehen<br />
kann. Auf Basis der geschäftspolitischen Ausrichtung sowie der Risikotragfähigkeit hat der Vorstand Vorgaben für die<br />
Entwicklung des Kreditgeschäfts formuliert. Gegenstand der Strategie für das Kreditgeschäft sind die Leitlinien und<br />
Instrumente der Kreditrisikosteuerung sowie die geplante Entwicklung des Kreditgeschäfts über einen definierten<br />
Planungszeitraum.<br />
Ihrer Aufgabenstellung entsprechend ist für die <strong>Sparkasse</strong> vor allem das Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft von<br />
Bedeutung. Daneben ist das Adressenausfallrisiko bei Eigenanlagen und bei Beteiligungen zu berücksichtigen.<br />
Zur Beurteilung des Adressenausfallrisikos bei Krediten erfolgt vor der Kreditvergabe eine individuelle Bonitätsbeurteilung<br />
sowie nachfolgend eine laufende Bonitätsüberwachung. Als Basis hierfür nutzt die <strong>Sparkasse</strong> für einen Großteil der<br />
Kreditnehmer die einheitlichen Ratingverfahren der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe. Firmenkunden, Geschäftskunden,<br />
Freiberufler und Existenzgründer werden mit den <strong>Sparkasse</strong>n-Standardratings bewertet. Für das Konsumenten -<br />
kreditgeschäft verwendet die <strong>Sparkasse</strong> ein Antragsscoring, für das gewerbliche Immobiliengeschäft und Bauträger das<br />
Immobilien-Geschäftsrating.<br />
Ergänzend zu diesen Ratingverfahren nutzt die <strong>Sparkasse</strong> weiterhin das bisherige Risikobewertungssystem, das<br />
insbesondere auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer, die Erkenntnisse aus der<br />
Kontoführung und auf den Deckungswert von Sicherheiten abstellt.<br />
Kredite werden grundsätzlich – dem Risiko entsprechend – angemessen besichert. Die Arten der akzeptierten<br />
Sicherheiten, Bewertungsverfahren, Bewertungsgrundlagen und die Wertansätze für die in Betracht kommenden<br />
Sicherheiten sind in den Risikobegrenzenden Maßgaben nach § 29 Abs. 1 Satz 2 NSpG bzw. in den internen<br />
Organisationsrichtlinien festgelegt.<br />
Neben der laufenden Bonitätsüberwachung und der Überwachung der Entwicklung der Sicherheiten verfügt die <strong>Sparkasse</strong><br />
über ein Risikofrüherkennungssystem. Hierdurch wird gewährleistet, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und<br />
laufend aufgezeigt sowie geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Im Übrigen werden Ausfallrisiken durch die<br />
Hereinnahme von Sicherheiten begrenzt.