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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Folgende Stellungnahmen liegen zu den Altlasten vor:<br />

- W 28: Die Fläche hat keine Auswirkung auf das Plangebiet.<br />

- W 86: Die Fläche hat keine Auswirkung auf das Plangebiet.<br />

- W 87: Die Fläche wurde 1992 im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> durch Strobel + Kalder<br />

untersucht. Die Bodenanalytik ergibt in den untersuchten Bereichen keinen Hinweis auf<br />

relevante Verunreinigungen. Die Untersuchungen aus dem Jahr 1992 sind jedoch nicht<br />

gemäß der BBodSchV durchgeführt worden. Die Bausubstanz ist teilweise deutlich<br />

kontaminiert, so dass bei einem geplanten Rückbau weiterer Untersuchungsbedarf<br />

erforderlich ist.<br />

- W 25, - W 57, - W 61, - W 68, (keine Stellungnahmen)<br />

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