43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Auf der Festsetzungskarte werden keine Festsetzungen für den Planbereich getroffen:<br />
Abbildung 4.3: Festsetzungskarte (unmaßstäblich)<br />
(Quelle: Landschaftsplan Nr. 9 <strong>Willich</strong>er Lehmplatte des Kreises Viersen- Festsetzungskarte)<br />
4.3. Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> (Rechtswirksamkeit 21.10.1983)<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> stellt die Planbereichsflächen westlich der<br />
Moltkestraße als „Gewerbliche Bauflächen“ und östlich der Moltkestraße als „Mischgebiete“<br />
dar. Entlang der südlichen Planbereichsgrenze ist eine Grünfläche dargestellt. Innerhalb der<br />
Moltkestraße befindet sich eine Hauptwasserleitung.<br />
Abbildung 4.4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan – Übersicht (unmaßstäblich)<br />
(Quelle: Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong>)<br />
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