43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf,<br />
Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den <strong>Stadt</strong>teilen Alt-<strong>Willich</strong>, Anrath,<br />
Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute<br />
Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen<br />
Standorten bestehen jedoch unterschiedlichen Orientierungen zum Umland.<br />
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, westlich des Ortskerns von Alt-<strong>Willich</strong> und hat<br />
eine Größe von ca. 7,01 ha.<br />
Es wird im wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />
- im Norden von der Straße „An Liffersmühle“,<br />
- im Osten von den Erweiterungsflächen des Friedhofs <strong>Willich</strong>,<br />
- im Süden von den landwirtschaftlich genutzten Flächen Flur 30, Flurstück 991 und 206,<br />
- im Westen von der Bahntrasse Krefeld-Mönchengladbach.<br />
Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan und<br />
ist eindeutig im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet.<br />
Folgende Gründe haben zur vorgenannten Begrenzung des Geltungsbereiches geführt:<br />
In den Bebauungsplan werden die im Flächennutzungsplan südlich der Straße „Liffersmühle“<br />
als Gewerbliche bzw. Gemischte Bauflächen ausgewiesenen Flächen einbezogen. Das<br />
Plangebiet grenzt im Norden, Westen, Osten und Südosten an die Flächen rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne an. Für die nordöstlich gelegene Wohnbebauung besteht Planungsrecht<br />
durch den Bebauungsplan Nr. 3 W C-D, die Bebauung auf den Grundstücken Moltkestraße<br />
55 und 57 ist baugenehmigt.<br />
Abbildung 2.1: Übersichtsplan (unmaßstäblich)<br />
(Quelle: Ausschnitt aus der Deutsche Grundkarte mit Planzeichen ergänzt)<br />
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