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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf,<br />

Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den <strong>Stadt</strong>teilen Alt-<strong>Willich</strong>, Anrath,<br />

Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute<br />

Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen<br />

Standorten bestehen jedoch unterschiedlichen Orientierungen zum Umland.<br />

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung <strong>Willich</strong>, westlich des Ortskerns von Alt-<strong>Willich</strong> und hat<br />

eine Größe von ca. 7,01 ha.<br />

Es wird im wesentlichen wie folgt begrenzt:<br />

- im Norden von der Straße „An Liffersmühle“,<br />

- im Osten von den Erweiterungsflächen des Friedhofs <strong>Willich</strong>,<br />

- im Süden von den landwirtschaftlich genutzten Flächen Flur 30, Flurstück 991 und 206,<br />

- im Westen von der Bahntrasse Krefeld-Mönchengladbach.<br />

Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan und<br />

ist eindeutig im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet.<br />

Folgende Gründe haben zur vorgenannten Begrenzung des Geltungsbereiches geführt:<br />

In den Bebauungsplan werden die im Flächennutzungsplan südlich der Straße „Liffersmühle“<br />

als Gewerbliche bzw. Gemischte Bauflächen ausgewiesenen Flächen einbezogen. Das<br />

Plangebiet grenzt im Norden, Westen, Osten und Südosten an die Flächen rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne an. Für die nordöstlich gelegene Wohnbebauung besteht Planungsrecht<br />

durch den Bebauungsplan Nr. 3 W C-D, die Bebauung auf den Grundstücken Moltkestraße<br />

55 und 57 ist baugenehmigt.<br />

Abbildung 2.1: Übersichtsplan (unmaßstäblich)<br />

(Quelle: Ausschnitt aus der Deutsche Grundkarte mit Planzeichen ergänzt)<br />

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