43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Standorten negativ zu beurteilen sind, schlagen die Gutachter vor, das Warensortiment<br />
„Teppiche“ als nicht-zentrenrelevant einzustufen.<br />
· Blumen: Bei der Warengruppe „Blumen“ wird eine Differenzierung zwischen<br />
Schnittblumen und gartenmarktspezifischen Sortimenten empfohlen: Während<br />
Schnittblumen zumeist über Fachgeschäfte verkauft werden und daher als zentrenrelevantes<br />
Sortiment anzusehen sind, werden Waren des Gartenbedarfes (z.B. Erde, Torf),<br />
Gartenhäuser, -geräte, Pflanzen und Pflanzgefäße vor allem über Gartenmärkte verkauft (in<br />
<strong>Willich</strong> insbesondere GÄRTNEREI PÖTSCHKE), die aufgrund ihrer geringen<br />
Flächenproduktivität und des Flächenbedarfes in integrierten Lagen in der Regel nicht<br />
rentabel zu betreiben sind. Gartenmarktspezifische Sortimente werden daher als nichtzentrenrelevant<br />
eingestuft.<br />
· Campingartikel: Da die Warengruppe für die Attraktivität der gewachsenen Zentren in<br />
<strong>Willich</strong> keine Bedeutung hat, wird diese als nicht-zentrenrelevant betrachtet.<br />
· Fahrräder: Im Marktsegment Fahrrad und Fahrradzubehör ist in Deutschland eine<br />
zunehmende Polarisierung zu verzeichnen. Ähnlich wie in anderen Sortimenten, etablieren<br />
sich zunehmend großflächige Fachmärkte, die gemeinsam mit den Fachabteilungen der<br />
Baumärkte und SB-Warenhäuser den niedrig- bis mittelpreisigen Bereich abdecken. Der<br />
Facheinzelhandel spezialisiert sich verstärkt auf höherpreisige Waren und versucht, sich<br />
durch eine intensive fachliche Kundenberatung und den Service nach dem Kauf vom<br />
discountorientierten Mitbewerb der Fachmärkte abzusetzen.<br />
In <strong>Willich</strong> sind zum Zeitpunkt der Erhebung vier kleinere Fachgeschäfte in den gewachsenen<br />
Versorgungsbereichen ansässig. Aufgrund des vorhandenen Fachgeschäftsbesatzes in den<br />
zentralen Einkaufslagen und der vorhandenen Möglichkeiten für eine Ansiedlung eines<br />
Fachmarktes bzw. größeren Fachgeschäftes in zentraler Lage, wird die Einordnung von<br />
Fahrrädern als zentrenrelevantes Sortiment vorgeschlagen.<br />
· Tiernahrung/ Zooartikel: Heim- und Kleintierfutter, u. a. für Hunde, Katzen, Kaninchen,<br />
Meerschweinchen, Hamster und Ziervögel wird in der Regel als Randsortiment in<br />
Lebensmittel- und Drogeriemärkten geführt und ist deshalb als nahversorgungsrelevant<br />
einzustufen. Die übrigen Teilsortimente aus der Warengruppe „Zoologischer Bedarf und<br />
lebende Tiere“ werden u. a. von einem Fachmarkt in der Ortsmitte Alt-<strong>Willich</strong> geführt. Um<br />
den Bestand und auch die mögliche Ansiedlung weiterer Zoofachgeschäfte in den Zentren<br />
nicht zu gefährden, sollte hier eine Einstufung als zentrenrelevantes Sortiment erfolgen.<br />
Die übrigen in die Aufstellung aufgenommenen Sortimente sind aus Sicht der Gutachter<br />
elementare Bestandteile innerstädtischer Einkaufsstandorte. Es handelt sich dabei im<br />
Wesentlichen um die Warengruppen Bekleidung/ Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Haus- und<br />
Heimtextilien, Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik, Elektrohaushaltsgeräte und<br />
sonstige Elektronikprodukte, Uhren und Schmuck, Spielwaren, Sportartikel sowie Bücher<br />
und Zeitschriften. Diese Angebote erfüllen alle die o. g. Kriterien zur Bestimmung zentrenrelevanter<br />
Sortimente und bilden gemeinsam den typischen Branchenmix der Innenstadt.<br />
Zusammenfassend schlagen die Gutachter der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> die in den Textlichen<br />
Festsetzungen verwendete Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente vor.<br />
Vor diesem Hintergrund werden im Planbereich Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />
Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher<br />
ausgeschlossen, sofern sich das Kernsortiment aus nahversorgungs- bzw.<br />
zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der im Gutachten vorgeschlagenen Sortimentsliste<br />
zusammensetzt.<br />
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