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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Standorten negativ zu beurteilen sind, schlagen die Gutachter vor, das Warensortiment<br />

„Teppiche“ als nicht-zentrenrelevant einzustufen.<br />

· Blumen: Bei der Warengruppe „Blumen“ wird eine Differenzierung zwischen<br />

Schnittblumen und gartenmarktspezifischen Sortimenten empfohlen: Während<br />

Schnittblumen zumeist über Fachgeschäfte verkauft werden und daher als zentrenrelevantes<br />

Sortiment anzusehen sind, werden Waren des Gartenbedarfes (z.B. Erde, Torf),<br />

Gartenhäuser, -geräte, Pflanzen und Pflanzgefäße vor allem über Gartenmärkte verkauft (in<br />

<strong>Willich</strong> insbesondere GÄRTNEREI PÖTSCHKE), die aufgrund ihrer geringen<br />

Flächenproduktivität und des Flächenbedarfes in integrierten Lagen in der Regel nicht<br />

rentabel zu betreiben sind. Gartenmarktspezifische Sortimente werden daher als nichtzentrenrelevant<br />

eingestuft.<br />

· Campingartikel: Da die Warengruppe für die Attraktivität der gewachsenen Zentren in<br />

<strong>Willich</strong> keine Bedeutung hat, wird diese als nicht-zentrenrelevant betrachtet.<br />

· Fahrräder: Im Marktsegment Fahrrad und Fahrradzubehör ist in Deutschland eine<br />

zunehmende Polarisierung zu verzeichnen. Ähnlich wie in anderen Sortimenten, etablieren<br />

sich zunehmend großflächige Fachmärkte, die gemeinsam mit den Fachabteilungen der<br />

Baumärkte und SB-Warenhäuser den niedrig- bis mittelpreisigen Bereich abdecken. Der<br />

Facheinzelhandel spezialisiert sich verstärkt auf höherpreisige Waren und versucht, sich<br />

durch eine intensive fachliche Kundenberatung und den Service nach dem Kauf vom<br />

discountorientierten Mitbewerb der Fachmärkte abzusetzen.<br />

In <strong>Willich</strong> sind zum Zeitpunkt der Erhebung vier kleinere Fachgeschäfte in den gewachsenen<br />

Versorgungsbereichen ansässig. Aufgrund des vorhandenen Fachgeschäftsbesatzes in den<br />

zentralen Einkaufslagen und der vorhandenen Möglichkeiten für eine Ansiedlung eines<br />

Fachmarktes bzw. größeren Fachgeschäftes in zentraler Lage, wird die Einordnung von<br />

Fahrrädern als zentrenrelevantes Sortiment vorgeschlagen.<br />

· Tiernahrung/ Zooartikel: Heim- und Kleintierfutter, u. a. für Hunde, Katzen, Kaninchen,<br />

Meerschweinchen, Hamster und Ziervögel wird in der Regel als Randsortiment in<br />

Lebensmittel- und Drogeriemärkten geführt und ist deshalb als nahversorgungsrelevant<br />

einzustufen. Die übrigen Teilsortimente aus der Warengruppe „Zoologischer Bedarf und<br />

lebende Tiere“ werden u. a. von einem Fachmarkt in der Ortsmitte Alt-<strong>Willich</strong> geführt. Um<br />

den Bestand und auch die mögliche Ansiedlung weiterer Zoofachgeschäfte in den Zentren<br />

nicht zu gefährden, sollte hier eine Einstufung als zentrenrelevantes Sortiment erfolgen.<br />

Die übrigen in die Aufstellung aufgenommenen Sortimente sind aus Sicht der Gutachter<br />

elementare Bestandteile innerstädtischer Einkaufsstandorte. Es handelt sich dabei im<br />

Wesentlichen um die Warengruppen Bekleidung/ Wäsche, Schuhe, Lederwaren, Haus- und<br />

Heimtextilien, Haushaltswaren, Glas/ Porzellan/ Keramik, Elektrohaushaltsgeräte und<br />

sonstige Elektronikprodukte, Uhren und Schmuck, Spielwaren, Sportartikel sowie Bücher<br />

und Zeitschriften. Diese Angebote erfüllen alle die o. g. Kriterien zur Bestimmung zentrenrelevanter<br />

Sortimente und bilden gemeinsam den typischen Branchenmix der Innenstadt.<br />

Zusammenfassend schlagen die Gutachter der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> die in den Textlichen<br />

Festsetzungen verwendete Liste der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente vor.<br />

Vor diesem Hintergrund werden im Planbereich Einzelhandelsbetriebe und sonstige<br />

Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher<br />

ausgeschlossen, sofern sich das Kernsortiment aus nahversorgungs- bzw.<br />

zentrenrelevanten Sortimenten gemäß der im Gutachten vorgeschlagenen Sortimentsliste<br />

zusammensetzt.<br />

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