43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Der Bebauungsplan Nr. 3 W C-D – Bauzonen-Baugestaltung - setzt die Plangebietsflächen<br />
westlich der Moltkestraße als Großgewerbegebiet (14) bzw. Private Grün- und Freiflächen<br />
fest. Nördlich des Friedhofsweges sind „Flächen des öffentlichen Bedarf“ festgesetzt,<br />
südlich des Friedhofsweges „Private Grün- und Freiflächen“.<br />
Abbildung 4.6 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 73 W (unmaßstäblich)<br />
(Quelle: Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof <strong>Willich</strong> -)<br />
Der Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof <strong>Willich</strong> - setzt die Plangebietsflächen östlich der<br />
Moltkestraße als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ fest.<br />
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. <strong>43</strong> I W – südl. „An Liffersmühle“ - werden die<br />
derzeit für den Planbereich bestehenden Festsetzungen ersetzt.<br />
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