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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Der Bebauungsplan Nr. 3 W C-D – Bauzonen-Baugestaltung - setzt die Plangebietsflächen<br />

westlich der Moltkestraße als Großgewerbegebiet (14) bzw. Private Grün- und Freiflächen<br />

fest. Nördlich des Friedhofsweges sind „Flächen des öffentlichen Bedarf“ festgesetzt,<br />

südlich des Friedhofsweges „Private Grün- und Freiflächen“.<br />

Abbildung 4.6 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 73 W (unmaßstäblich)<br />

(Quelle: Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof <strong>Willich</strong> -)<br />

Der Bebauungsplan Nr. 73 W - Friedhof <strong>Willich</strong> - setzt die Plangebietsflächen östlich der<br />

Moltkestraße als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ fest.<br />

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. <strong>43</strong> I W – südl. „An Liffersmühle“ - werden die<br />

derzeit für den Planbereich bestehenden Festsetzungen ersetzt.<br />

16

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