43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
1. ZIELE UND ZWECK DES BEBAUUNGSPLANES<br />
Im Mai 2005 wurde ein „Einzelhandelsgutachten für die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong>“ der<br />
Beratungsgesellschaften ECON-CONSULT (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche<br />
Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG) und BBE (Unternehmensberatung GmbH)<br />
fertiggestellt mit dem Ziel die Einzelhandelssituation in <strong>Willich</strong> zu analysieren und darauf<br />
aufbauend ein Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung zu erarbeiten.<br />
Ferner sollte aufgezeigt werden, welche Einzelhandelsnutzungen in den <strong>Willich</strong>er<br />
Gewerbegebieten zukünftig noch zugelassen werden können, ohne dass es im<br />
Ansiedlungsfall zu negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der gewachsenen<br />
Versorgungsbereiche sowie die wohnungsnahe Versorgung in <strong>Willich</strong> und den<br />
Nachbarkommunen kommen würde.<br />
Dazu wurden konkrete Vorschläge zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels,<br />
insbesondere zur Abgrenzung und zur Dimensionierung der zentrenrelevanten Sortimente<br />
gemacht.<br />
In der Untersuchung wird der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> empfohlen, bestehende Bebauungspläne für<br />
Gewerbegebiete entsprechend zu ändern. Mit den vorgeschlagenen Festsetzungen soll<br />
• die unkontrollierbare Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben verhindert werden,<br />
• Handwerks- und Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben werden, funktional<br />
untergeordneten Einzelhandel mit dem Produktionsbetrieb angemessen zu verknüpfen<br />
und<br />
• zum Zeitpunkt der Planänderung bereits bestehenden Einzelhandelsbetrieben<br />
angemessene Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen zugestanden<br />
werden.<br />
Wichtige Voraussetzung für die Realisierung des in dem Gutachten dargestellten<br />
Nahversorgungskonzeptes ist es, die Entwicklung des nahversorgungsrelevanten<br />
Einzelhandels an Standorten außerhalb der vom Gutachter vorgeschlagenen<br />
Expansionsbereiche auf der Ebene der Bauleitplanung soweit zu begrenzen, dass die<br />
Ansiedlungschancen an geeigneten Standorten nicht behindert wird.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. <strong>43</strong> W – Moltkestraße – sollen die<br />
Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden.<br />
Zudem soll durch das verbindliche Planungsrecht die Nutzungsgliederung des Planbereiches<br />
in ihrem räumlichen Zusammenhang aufgezeigt, die bestehende Gewerbebebauung unter<br />
Berücksichtigung des Immissionsschutzes gesichert und eine Ergänzung der Bebauung auf<br />
den ehemals für die Friedhofserweiterung und die Anlage eines Spielplatzes vorgesehenen<br />
Flächen östlich der Moltkestraße ermöglicht werden. Zur Vermeidung von<br />
Nutzungskonflikten und zur Einhaltung der erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung an<br />
der Moltkestraße sollen die Gewerbegebietsflächen dazu entsprechend den Vorgaben des<br />
"Abstandserlasses" festgesetzt werden.<br />
Die Friedhofsflächen im <strong>Stadt</strong>teil Alt-<strong>Willich</strong> wurden bereits mit der Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 73 W - Friedhof <strong>Willich</strong> - konkretisiert. Auf die Ausweisung von<br />
Erweiterungsflächen entlang der Moltkestraße wurde dabei verzichtet. Der vorgesehene<br />
Spielplatz blieb schon in der 1992 erstellten Konzeption "Kinderspielräume in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Willich</strong> - Maßnahmen -" unberücksichtigt.<br />
Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen<br />
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er bildet die Grundlage für den<br />
Vollzug weiterer Maßnahmen.<br />
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