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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

1. ZIELE UND ZWECK DES BEBAUUNGSPLANES<br />

Im Mai 2005 wurde ein „Einzelhandelsgutachten für die <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong>“ der<br />

Beratungsgesellschaften ECON-CONSULT (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche<br />

Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG) und BBE (Unternehmensberatung GmbH)<br />

fertiggestellt mit dem Ziel die Einzelhandelssituation in <strong>Willich</strong> zu analysieren und darauf<br />

aufbauend ein Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung zu erarbeiten.<br />

Ferner sollte aufgezeigt werden, welche Einzelhandelsnutzungen in den <strong>Willich</strong>er<br />

Gewerbegebieten zukünftig noch zugelassen werden können, ohne dass es im<br />

Ansiedlungsfall zu negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der gewachsenen<br />

Versorgungsbereiche sowie die wohnungsnahe Versorgung in <strong>Willich</strong> und den<br />

Nachbarkommunen kommen würde.<br />

Dazu wurden konkrete Vorschläge zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels,<br />

insbesondere zur Abgrenzung und zur Dimensionierung der zentrenrelevanten Sortimente<br />

gemacht.<br />

In der Untersuchung wird der <strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong> empfohlen, bestehende Bebauungspläne für<br />

Gewerbegebiete entsprechend zu ändern. Mit den vorgeschlagenen Festsetzungen soll<br />

• die unkontrollierbare Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben verhindert werden,<br />

• Handwerks- und Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben werden, funktional<br />

untergeordneten Einzelhandel mit dem Produktionsbetrieb angemessen zu verknüpfen<br />

und<br />

• zum Zeitpunkt der Planänderung bereits bestehenden Einzelhandelsbetrieben<br />

angemessene Erweiterungen, Nutzungsänderungen und Erneuerungen zugestanden<br />

werden.<br />

Wichtige Voraussetzung für die Realisierung des in dem Gutachten dargestellten<br />

Nahversorgungskonzeptes ist es, die Entwicklung des nahversorgungsrelevanten<br />

Einzelhandels an Standorten außerhalb der vom Gutachter vorgeschlagenen<br />

Expansionsbereiche auf der Ebene der Bauleitplanung soweit zu begrenzen, dass die<br />

Ansiedlungschancen an geeigneten Standorten nicht behindert wird.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. <strong>43</strong> W – Moltkestraße – sollen die<br />

Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten umgesetzt werden.<br />

Zudem soll durch das verbindliche Planungsrecht die Nutzungsgliederung des Planbereiches<br />

in ihrem räumlichen Zusammenhang aufgezeigt, die bestehende Gewerbebebauung unter<br />

Berücksichtigung des Immissionsschutzes gesichert und eine Ergänzung der Bebauung auf<br />

den ehemals für die Friedhofserweiterung und die Anlage eines Spielplatzes vorgesehenen<br />

Flächen östlich der Moltkestraße ermöglicht werden. Zur Vermeidung von<br />

Nutzungskonflikten und zur Einhaltung der erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung an<br />

der Moltkestraße sollen die Gewerbegebietsflächen dazu entsprechend den Vorgaben des<br />

"Abstandserlasses" festgesetzt werden.<br />

Die Friedhofsflächen im <strong>Stadt</strong>teil Alt-<strong>Willich</strong> wurden bereits mit der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 73 W - Friedhof <strong>Willich</strong> - konkretisiert. Auf die Ausweisung von<br />

Erweiterungsflächen entlang der Moltkestraße wurde dabei verzichtet. Der vorgesehene<br />

Spielplatz blieb schon in der 1992 erstellten Konzeption "Kinderspielräume in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Willich</strong> - Maßnahmen -" unberücksichtigt.<br />

Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen<br />

Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er bildet die Grundlage für den<br />

Vollzug weiterer Maßnahmen.<br />

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