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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Maschendrahtzäune gehören nicht zu den traditionellen Umfassungen, sie stören das<br />

Ortsbild und sind daher nur in Verbindung mit einer mindestens gleichhohen Bepflanzung<br />

zulässig.<br />

8. NACHRICHTLICHR ÜBERNAHMEN<br />

Die Hauptwasserleitung in der Moltkestraße wird im Plan dargestellt (Lage wird noch<br />

ermittelt).<br />

9. HINWEISE<br />

Auf die Wasserschutzzone, den Flugverkehr und den Grundwasserstand wird hingewiesen.<br />

10. MAßNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG<br />

10.1. Bodenordnung<br />

Die Aufteilung in neue Baugrundstücke erfolgt auf privater Basis. Ein Umlegungsverfahren ist<br />

nicht erforderlich.<br />

10.2. Erschließung<br />

Versorgung und Entsorgung<br />

Der neu entstehende Baubereich wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsträger<br />

angeschlossen. Die Versorgungsträger werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

beteiligt.<br />

Die Beseitigung des Schmutz - und Regenwassers erfolgt im Trennsystem. Das<br />

Schmutzwasser wird dem Gruppenklärwerk Neuwerk zugeführt.<br />

Das Niederschlagswasser soll über Regenwasserkanäle gesammelt und ortsnah der<br />

Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage „“Flöthbachaue“ zugeführt werden.<br />

11. NATURSCHUTZ UND LANDESPFLEGE<br />

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist über die Belange des Naturschutzes und der<br />

Landespflege in der Abwägung nach § 1 a BauGB zu entscheiden. Dazu gehören auch<br />

Entscheidungen über Darstellungen und Festsetzungen nach § 9 BauGB, die dazu dienen,<br />

die zu erwartenden Beeinträchtigungen auszugleichen, zu ersetzen oder zu mindern.<br />

Ein Umweltbericht (vorläufig) und eine Eingriffbewertung (wird noch erstellt) sind der<br />

Begründung als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse wurden durch planungsrechtliche<br />

Festsetzungen berücksichtigt.<br />

12. FLÄCHENBILANZ<br />

Gewerbegebiet: 49991,9 m²<br />

Mischgebiet: 6197,8 m²<br />

Verkehrsfläche: 5208,6 m²<br />

Öffentl. Grünfläche: 57,8 m²<br />

Private Grünfläche: 1468,5 m²<br />

--------------------------------------------<br />

Gesamt: 62924,6 m²<br />

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