43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Maschendrahtzäune gehören nicht zu den traditionellen Umfassungen, sie stören das<br />
Ortsbild und sind daher nur in Verbindung mit einer mindestens gleichhohen Bepflanzung<br />
zulässig.<br />
8. NACHRICHTLICHR ÜBERNAHMEN<br />
Die Hauptwasserleitung in der Moltkestraße wird im Plan dargestellt (Lage wird noch<br />
ermittelt).<br />
9. HINWEISE<br />
Auf die Wasserschutzzone, den Flugverkehr und den Grundwasserstand wird hingewiesen.<br />
10. MAßNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG<br />
10.1. Bodenordnung<br />
Die Aufteilung in neue Baugrundstücke erfolgt auf privater Basis. Ein Umlegungsverfahren ist<br />
nicht erforderlich.<br />
10.2. Erschließung<br />
Versorgung und Entsorgung<br />
Der neu entstehende Baubereich wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsträger<br />
angeschlossen. Die Versorgungsträger werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
beteiligt.<br />
Die Beseitigung des Schmutz - und Regenwassers erfolgt im Trennsystem. Das<br />
Schmutzwasser wird dem Gruppenklärwerk Neuwerk zugeführt.<br />
Das Niederschlagswasser soll über Regenwasserkanäle gesammelt und ortsnah der<br />
Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage „“Flöthbachaue“ zugeführt werden.<br />
11. NATURSCHUTZ UND LANDESPFLEGE<br />
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist über die Belange des Naturschutzes und der<br />
Landespflege in der Abwägung nach § 1 a BauGB zu entscheiden. Dazu gehören auch<br />
Entscheidungen über Darstellungen und Festsetzungen nach § 9 BauGB, die dazu dienen,<br />
die zu erwartenden Beeinträchtigungen auszugleichen, zu ersetzen oder zu mindern.<br />
Ein Umweltbericht (vorläufig) und eine Eingriffbewertung (wird noch erstellt) sind der<br />
Begründung als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse wurden durch planungsrechtliche<br />
Festsetzungen berücksichtigt.<br />
12. FLÄCHENBILANZ<br />
Gewerbegebiet: 49991,9 m²<br />
Mischgebiet: 6197,8 m²<br />
Verkehrsfläche: 5208,6 m²<br />
Öffentl. Grünfläche: 57,8 m²<br />
Private Grünfläche: 1468,5 m²<br />
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Gesamt: 62924,6 m²<br />
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