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43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich

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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

Begründung zum Bebauungsplan<br />

<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />

Verfahrensstand<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Grenzwerte für Lärm soll im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung für das Gebiet selbst<br />

und für die angrenzenden Bereiche überprüft werden.<br />

6.9. Pflanzgebote<br />

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist über die Belange des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege in der Abwägung nach § 1 a BauGB zu entscheiden. Dazu gehören auch<br />

Entscheidungen über Darstellungen und Festsetzungen nach § 9 BauGB, die dazu dienen,<br />

die zu erwartenden Beeinträchtigungen auszugleichen, zu ersetzen oder zu mindern.<br />

Um die Auswirkungen auf die Natur und Landschaft bzw. die Eingriffe in diese beurteilen zu<br />

können, wurde ein Umweltbericht erstellt; dieser ist Bestandteil des Bebauungsplanes und<br />

liegt der Begründung als Anlage bei. Die Ergebnisse werden durch planungsrechtliche<br />

Festsetzungen berücksichtigt.<br />

Zur Eingrünung der Gewerbegebiete wird die Pflanzung von Bäumen festgesetzt. Um eine<br />

flexible Entscheidungsmöglichkeit zur Pflanzung der Bäume auf den Grundstücken zu<br />

ermöglichen wird die Bepflanzung nicht räumlich, sondern rechnerisch festgesetzt.<br />

6.10. Pflanzbindungen<br />

Es ist Zielvorstellung der <strong>Stadt</strong>, erhaltenswerte Bäume, Sträucher und sonstige<br />

Bepflanzungen im <strong>Stadt</strong>gebiet durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu<br />

sichern. Zu diesem Zweck wird der Bestand erhoben, lagegenau eingemessen und im<br />

Bebauungsplan mit einer Pflanzbindung versehen.<br />

7. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

Neben den planungsrechtlichen Festsetzungen sind die im Bebauungsplan unter Ziffer II des<br />

Textteiles getroffenen örtlichen Bauvorschriften (Äußere Gestaltung baulicher Anlagen,<br />

Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Stellplätze, der Standplätze für Abfallbehälter<br />

und der unbebauten Flächen, Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen, Werbeanlagen)<br />

für die positive Gestaltung des Ortsbildes erforderlich.<br />

- Gewerbegebiet<br />

• Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />

Mit den Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen soll erreicht werden,<br />

dass sich die Neubauten an den historisch gewachsenen Strukturen und<br />

Gestaltungsmerkmalen orientieren; die vorgefundene Struktur des Siedlungsgebietes wird<br />

dabei zugrunde gelegt.<br />

Die Zulässigkeit von Dachaufbauten und durch Detailausbildungen von der sonstigen<br />

Dachform bedingte Abweichungen ergibt sich aus den Erfordernissen der Haustechnik und<br />

einer möglichen Gliederung der Baukörper.<br />

• Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Stellplätze, der Standplätze für<br />

Abfallbehälter und der unbebauten Flächen<br />

Durch die Festsetzung der Befestigung, Versiegelung und Entwässerung der Garagen- und<br />

Stellplatzflächen und Zufahrten werden Umweltbelastungen (Versickerung auf befahrbaren<br />

Flächen, Staubentwicklung) vermieden.<br />

• Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen<br />

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