43 I W - (Begruendung - Entwurf) - Stadt Willich
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<strong>Stadt</strong> <strong>Willich</strong><br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
Begründung zum Bebauungsplan<br />
<strong>43</strong> I W - südlich „An Liffersmühle“ -<br />
Verfahrensstand<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Grenzwerte für Lärm soll im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung für das Gebiet selbst<br />
und für die angrenzenden Bereiche überprüft werden.<br />
6.9. Pflanzgebote<br />
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist über die Belange des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege in der Abwägung nach § 1 a BauGB zu entscheiden. Dazu gehören auch<br />
Entscheidungen über Darstellungen und Festsetzungen nach § 9 BauGB, die dazu dienen,<br />
die zu erwartenden Beeinträchtigungen auszugleichen, zu ersetzen oder zu mindern.<br />
Um die Auswirkungen auf die Natur und Landschaft bzw. die Eingriffe in diese beurteilen zu<br />
können, wurde ein Umweltbericht erstellt; dieser ist Bestandteil des Bebauungsplanes und<br />
liegt der Begründung als Anlage bei. Die Ergebnisse werden durch planungsrechtliche<br />
Festsetzungen berücksichtigt.<br />
Zur Eingrünung der Gewerbegebiete wird die Pflanzung von Bäumen festgesetzt. Um eine<br />
flexible Entscheidungsmöglichkeit zur Pflanzung der Bäume auf den Grundstücken zu<br />
ermöglichen wird die Bepflanzung nicht räumlich, sondern rechnerisch festgesetzt.<br />
6.10. Pflanzbindungen<br />
Es ist Zielvorstellung der <strong>Stadt</strong>, erhaltenswerte Bäume, Sträucher und sonstige<br />
Bepflanzungen im <strong>Stadt</strong>gebiet durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu<br />
sichern. Zu diesem Zweck wird der Bestand erhoben, lagegenau eingemessen und im<br />
Bebauungsplan mit einer Pflanzbindung versehen.<br />
7. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />
Neben den planungsrechtlichen Festsetzungen sind die im Bebauungsplan unter Ziffer II des<br />
Textteiles getroffenen örtlichen Bauvorschriften (Äußere Gestaltung baulicher Anlagen,<br />
Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Stellplätze, der Standplätze für Abfallbehälter<br />
und der unbebauten Flächen, Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen, Werbeanlagen)<br />
für die positive Gestaltung des Ortsbildes erforderlich.<br />
- Gewerbegebiet<br />
• Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />
Mit den Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen soll erreicht werden,<br />
dass sich die Neubauten an den historisch gewachsenen Strukturen und<br />
Gestaltungsmerkmalen orientieren; die vorgefundene Struktur des Siedlungsgebietes wird<br />
dabei zugrunde gelegt.<br />
Die Zulässigkeit von Dachaufbauten und durch Detailausbildungen von der sonstigen<br />
Dachform bedingte Abweichungen ergibt sich aus den Erfordernissen der Haustechnik und<br />
einer möglichen Gliederung der Baukörper.<br />
• Gestaltung, Begrünung und Bepflanzung der Stellplätze, der Standplätze für<br />
Abfallbehälter und der unbebauten Flächen<br />
Durch die Festsetzung der Befestigung, Versiegelung und Entwässerung der Garagen- und<br />
Stellplatzflächen und Zufahrten werden Umweltbelastungen (Versickerung auf befahrbaren<br />
Flächen, Staubentwicklung) vermieden.<br />
• Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen<br />
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