Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
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3.5.6 Verkehrsunterricht f<strong>in</strong>det im Pflichtunterricht<br />
entsprechend <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bezugserlasses<br />
zu l statt.<br />
3.7.7 Verkehrsunterricht f<strong>in</strong>det im Unterricht nach<br />
dem Bezugserlass zu xx statt.<br />
3.5.7 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Jahrgänge<br />
7 und 8 s<strong>in</strong>d Wahlfächer <strong>in</strong> der Regel mit zwei<br />
Wochenstun<strong>den</strong> anzubieten. Der Unterricht soll<br />
nach Möglichkeit auf <strong>den</strong> Vormittag gelegt wer<strong>den</strong>.<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Jahrgänge 7<br />
und 8, für die der Pflichtunterricht gemäß Stun<strong>den</strong>tafel<br />
nicht voll erteilt wer<strong>den</strong> kann, sollten an<br />
e<strong>in</strong>em der Wahlfächer Gestalten<strong>des</strong> Werken oder<br />
Textiles Gestalten teilnehmen können. Beide Fächer<br />
gelten für diese Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im<br />
S<strong>in</strong>ne der Bezugsverordnung zu g als Wahlfächer.<br />
3.5.8 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die am dreistündigen<br />
Unterricht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wahlfremdsprache<br />
teilnehmen, kann die Höchststun<strong>den</strong>zahl um e<strong>in</strong>e<br />
Stunde überschritten wer<strong>den</strong>.<br />
3.5.9 Im E<strong>in</strong>zelfall kann e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong><br />
Schüler die Höchststun<strong>den</strong>zahl auch durch Teilnahme<br />
an <strong>in</strong> Sachfächern fremdsprachig erteiltem<br />
Unterricht überschreiten, wenn besondere Neigungen<br />
und Fähigkeiten dies rechtfertigen und die<br />
Klassenlehrer<strong>in</strong> oder der Klassenlehrer sowie die<br />
Erziehungsberechtigten zustimmen.<br />
3.5.<strong>10</strong> Wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Klasse der Pflichtunterricht<br />
gemäß Stun<strong>den</strong>tafel nicht erreicht, kann <strong>in</strong><br />
höchstens zwei Pflichtfächern, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en <strong>in</strong> vorangegangenen<br />
Schuljahren Unterricht ausgefallen<br />
ist, gekürzt wer<strong>den</strong> mußte oder e<strong>in</strong> anders begründeter<br />
Nachholbedarf entstan<strong>den</strong> ist, jeweils<br />
e<strong>in</strong>e Wochenstunde zusätzlich vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />
3.5.11 Bei geeigneten Unterrichtsthemen können<br />
die Wochenstun<strong>den</strong> für Pflicht- und Wahlpflichtfächer<br />
auf Vorschlag der zuständigen Fachkonferenzen<br />
durch Beschluß der Gesamtkonferenz<br />
vorübergehend zusammengefaßt wer<strong>den</strong>. Es ist<br />
sicherzustellen, daß die Zeitanteile je<strong>des</strong> Faches<br />
gemäß der Wochenstun<strong>den</strong>zahl der gelten<strong>den</strong><br />
Stun<strong>den</strong>tafel im Schulhalbjahr <strong>in</strong>sgesamt gewahrt<br />
bleiben. Im Falle e<strong>in</strong>er entsprechen<strong>den</strong><br />
Beschlußfassung unterrichtet die Schule <strong>den</strong><br />
Schulelternrat und <strong>den</strong> Klassenelternrat.<br />
3.7.8 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Schuljahrgänge<br />
5 <strong>bis</strong> <strong>10</strong> s<strong>in</strong>d Wahlfächer <strong>in</strong> der Regel<br />
mit zwei Wochenstun<strong>den</strong> anzubieten. E<strong>in</strong>e Wahlfremdsprache<br />
nach Nr. 4.7.4 kann drei- oder vierstündig<br />
angeboten wer<strong>den</strong>.