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Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

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3.5.6 Verkehrsunterricht f<strong>in</strong>det im Pflichtunterricht<br />

entsprechend <strong>den</strong> Richtl<strong>in</strong>ien <strong>des</strong> Bezugserlasses<br />

zu l statt.<br />

3.7.7 Verkehrsunterricht f<strong>in</strong>det im Unterricht nach<br />

dem Bezugserlass zu xx statt.<br />

3.5.7 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Jahrgänge<br />

7 und 8 s<strong>in</strong>d Wahlfächer <strong>in</strong> der Regel mit zwei<br />

Wochenstun<strong>den</strong> anzubieten. Der Unterricht soll<br />

nach Möglichkeit auf <strong>den</strong> Vormittag gelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Jahrgänge 7<br />

und 8, für die der Pflichtunterricht gemäß Stun<strong>den</strong>tafel<br />

nicht voll erteilt wer<strong>den</strong> kann, sollten an<br />

e<strong>in</strong>em der Wahlfächer Gestalten<strong>des</strong> Werken oder<br />

Textiles Gestalten teilnehmen können. Beide Fächer<br />

gelten für diese Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im<br />

S<strong>in</strong>ne der Bezugsverordnung zu g als Wahlfächer.<br />

3.5.8 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die am dreistündigen<br />

Unterricht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wahlfremdsprache<br />

teilnehmen, kann die Höchststun<strong>den</strong>zahl um e<strong>in</strong>e<br />

Stunde überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

3.5.9 Im E<strong>in</strong>zelfall kann e<strong>in</strong>e Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong><br />

Schüler die Höchststun<strong>den</strong>zahl auch durch Teilnahme<br />

an <strong>in</strong> Sachfächern fremdsprachig erteiltem<br />

Unterricht überschreiten, wenn besondere Neigungen<br />

und Fähigkeiten dies rechtfertigen und die<br />

Klassenlehrer<strong>in</strong> oder der Klassenlehrer sowie die<br />

Erziehungsberechtigten zustimmen.<br />

3.5.<strong>10</strong> Wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Klasse der Pflichtunterricht<br />

gemäß Stun<strong>den</strong>tafel nicht erreicht, kann <strong>in</strong><br />

höchstens zwei Pflichtfächern, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en <strong>in</strong> vorangegangenen<br />

Schuljahren Unterricht ausgefallen<br />

ist, gekürzt wer<strong>den</strong> mußte oder e<strong>in</strong> anders begründeter<br />

Nachholbedarf entstan<strong>den</strong> ist, jeweils<br />

e<strong>in</strong>e Wochenstunde zusätzlich vorgesehen wer<strong>den</strong>.<br />

3.5.11 Bei geeigneten Unterrichtsthemen können<br />

die Wochenstun<strong>den</strong> für Pflicht- und Wahlpflichtfächer<br />

auf Vorschlag der zuständigen Fachkonferenzen<br />

durch Beschluß der Gesamtkonferenz<br />

vorübergehend zusammengefaßt wer<strong>den</strong>. Es ist<br />

sicherzustellen, daß die Zeitanteile je<strong>des</strong> Faches<br />

gemäß der Wochenstun<strong>den</strong>zahl der gelten<strong>den</strong><br />

Stun<strong>den</strong>tafel im Schulhalbjahr <strong>in</strong>sgesamt gewahrt<br />

bleiben. Im Falle e<strong>in</strong>er entsprechen<strong>den</strong><br />

Beschlußfassung unterrichtet die Schule <strong>den</strong><br />

Schulelternrat und <strong>den</strong> Klassenelternrat.<br />

3.7.8 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler der Schuljahrgänge<br />

5 <strong>bis</strong> <strong>10</strong> s<strong>in</strong>d Wahlfächer <strong>in</strong> der Regel<br />

mit zwei Wochenstun<strong>den</strong> anzubieten. E<strong>in</strong>e Wahlfremdsprache<br />

nach Nr. 4.7.4 kann drei- oder vierstündig<br />

angeboten wer<strong>den</strong>.

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