Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
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greifend zu arbeiten. Zudem s<strong>in</strong>d durch schul<strong>in</strong>terne<br />
Absprachen <strong>in</strong>sbesondere zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es<br />
Schuljahres lang- und kurzfristige Unterrichtsplanungen<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fächern durchzuführen.<br />
4.7 <strong>Die</strong> Zusammenarbeit der Lehrkräfte darf sich<br />
nicht auf Absprachen über <strong>den</strong> Unterricht beschränken.<br />
Sie soll auch die Betreuung der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und die Gestaltung<br />
<strong>des</strong> Schullebens <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>beziehen.<br />
b<strong>in</strong><strong>den</strong>d zu arbeiten. Zudem s<strong>in</strong>d durch schul<strong>in</strong>terne<br />
Absprachen <strong>in</strong>sbesondere zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es<br />
Schuljahres lang- und kurzfristige Unterrichtsplanungen<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fächern durchzuführen.<br />
4.6 <strong>Die</strong> Zusammenarbeit der Lehrkräfte darf sich<br />
nicht auf Absprachen über <strong>den</strong> Unterricht beschränken.<br />
Sie soll auch die Betreuung der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und die Gestaltung<br />
<strong>des</strong> Schullebens <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>beziehen.<br />
4.7 Fremdsprachen<br />
4.8 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Englisch als<br />
erster Pflichtfremdsprache ist Französisch oder<br />
Late<strong>in</strong> zweite Pflichtfremdsprache. Für Schüler<strong>in</strong>nen<br />
und Schüler, die Englisch nicht als erste<br />
Pflichtfremdsprache erlernen, ist Englisch zweite<br />
Pflichtfremdsprache.<br />
Am Unterricht <strong>in</strong> Griechisch als dritte Pflichtfremdsprache<br />
können Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen,<br />
die Late<strong>in</strong> als erste oder zweite Pflichtfremdsprache<br />
gelernt haben. <strong>Die</strong> Anmeldung erfolgt<br />
durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig<br />
vor E<strong>in</strong>tritt der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Jahrgang 9.<br />
4.7.1 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Englisch<br />
als erster Pflichtfremdsprache ist <strong>in</strong> der Regel<br />
Französisch oder Late<strong>in</strong> zweite Pflichtfremdsprache.<br />
Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die Englisch<br />
nicht als erste Pflichtfremdsprache erlernen, ist<br />
Englisch zweite Pflichtfremdsprache.<br />
4.7.2 Am Unterricht <strong>in</strong> Griechisch als dritte<br />
Pflichtfremdsprache können Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler teilnehmen, die Late<strong>in</strong> als erste oder<br />
zweite Pflichtfremdsprache gelernt haben. <strong>Die</strong><br />
Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten<br />
rechtzeitig vor E<strong>in</strong>tritt der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgang 7.<br />
4.9 Über die Genehmigung zur E<strong>in</strong>führung anderer<br />
Sprachen als zweite Pflichtfremdsprache sowie<br />
zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er dritten Pflichtfremdsprache<br />
entscheidet die oberste Schulbehörde. Französisch<br />
soll an jedem Standort vertreten se<strong>in</strong>. An<br />
Standorten mit ständig zwei oder mehr Klassen im<br />
gleichen Schuljahrgang, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en Englisch erste<br />
Pflichtfremdsprache ist, soll möglichst auch Late<strong>in</strong><br />
als zweite Pflichtfremdsprache angeboten wer<strong>den</strong>.<br />
4.7.3 Über die Genehmigung zur E<strong>in</strong>führung anderer<br />
Fremdsprachen als erste oder zweite<br />
Pflichtfremdsprache sowie zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er<br />
dritten Pflichtfremdsprache entscheidet die o-<br />
berste Schulbehörde. Französisch soll an jedem<br />
Standort vertreten se<strong>in</strong>. An Standorten mit ständig<br />
zwei oder mehr Klassen im gleichen Schuljahrgang,<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong>en Englisch erste Pflichtfremdsprache<br />
ist, soll auch Late<strong>in</strong> als zweite Pflichtfremdsprache<br />
angeboten wer<strong>den</strong>.<br />
4.7.4 Als Wahlfremdsprache können Französisch,<br />
Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch,<br />
Griechisch und Late<strong>in</strong> angeboten wer<strong>den</strong>. Schulen,<br />
die am 1.8.2003 e<strong>in</strong>e andere erste Pflichtfremdsprache<br />
als Englisch angeboten haben,<br />
können diese Fremdsprache im Schuljahrgang 5<br />
als Wahlfremdsprache anbieten; ansonsten beg<strong>in</strong>nt<br />
die Wahlfremdsprache im Schuljahrgang 7.<br />
In Fremdsprachen können auch <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />
angeboten wer<strong>den</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schulhalbjahr<br />
oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>ander folgen<strong>den</strong><br />
Schulhalbjahren <strong>in</strong> die betreffende Sprache oder<br />
<strong>in</strong> verschie<strong>den</strong>e Sprachen e<strong>in</strong>führen. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>führung<br />
weiterer Wahlfremdsprachen ist mit Genehmigung<br />
der obersten Schulbehörde zulässig.<br />
Wahlfremdsprachenunterricht soll bei der Stun<strong>den</strong>tafel<br />
A <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Wahlpflichtfremdsprachenunterricht<br />
erteilt wer<strong>den</strong>; bei der Stun<strong>den</strong>tafel<br />
B wird er zusätzlich zum Pflichtunterricht<br />
erteilt. Sofern bei e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens dreistündigen<br />
Late<strong>in</strong>unterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 7 <strong>bis</strong> <strong>10</strong><br />
am Ende <strong>des</strong> Schuljahrgangs <strong>10</strong> m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens die<br />
Note „ausreichend“ erreicht wor<strong>den</strong> ist, wird das