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Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

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greifend zu arbeiten. Zudem s<strong>in</strong>d durch schul<strong>in</strong>terne<br />

Absprachen <strong>in</strong>sbesondere zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es<br />

Schuljahres lang- und kurzfristige Unterrichtsplanungen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fächern durchzuführen.<br />

4.7 <strong>Die</strong> Zusammenarbeit der Lehrkräfte darf sich<br />

nicht auf Absprachen über <strong>den</strong> Unterricht beschränken.<br />

Sie soll auch die Betreuung der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und die Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Schullebens <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>beziehen.<br />

b<strong>in</strong><strong>den</strong>d zu arbeiten. Zudem s<strong>in</strong>d durch schul<strong>in</strong>terne<br />

Absprachen <strong>in</strong>sbesondere zu Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es<br />

Schuljahres lang- und kurzfristige Unterrichtsplanungen<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fächern durchzuführen.<br />

4.6 <strong>Die</strong> Zusammenarbeit der Lehrkräfte darf sich<br />

nicht auf Absprachen über <strong>den</strong> Unterricht beschränken.<br />

Sie soll auch die Betreuung der e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler und die Gestaltung<br />

<strong>des</strong> Schullebens <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>beziehen.<br />

4.7 Fremdsprachen<br />

4.8 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Englisch als<br />

erster Pflichtfremdsprache ist Französisch oder<br />

Late<strong>in</strong> zweite Pflichtfremdsprache. Für Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler, die Englisch nicht als erste<br />

Pflichtfremdsprache erlernen, ist Englisch zweite<br />

Pflichtfremdsprache.<br />

Am Unterricht <strong>in</strong> Griechisch als dritte Pflichtfremdsprache<br />

können Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen,<br />

die Late<strong>in</strong> als erste oder zweite Pflichtfremdsprache<br />

gelernt haben. <strong>Die</strong> Anmeldung erfolgt<br />

durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig<br />

vor E<strong>in</strong>tritt der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />

Jahrgang 9.<br />

4.7.1 Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Englisch<br />

als erster Pflichtfremdsprache ist <strong>in</strong> der Regel<br />

Französisch oder Late<strong>in</strong> zweite Pflichtfremdsprache.<br />

Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die Englisch<br />

nicht als erste Pflichtfremdsprache erlernen, ist<br />

Englisch zweite Pflichtfremdsprache.<br />

4.7.2 Am Unterricht <strong>in</strong> Griechisch als dritte<br />

Pflichtfremdsprache können Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler teilnehmen, die Late<strong>in</strong> als erste oder<br />

zweite Pflichtfremdsprache gelernt haben. <strong>Die</strong><br />

Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten<br />

rechtzeitig vor E<strong>in</strong>tritt der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgang 7.<br />

4.9 Über die Genehmigung zur E<strong>in</strong>führung anderer<br />

Sprachen als zweite Pflichtfremdsprache sowie<br />

zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er dritten Pflichtfremdsprache<br />

entscheidet die oberste Schulbehörde. Französisch<br />

soll an jedem Standort vertreten se<strong>in</strong>. An<br />

Standorten mit ständig zwei oder mehr Klassen im<br />

gleichen Schuljahrgang, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en Englisch erste<br />

Pflichtfremdsprache ist, soll möglichst auch Late<strong>in</strong><br />

als zweite Pflichtfremdsprache angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

4.7.3 Über die Genehmigung zur E<strong>in</strong>führung anderer<br />

Fremdsprachen als erste oder zweite<br />

Pflichtfremdsprache sowie zur E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er<br />

dritten Pflichtfremdsprache entscheidet die o-<br />

berste Schulbehörde. Französisch soll an jedem<br />

Standort vertreten se<strong>in</strong>. An Standorten mit ständig<br />

zwei oder mehr Klassen im gleichen Schuljahrgang,<br />

<strong>in</strong> <strong>den</strong>en Englisch erste Pflichtfremdsprache<br />

ist, soll auch Late<strong>in</strong> als zweite Pflichtfremdsprache<br />

angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

4.7.4 Als Wahlfremdsprache können Französisch,<br />

Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Russisch,<br />

Griechisch und Late<strong>in</strong> angeboten wer<strong>den</strong>. Schulen,<br />

die am 1.8.2003 e<strong>in</strong>e andere erste Pflichtfremdsprache<br />

als Englisch angeboten haben,<br />

können diese Fremdsprache im Schuljahrgang 5<br />

als Wahlfremdsprache anbieten; ansonsten beg<strong>in</strong>nt<br />

die Wahlfremdsprache im Schuljahrgang 7.<br />

In Fremdsprachen können auch <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

angeboten wer<strong>den</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schulhalbjahr<br />

oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>ander folgen<strong>den</strong><br />

Schulhalbjahren <strong>in</strong> die betreffende Sprache oder<br />

<strong>in</strong> verschie<strong>den</strong>e Sprachen e<strong>in</strong>führen. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>führung<br />

weiterer Wahlfremdsprachen ist mit Genehmigung<br />

der obersten Schulbehörde zulässig.<br />

Wahlfremdsprachenunterricht soll bei der Stun<strong>den</strong>tafel<br />

A <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Wahlpflichtfremdsprachenunterricht<br />

erteilt wer<strong>den</strong>; bei der Stun<strong>den</strong>tafel<br />

B wird er zusätzlich zum Pflichtunterricht<br />

erteilt. Sofern bei e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens dreistündigen<br />

Late<strong>in</strong>unterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 7 <strong>bis</strong> <strong>10</strong><br />

am Ende <strong>des</strong> Schuljahrgangs <strong>10</strong> m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens die<br />

Note „ausreichend“ erreicht wor<strong>den</strong> ist, wird das

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