Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
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§<br />
11. Schlußbestimmungen<br />
11.1 E<strong>in</strong>zelne Schulen können für bestimmte Unterrichtsbereiche<br />
e<strong>in</strong> von <strong>den</strong> Regelungen dieses<br />
Erlasses abweichen<strong>des</strong> Modell erproben. <strong>Die</strong><br />
Genehmigung erteilt die oberste Schulbehörde.<br />
<strong>10</strong>. Schlussbestimmungen<br />
<strong>10</strong>.1 E<strong>in</strong>zelne Schulen können für bestimmte Unterrichtsbereiche<br />
e<strong>in</strong> von <strong>den</strong> Regelungen dieses<br />
Erlasses abweichen<strong>des</strong> Modell erproben. <strong>Die</strong><br />
Genehmigung erteilt die oberste Schulbehörde.<br />
11.2 Genehmigungen für die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er<br />
zweiten und dritten Pflichtfremdsprache oder e<strong>in</strong>er<br />
Wahlfremdsprache, die e<strong>in</strong>zelnen Gymnasien<br />
erteilt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d, gelten weiter.<br />
<strong>10</strong>.2 Genehmigungen für die E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er<br />
zweiten und dritten Pflichtfremdsprache oder e<strong>in</strong>er<br />
Wahlfremdsprache, die e<strong>in</strong>zelnen Gymnasien<br />
erteilt wor<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d, gelten weiter.<br />
11.3 <strong>Die</strong>ser Erlaß tritt am 1.8.1995 1) <strong>in</strong> Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt der Bezugserlaß zu a außer Kraft.<br />
1) Ursprüngliches Inkrafttreten der Regelungen<br />
i.d.F. vom 14.3.1995<br />
<strong>10</strong>.3 <strong>Die</strong>ser Erlass tritt am 1.8.2004 <strong>in</strong> Kraft. Er gilt<br />
erstmals für diejenigen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler,<br />
die zum 1.8.2004 <strong>in</strong> <strong>den</strong> 5. und 6. Schuljahrgang<br />
<strong>des</strong> <strong>Gymnasiums</strong> e<strong>in</strong>treten.<br />
Abweichend von Satz 1 ist Nr. <strong>10</strong> <strong>des</strong> Erlasses <strong>in</strong><br />
der <strong>bis</strong> zum 31.7.2004 gelten<strong>den</strong> Fassung weiterh<strong>in</strong><br />
anzuwen<strong>den</strong> <strong>in</strong> diejenigen Schulen, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en<br />
e<strong>in</strong>e besondere Klasse genehmigt und e<strong>in</strong>gerichtet<br />
wor<strong>den</strong> ist.