Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
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gehen<strong>den</strong> Halbjahren zur Voraussetzung hat,<br />
wer<strong>den</strong> andere Wahlfächer <strong>in</strong> thematisch bestimmten<br />
Halbjahrese<strong>in</strong>heiten unterrichtet, die <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em didaktischen Zusammenhang stehen können.<br />
<strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften dauern <strong>in</strong> der Regel<br />
e<strong>in</strong> halbes Jahr und s<strong>in</strong>d im allgeme<strong>in</strong>en didaktisch<br />
vone<strong>in</strong>ander unabhängig.<br />
Der Lehrgang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wahlfremdsprache beg<strong>in</strong>nt<br />
im Jahrgang 9; er soll nur e<strong>in</strong>gerichtet wer<strong>den</strong>,<br />
wenn dafür <strong>in</strong> der Regel 14 Anmeldungen vorliegen.<br />
Ausnahmen s<strong>in</strong>d mit Genehmigung der zuständigen<br />
Schulbehörde möglich. Als Wahlfremdsprache<br />
können Französisch, Griechisch, Italienisch,<br />
Late<strong>in</strong>, Niederländisch, Russisch und Spanisch<br />
angeboten wer<strong>den</strong>. <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>führung weiterer<br />
Wahlfremdsprachen ist mit Genehmigung der<br />
obersten Schulbehörde zulässig.<br />
daktischen Zusammenhang stehen können. <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />
dauern <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> halbes<br />
Schuljahr und s<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en didaktisch<br />
vone<strong>in</strong>ander unabhängig.<br />
4.13 In jedem Jahrgang soll Projektunterricht gemäß<br />
Nr.4.2 durchgeführt wer<strong>den</strong>, der klassenbezogen,<br />
jahrgangsbezogen, jahrgangsübergreifend<br />
sowie schul- und schulformübergreifend organisiert<br />
wer<strong>den</strong> kann. Für <strong>den</strong> Projektunterricht können<br />
<strong>in</strong>sgesamt <strong>bis</strong> zu sechs Unterrichtstage <strong>in</strong><br />
Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />
<strong>Die</strong> Erziehungsberechtigten und Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler sollen über die mit dem Projektunterricht<br />
verbun<strong>den</strong>en pädagogischen und organisatorischen<br />
Fragen rechtzeitig <strong>in</strong>formiert wer<strong>den</strong>; bei<br />
der Planung, Vorbereitung sowie Durchführung<br />
s<strong>in</strong>d die Erziehungsberechtigten nach Möglichkeit<br />
zu beteiligen.<br />
4.14 <strong>Die</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jahrgängen 7 - <strong>10</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Gymnasiums</strong> schließt auch e<strong>in</strong>e Orientierung über<br />
die Berufs- und <strong>Arbeit</strong>swelt e<strong>in</strong>. Ab Jahrgang 9<br />
sollen <strong>des</strong>halb nach Möglichkeit Betriebsbesichtigungen,<br />
-erkundungen oder -praktika durchgeführt<br />
wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>zelheiten regeln die Bezugserlasse<br />
zu o und p.<br />
4.11 In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht<br />
gemäß Nr.4.1 durchgeführt wer<strong>den</strong>, der klassenbezogen,<br />
schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend<br />
sowie schul- und schulformübergreifend<br />
organisiert wer<strong>den</strong> kann. Für <strong>den</strong><br />
Projektunterricht können <strong>in</strong>sgesamt <strong>bis</strong> zu sechs<br />
Unterrichtstage <strong>in</strong> Anspruch genommen wer<strong>den</strong>.<br />
<strong>Die</strong> Erziehungsberechtigten und Schüler<strong>in</strong>nen und<br />
Schüler sollen über die mit dem Projektunterricht<br />
verbun<strong>den</strong>en pädagogischen und organisatorischen<br />
Fragen rechtzeitig <strong>in</strong>formiert wer<strong>den</strong>; bei<br />
der Planung, Vorbereitung sowie Durchführung<br />
s<strong>in</strong>d die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten<br />
nach Möglichkeit zu beteiligen.<br />
4.12 <strong>Die</strong> <strong>Arbeit</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 5 <strong>bis</strong> <strong>10</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Gymnasiums</strong> schließt auch e<strong>in</strong>e Orientierung<br />
über die Berufs- und <strong>Arbeit</strong>swelt e<strong>in</strong>. Ab Schuljahrgang<br />
8 sollen <strong>des</strong>halb nach Möglichkeit Betriebsbesichtigungen,<br />
-erkundungen oder -praktika<br />
durchgeführt wer<strong>den</strong>. E<strong>in</strong>zelheiten regeln die Bezugserlasse<br />
zu xx.<br />
4.15 In <strong>den</strong> Fächern, für die <strong>in</strong> der Stun<strong>den</strong>tafel<br />
nur zwei Wochenstun<strong>den</strong> vorgesehen s<strong>in</strong>d, sollen<br />
Doppelstun<strong>den</strong> nur dann angesetzt wer<strong>den</strong>, wenn<br />
die <strong>Arbeit</strong>sbed<strong>in</strong>gungen <strong>des</strong> Faches dies erforderlich<br />
machen.<br />
Wahlfreier Unterricht, der mit e<strong>in</strong>er Wochenstunde<br />
angeboten wird, kann vierzehntäglich mit zwei<br />
Wochenstun<strong>den</strong> angesetzt wer<strong>den</strong>. Ernährungslehre<br />
mit Chemie kann vierzehntäglich jeweils<br />
vierstündig unterrichtet wer<strong>den</strong>.<br />
4.13 In <strong>den</strong> Fächern, für die <strong>in</strong> der Stun<strong>den</strong>tafel<br />
nur zwei Wochenstun<strong>den</strong> vorgesehen s<strong>in</strong>d, sollen<br />
Doppelstun<strong>den</strong> nur dann angesetzt wer<strong>den</strong>, wenn<br />
die <strong>Arbeit</strong>sbed<strong>in</strong>gungen <strong>des</strong> Faches dies erforderlich<br />
machen.<br />
Wahlfreier Unterricht, der mit e<strong>in</strong>er Wochenstunde<br />
angeboten wird, kann vierzehntäglich mit zwei<br />
Wochenstun<strong>den</strong> angesetzt wer<strong>den</strong>. Ernährungslehre<br />
mit Chemie kann vierzehntäglich jeweils<br />
vierstündig unterrichtet wer<strong>den</strong>.<br />
4.14 In <strong>den</strong> Schuljahrgängen 5 <strong>bis</strong> <strong>10</strong> sollen die<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler <strong>in</strong>sbesondere die folgen<strong>den</strong><br />
fachübergreifen<strong>den</strong> methodischen Kompetenzen<br />
erwerben:<br />
- Umgang mit der Bibliothek und dem Internet;<br />
- Anfertigen von Unterrichtsprotokollen und<br />
e<strong>in</strong>fachen Referaten;<br />
- Informatorische Grundbildung wie Textverarbeitung<br />
und Tabellenkalkulation;<br />
- Mündlich strukturierter Vortrag;