Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
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8. Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />
8.1 Das Erziehungsrecht der Eltern sowie die<br />
Aufgaben der Schule erfordern e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.<br />
8.2 <strong>Die</strong> Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />
die Erziehungsberechtigten über Grundsätze der<br />
schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung<br />
und Gestaltung <strong>des</strong> Unterrichts zu <strong>in</strong>formieren<br />
und dieses mit ihnen zu erörtern. Außerdem müssen<br />
die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung<br />
ihres K<strong>in</strong><strong>des</strong> <strong>in</strong> der Schule, über se<strong>in</strong><br />
Lern- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge<br />
und Lernschwierigkeiten unterrichtet wer<strong>den</strong>. Andererseits<br />
benötigt auch die Schule Informationen<br />
der Erziehungsberechtigten über deren K<strong>in</strong>der.<br />
<strong>Die</strong>se gegenseitige Information trägt dazu bei,<br />
Störungen <strong>des</strong> Bildungsprozesses weitgehend zu<br />
vermei<strong>den</strong>.<br />
8. Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />
8.1 Das Recht der Erziehungsberechtigten sowie<br />
die Aufgaben der Schule erfordern e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit. <strong>Die</strong> Erziehungsberechtigten<br />
s<strong>in</strong>d an <strong>den</strong> schulischen Belangen und<br />
Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Im E<strong>in</strong>zelnen<br />
gelten die §§ 88 <strong>bis</strong> <strong>10</strong>0 NSchG.<br />
8.2 <strong>Die</strong> Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />
die Erziehungsberechtigten über Grundsätze der<br />
schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung<br />
und Gestaltung <strong>des</strong> Unterrichts zu <strong>in</strong>formieren<br />
und dieses mit ihnen zu erörtern. Außerdem müssen<br />
die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung<br />
ihres K<strong>in</strong><strong>des</strong> <strong>in</strong> der Schule, über se<strong>in</strong><br />
Lern- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge<br />
und Lernschwierigkeiten unterrichtet wer<strong>den</strong>. Andererseits<br />
benötigt auch die Schule Informationen<br />
der Erziehungsberechtigten über deren K<strong>in</strong>der.<br />
<strong>Die</strong>se gegenseitige Information trägt dazu bei,<br />
Störungen <strong>des</strong> Bildungsprozesses weitgehend zu<br />
vermei<strong>den</strong>.<br />
8.3 Der gegenseitigen Information und Beratung<br />
dienen Elternabende, Elternsprechtage, besondere<br />
Informationsveranstaltungen und E<strong>in</strong>zelberatungen.<br />
<strong>Die</strong> Erziehungsberechtigten sollen vor<br />
Entscheidungen, die sie <strong>in</strong> bezug auf <strong>den</strong> Bildungsgang<br />
ihrer K<strong>in</strong>der zu treffen haben, rechtzeitig<br />
<strong>in</strong>formiert und beraten wer<strong>den</strong>. Es gelten die<br />
Bestimmungen nach §§ 88 ff. NSchG.<br />
8.3 Der gegenseitigen Information und Beratung<br />
dienen Elternabende, Elternsprechtage, besondere<br />
Informationsveranstaltungen und E<strong>in</strong>zelberatungen.<br />
8.4 Für die Erziehungsberechtigten e<strong>in</strong>zelner<br />
Jahrgänge s<strong>in</strong>d besondere Informationsveranstaltungen<br />
anzubieten. Dabei wer<strong>den</strong> vor allem<br />
folgende Themen zu berücksichtigen se<strong>in</strong>:<br />
- Jahrgang 7: Aufgaben und Organisation <strong>des</strong><br />
Sekundarbereichs I,<br />
- Jahrgang 8: ggf. Wahlpflichtbereich,<br />
3.Pflichtfremdsprachen und Wahlfremdsprachen<br />
ab Jahrgang 9,<br />
- Jahrgang 9 und <strong>10</strong>: Bedeutung der Abschlüsse<br />
<strong>des</strong> Sekundarbereichs I für die verschie<strong>den</strong>en<br />
Schul- und Berufslaufbahnen; Struktur<br />
und Aufbau der gymnasialen Oberstufe<br />
(e<strong>in</strong>schl. <strong>des</strong> Fachgymnasiums).<br />
An diesen Informationsveranstaltungen sollten<br />
auch die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen,<br />
soweit nicht für sie eigene Veranstaltungen e<strong>in</strong>gerichtet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
8.5 Bei Vorliegen besonderer Gründe ist <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />
Gelegenheit zur E<strong>in</strong>zelberatung<br />
zu geben. <strong>Die</strong>se ist <strong>in</strong> der Regel zeitlich so<br />
8.4 Für die Erziehungsberechtigten e<strong>in</strong>zelner<br />
Schuljahrgänge s<strong>in</strong>d besondere Informationsveranstaltungen<br />
anzubieten. Dabei wer<strong>den</strong> vor allem<br />
folgende Themen zu berücksichtigen se<strong>in</strong>:<br />
- Schuljahrgang 5: Aufgaben und Organisation<br />
<strong>des</strong> Sekundarbereichs I, 2. Pflichtfremdsprachen,<br />
ggf. bil<strong>in</strong>gualer Unterricht und Unterricht<br />
mit dem Schwerpunkt Musik,<br />
- Schuljahrgang 6: 3. Pflichtfremdsprachen und<br />
Wahlfremdsprachen, Wahlpflichtbereich und<br />
Unterricht mit besonderem Schwerpunkt,<br />
- Schuljahrgang 9: Bedeutung der Abschlüsse<br />
<strong>des</strong> Sekundarbereichs I für die verschie<strong>den</strong>en<br />
Schul- und Berufslaufbahnen; Struktur und<br />
Aufbau der gymnasialen Oberstufe, ggf. <strong>des</strong><br />
Fachgymnasiums.<br />
An diesen Informationsveranstaltungen sollten<br />
auch die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen,<br />
soweit nicht für sie eigene Veranstaltungen e<strong>in</strong>gerichtet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
8.5 Term<strong>in</strong>e für Eltern<strong>in</strong>formationsveranstaltungen<br />
und E<strong>in</strong>zelberatungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel zeitlich so<br />
anzusetzen, dass sie auf die Berufstätigkeit von