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Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

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8. Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />

8.1 Das Erziehungsrecht der Eltern sowie die<br />

Aufgaben der Schule erfordern e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.<br />

8.2 <strong>Die</strong> Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

die Erziehungsberechtigten über Grundsätze der<br />

schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung<br />

und Gestaltung <strong>des</strong> Unterrichts zu <strong>in</strong>formieren<br />

und dieses mit ihnen zu erörtern. Außerdem müssen<br />

die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung<br />

ihres K<strong>in</strong><strong>des</strong> <strong>in</strong> der Schule, über se<strong>in</strong><br />

Lern- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge<br />

und Lernschwierigkeiten unterrichtet wer<strong>den</strong>. Andererseits<br />

benötigt auch die Schule Informationen<br />

der Erziehungsberechtigten über deren K<strong>in</strong>der.<br />

<strong>Die</strong>se gegenseitige Information trägt dazu bei,<br />

Störungen <strong>des</strong> Bildungsprozesses weitgehend zu<br />

vermei<strong>den</strong>.<br />

8. Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />

8.1 Das Recht der Erziehungsberechtigten sowie<br />

die Aufgaben der Schule erfordern e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit. <strong>Die</strong> Erziehungsberechtigten<br />

s<strong>in</strong>d an <strong>den</strong> schulischen Belangen und<br />

Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Im E<strong>in</strong>zelnen<br />

gelten die §§ 88 <strong>bis</strong> <strong>10</strong>0 NSchG.<br />

8.2 <strong>Die</strong> Lehrer<strong>in</strong>nen und Lehrer s<strong>in</strong>d verpflichtet,<br />

die Erziehungsberechtigten über Grundsätze der<br />

schulischen Erziehung und über Inhalt, Planung<br />

und Gestaltung <strong>des</strong> Unterrichts zu <strong>in</strong>formieren<br />

und dieses mit ihnen zu erörtern. Außerdem müssen<br />

die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung<br />

ihres K<strong>in</strong><strong>des</strong> <strong>in</strong> der Schule, über se<strong>in</strong><br />

Lern- und Sozialverhalten sowie über Lernerfolge<br />

und Lernschwierigkeiten unterrichtet wer<strong>den</strong>. Andererseits<br />

benötigt auch die Schule Informationen<br />

der Erziehungsberechtigten über deren K<strong>in</strong>der.<br />

<strong>Die</strong>se gegenseitige Information trägt dazu bei,<br />

Störungen <strong>des</strong> Bildungsprozesses weitgehend zu<br />

vermei<strong>den</strong>.<br />

8.3 Der gegenseitigen Information und Beratung<br />

dienen Elternabende, Elternsprechtage, besondere<br />

Informationsveranstaltungen und E<strong>in</strong>zelberatungen.<br />

<strong>Die</strong> Erziehungsberechtigten sollen vor<br />

Entscheidungen, die sie <strong>in</strong> bezug auf <strong>den</strong> Bildungsgang<br />

ihrer K<strong>in</strong>der zu treffen haben, rechtzeitig<br />

<strong>in</strong>formiert und beraten wer<strong>den</strong>. Es gelten die<br />

Bestimmungen nach §§ 88 ff. NSchG.<br />

8.3 Der gegenseitigen Information und Beratung<br />

dienen Elternabende, Elternsprechtage, besondere<br />

Informationsveranstaltungen und E<strong>in</strong>zelberatungen.<br />

8.4 Für die Erziehungsberechtigten e<strong>in</strong>zelner<br />

Jahrgänge s<strong>in</strong>d besondere Informationsveranstaltungen<br />

anzubieten. Dabei wer<strong>den</strong> vor allem<br />

folgende Themen zu berücksichtigen se<strong>in</strong>:<br />

- Jahrgang 7: Aufgaben und Organisation <strong>des</strong><br />

Sekundarbereichs I,<br />

- Jahrgang 8: ggf. Wahlpflichtbereich,<br />

3.Pflichtfremdsprachen und Wahlfremdsprachen<br />

ab Jahrgang 9,<br />

- Jahrgang 9 und <strong>10</strong>: Bedeutung der Abschlüsse<br />

<strong>des</strong> Sekundarbereichs I für die verschie<strong>den</strong>en<br />

Schul- und Berufslaufbahnen; Struktur<br />

und Aufbau der gymnasialen Oberstufe<br />

(e<strong>in</strong>schl. <strong>des</strong> Fachgymnasiums).<br />

An diesen Informationsveranstaltungen sollten<br />

auch die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen,<br />

soweit nicht für sie eigene Veranstaltungen e<strong>in</strong>gerichtet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

8.5 Bei Vorliegen besonderer Gründe ist <strong>den</strong> Erziehungsberechtigten<br />

Gelegenheit zur E<strong>in</strong>zelberatung<br />

zu geben. <strong>Die</strong>se ist <strong>in</strong> der Regel zeitlich so<br />

8.4 Für die Erziehungsberechtigten e<strong>in</strong>zelner<br />

Schuljahrgänge s<strong>in</strong>d besondere Informationsveranstaltungen<br />

anzubieten. Dabei wer<strong>den</strong> vor allem<br />

folgende Themen zu berücksichtigen se<strong>in</strong>:<br />

- Schuljahrgang 5: Aufgaben und Organisation<br />

<strong>des</strong> Sekundarbereichs I, 2. Pflichtfremdsprachen,<br />

ggf. bil<strong>in</strong>gualer Unterricht und Unterricht<br />

mit dem Schwerpunkt Musik,<br />

- Schuljahrgang 6: 3. Pflichtfremdsprachen und<br />

Wahlfremdsprachen, Wahlpflichtbereich und<br />

Unterricht mit besonderem Schwerpunkt,<br />

- Schuljahrgang 9: Bedeutung der Abschlüsse<br />

<strong>des</strong> Sekundarbereichs I für die verschie<strong>den</strong>en<br />

Schul- und Berufslaufbahnen; Struktur und<br />

Aufbau der gymnasialen Oberstufe, ggf. <strong>des</strong><br />

Fachgymnasiums.<br />

An diesen Informationsveranstaltungen sollten<br />

auch die Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler teilnehmen,<br />

soweit nicht für sie eigene Veranstaltungen e<strong>in</strong>gerichtet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

8.5 Term<strong>in</strong>e für Eltern<strong>in</strong>formationsveranstaltungen<br />

und E<strong>in</strong>zelberatungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel zeitlich so<br />

anzusetzen, dass sie auf die Berufstätigkeit von

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