01.08.2014 Aufrufe

Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Neu: Anlage 2 zu Nr. 3.2.2 (Stun<strong>den</strong>tafel 2)<br />

A. Pflichtunterricht<br />

B. Wahlunterricht<br />

Fach<br />

Schuljahrgang<br />

Bereich<br />

Aufgabenfeld<br />

Gesamtstun<strong>den</strong>zahl<br />

5 6 7 8 9 <strong>10</strong><br />

A Deutsch 5 4 4 4 3 4 24<br />

1. Fremdsprache 4 4 4 4 3 4 23<br />

2. Fremdsprache - 4 4 4 4 4 1) 20<br />

3. Fremdsprache - - - - - (4) 2) -<br />

Musik 2 2 1 1 2 2 <strong>10</strong> 3)<br />

Kunst 2 2 1 1 2 2 <strong>10</strong> 3)<br />

B Geschichte 2 2 2 2 2 1 11<br />

Erdkunde 2 1 1 2 2 1 9<br />

Politik - - 2 2 2 2 4) 8<br />

Religion / Werte und 2 2 2 2 2 2 12<br />

Normen<br />

C Mathematik 4 4 4 4 4 4 24<br />

Biologie ) ) 2 1 2 2 11<br />

Chemie ) 3 ) 3 1 2 2 2 8<br />

Physik ) ) 2 2 2 2 9<br />

Sport 2 2 2 2 2 2 12<br />

Verfügungsstunde 1 - - - - - 1<br />

Wahlunterricht (Wahlfremdsprache,<br />

Förderunterricht,<br />

<strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften)<br />

+ 5) + + + + + + 6)<br />

Schülerpflichtstun<strong>den</strong>zahl 29 30 32 33 34 34 192<br />

Schülerhöchststun<strong>den</strong>zahl + + + + + + +<br />

1) E<strong>in</strong>e zweite Fremdsprache neu zu erlernen hat, wer <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgang <strong>10</strong> <strong>des</strong> <strong>Gymnasiums</strong> wechselt und im<br />

Sekundarbereich I der <strong>bis</strong>herigen Schule ke<strong>in</strong>e zweite Fremdsprache erlernt hat. <strong>Die</strong> neu begonnene zweite<br />

Fremdsprache ist als Pflichtfremdsprache auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 11 und 12 durchgehend zu betreiben.<br />

2) An die Stelle der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache kann nach Wahl der Schüler<strong>in</strong> oder <strong>des</strong> Schülers<br />

e<strong>in</strong>e dritte Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache treten. <strong>Die</strong>se ist auch <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 11 und 12<br />

durchgehend zu betreiben, wenn es sich um e<strong>in</strong>e im Schuljahrgang <strong>10</strong> neu begonnene Fremdsprache handelt.<br />

E<strong>in</strong>e im Sekundarbereich I begonnene dritte Fremdsprache kann im Schuljahrgang <strong>10</strong> auch als Wahlfremdsprache<br />

neben der ersten und zweiten Pflichtfremdsprache fortgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

3) Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die an dem besonderen Unterrichtsangebot im Fach Musik nach Nr. 3.3.3 teilnehmen,<br />

wird das Fach Musik im Schuljahrgang 6 dreistündig und <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 7 <strong>bis</strong> 9 vierstündig<br />

erteilt; außerdem wer<strong>den</strong> für sie <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 6 <strong>bis</strong> 9 das Fach Kunst e<strong>in</strong>stündig erteilt und entfällt für<br />

sie der Wahlunterricht <strong>in</strong> diesen Schuljahrgängen.<br />

4)<br />

Im Fach Politik wird im Umfang von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens zehn Wochenstun<strong>den</strong> Unterricht zur Studien- und Berufswahl<br />

durchgeführt.<br />

5) Schulen, die am 1.8.2003 e<strong>in</strong>e andere erste Fremdsprache als Englisch angeboten haben, können im Schuljahrgang<br />

5 diese Fremdsprache nach Nr. 4.7.4 als dreistündige Wahlfremdsprache anbieten. Für diese Lerngruppe<br />

wer<strong>den</strong> zwei Unterrichtsstun<strong>den</strong> aus dem Wahlunterricht verwendet und der Unterricht im Fach Deutsch<br />

um e<strong>in</strong>e Stunde gekürzt.<br />

6) Nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstun<strong>den</strong>zuweisung an <strong>den</strong> allgeme<strong>in</strong> bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Schulen“ erhalten<br />

die Schulen e<strong>in</strong>en Stun<strong>den</strong>pool zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung <strong>in</strong> <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Schuljahrgängen. <strong>Die</strong> Lehrerstun<strong>den</strong> aus diesem Pool dürfen für Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie<br />

für das Angebot von Wahlunterricht und <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften verwendet wer<strong>den</strong>. <strong>Die</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler s<strong>in</strong>d verpflichtet, <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 5 <strong>bis</strong> 12 am Wahlunterricht im Umfang von m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens fünf<br />

Wochenstun<strong>den</strong> teilzunehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!