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Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums

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das entsprechende Fach <strong>in</strong> der Klasse unterrichtet;<br />

sofern dieses nicht möglich ist, ist e<strong>in</strong>e enge<br />

Zusammenarbeit unter <strong>den</strong> Fachlehrkräften erforderlich.<br />

5.6 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

das entsprechende Fach <strong>in</strong> der Klasse unterrichtet;<br />

sofern dieses nicht möglich ist, ist e<strong>in</strong>e enge<br />

Zusammenarbeit unter <strong>den</strong> Fachlehrkräften erforderlich.<br />

5.8 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

5.6.1 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften berücksichtigen die<br />

Interessen und Neigungen der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler und geben Anregungen für die Schul- und<br />

Freizeitgestaltung. Für alle Jahrgänge können<br />

<strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften für Chor, Orchester, Musiziergruppen,<br />

Darstellen<strong>des</strong> Spiel, Umweltprojekte,<br />

Sprachen, naturwissenschaftliche Schülerübungen,<br />

Neue Technologien und weitere fachbezogene,<br />

fächerübergreifende oder fächerunabhängige<br />

<strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften mit jeweils e<strong>in</strong> <strong>bis</strong> zwei<br />

Wochenstun<strong>den</strong> angeboten wer<strong>den</strong>. In Fremdsprachen<br />

können auch <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

angeboten wer<strong>den</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em halbjährigen Kurs<br />

oder <strong>in</strong> mehreren aufe<strong>in</strong>anderfolgen<strong>den</strong> Kursen <strong>in</strong><br />

die betreffende Sprache e<strong>in</strong>führen.<br />

5.8.1 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften berücksichtigen die<br />

Interessen und Neigungen der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler und geben Anregungen für die Schul- und<br />

Freizeitgestaltung. Für alle Jahrgänge können<br />

<strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften für Chor, Orchester, Musiziergruppen,<br />

Darstellen<strong>des</strong> Spiel, Umweltprojekte,<br />

Sprachen, naturwissenschaftliche Schülerübungen,<br />

Informatorische Grundbildung, Sport und<br />

weitere fachbezogene, fachübergreifende und<br />

fächerverb<strong>in</strong><strong>den</strong>de oder fächerunabhängige <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

mit jeweils e<strong>in</strong> <strong>bis</strong> zwei Wochenstun<strong>den</strong><br />

angeboten wer<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong> <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

<strong>in</strong> Fremdsprachen siehe Nr.<br />

4.7.4.<br />

5.6.2 Fachbezogene <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften sollten,<br />

sofern für sie geeignete Unterrichtsangebote<br />

vorliegen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jahrgängen angeboten<br />

wer<strong>den</strong>, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en e<strong>in</strong> Fach gemäß Stun<strong>den</strong>tafel<br />

nicht erteilt wird.<br />

5.6.3 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften, die geeignet s<strong>in</strong>d,<br />

geschlechtsspezifische Benachteiligungen von<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern im Unterricht zu verr<strong>in</strong>gern,<br />

können für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

vorübergehend getrennt angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

5.6.4 <strong>Die</strong> dritte Sportstunde ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> Jahrgängen<br />

7-<strong>10</strong> im Bereich der <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften e<strong>in</strong>zurichten.<br />

5.8.2 Fachbezogene <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften sollten,<br />

sofern für sie geeignete Unterrichtsangebote<br />

vorliegen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen<br />

angeboten wer<strong>den</strong>, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en e<strong>in</strong> Fach gemäß<br />

Stun<strong>den</strong>tafel nicht erteilt wird.<br />

5.8.3 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften, die geeignet s<strong>in</strong>d,<br />

geschlechtsspezifische Benachteiligungen von<br />

Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern im Unterricht zu verr<strong>in</strong>gern,<br />

können für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler<br />

vorübergehend getrennt angeboten wer<strong>den</strong>.<br />

5.8.4 <strong>Die</strong> dritte Sportstunde ist <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen<br />

5 <strong>bis</strong> <strong>10</strong> im Rahmen der <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften<br />

bereitgestellt.<br />

5.6.5 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften dauern <strong>in</strong> der Regel<br />

e<strong>in</strong> Schulhalbjahr. <strong>Die</strong> Teilnahme ist freiwillig und<br />

wird ohne Note im Zeugnis besche<strong>in</strong>igt. Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler, die sich für e<strong>in</strong>e <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaft<br />

entschie<strong>den</strong> haben, s<strong>in</strong>d zur regelmäßigen<br />

Teilnahme verpflichtet. <strong>Die</strong> Höchststun<strong>den</strong>zahl<br />

der Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler sollte durch die<br />

Teilnahme nicht überschritten wer<strong>den</strong>.<br />

5.7 Wahlpflichtunterricht<br />

siehe Nr. 3.4.<br />

5.8.5 <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaften dauern <strong>in</strong> der Regel<br />

e<strong>in</strong> Schulhalbjahr. <strong>Die</strong> Teilnahme ist freiwillig und<br />

wird ohne Note im Zeugnis besche<strong>in</strong>igt. Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schüler, die sich für e<strong>in</strong>e <strong>Arbeit</strong>sgeme<strong>in</strong>schaft<br />

entschie<strong>den</strong> haben, s<strong>in</strong>d zur regelmäßigen<br />

Teilnahme verpflichtet.

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