Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums
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3. Stun<strong>den</strong>tafeln<br />
3.1 Stun<strong>den</strong>tafel A<br />
(siehe Anlage)<br />
3.2 Stun<strong>den</strong>tafel B<br />
(siehe Anlage)<br />
3. Stun<strong>den</strong>tafeln<br />
3.1 Der Unterricht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 5 <strong>bis</strong><br />
<strong>10</strong> besteht aus Pflichtunterricht, Unterricht mit<br />
besonderem Schwerpunkt oder Wahlpflichtunterricht<br />
und wahlfreiem Unterricht.<br />
3.2 Anmerkungen zu <strong>den</strong> Stun<strong>den</strong>tafeln<br />
3.2.1 Am Gymnasium wird ab Schuljahrgang 7<br />
Unterricht mit besonderem Schwerpunkt nach Nr.<br />
3.3 oder Wahlpflichtunterricht nach Nr. 3.4 nach<br />
Stun<strong>den</strong>tafel 1 e<strong>in</strong>gerichtet. Für <strong>den</strong> Unterricht<br />
nach Nrn. 3.3 und 3.4 wer<strong>den</strong> die Stun<strong>den</strong> nach<br />
Buchst. B (Profilunterricht) der Stun<strong>den</strong>tafel 1<br />
verwendet.<br />
3.2.2 Abweichend von Nr. 3.2.1 kann e<strong>in</strong> Gymnasium<br />
auf Beschluss der Gesamtkonferenz auf die<br />
E<strong>in</strong>richtung von Unterricht nach Nrn 3.3 und 3.4<br />
verzichten und <strong>den</strong> Unterricht nach Stun<strong>den</strong>tafel 2<br />
erteilen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung<br />
<strong>des</strong> Schulelternrats. Der Schulbehörde ist über<br />
<strong>den</strong> Beschluss zu berichten.<br />
2.6 Außerdem kann am Gymnasium für e<strong>in</strong>e<br />
Klasse Unterricht mit besonderem Schwerpunkt<br />
e<strong>in</strong>gerichtet wer<strong>den</strong> <strong>in</strong><br />
- alten Sprachen,<br />
- neuen Sprachen,<br />
- Musik,<br />
- Mathematik / Naturwissenschaften.<br />
Für diejenigen Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler, die an<br />
dem Unterrichtsangebot mit besonderem Schwerpunkt<br />
teilnehmen, wird der Unterricht gemäß<br />
Stun<strong>den</strong>tafel B erteilt. Es muß gesichert se<strong>in</strong>, daß<br />
jede Schüler<strong>in</strong> und jeder Schüler anderen Unterricht<br />
gemäß Nr. 2.4 oder Nr. 2.5 besuchen kann.<br />
Im e<strong>in</strong>zelnen gilt:<br />
2.6.1 Am Gymnasium mit altsprachlichem Unterrichtsangebot<br />
wird Griechisch als dritte Pflichtfremdsprache<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Jahrgängen 9 und <strong>10</strong> erteilt.<br />
3.3 Zur Bildung von Profilen kann Unterricht mit<br />
besonderem Schwerpunkt e<strong>in</strong>gerichtet wer<strong>den</strong> <strong>in</strong><br />
- alten Sprachen,<br />
- neuen Sprachen,<br />
- Musik,<br />
- Mathematik / Naturwissenschaften.<br />
Der Unterricht wird <strong>in</strong> der Regel im Klassenverband<br />
erteilt.<br />
3.3.1 Am Gymnasium mit altsprachlichem Unterrichtsangebot<br />
wird Griechisch als dritte Pflichtfremdsprache<br />
<strong>in</strong> <strong>den</strong> Schuljahrgängen 7 <strong>bis</strong> <strong>10</strong><br />
erteilt.<br />
2.6.2 Am Gymnasium mit neusprachlichem Unterrichtsangebot<br />
wird e<strong>in</strong>e an der Schule genehmigte<br />
Fremdsprache als dritte Pflichtfremdsprache <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Jahrgängen 9 und <strong>10</strong> erteilt, die nicht erste<br />
oder zweite Pflichtfremdsprache für die jeweilige<br />
Schüler<strong>in</strong> oder <strong>den</strong> jeweiligen Schüler ist.<br />
3.3.2 Am Gymnasium mit neusprachlichem Unterrichtsangebot<br />
wird e<strong>in</strong>e an der Schule genehmigte<br />
Fremdsprache als dritte Pflichtfremdsprache <strong>in</strong><br />
<strong>den</strong> Schuljahrgängen 7 <strong>bis</strong> <strong>10</strong> erteilt, die nicht<br />
erste oder zweite Pflichtfremdsprache für die jeweilige<br />
Schüler<strong>in</strong> oder <strong>den</strong> jeweiligen Schüler ist.<br />
2.6.3 Am Gymnasium mit besonderem Unterrichtsangebot<br />
im Fach Musik wird Musik <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Jahrgängen 7 - <strong>10</strong> mit erhöhter Wochenstun<strong>den</strong>zahl<br />
unter Beachtung von Nr. 3.3 erteilt.<br />
3.3.3 Am Gymnasium mit besonderem Unterrichtsangebot<br />
im Fach Musik wird Musik <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
Schuljahrgängen 6 <strong>bis</strong> 9 mit erhöhter Wochenstun<strong>den</strong>zahl<br />
erteilt.<br />
3.3 Anmerkungen zum besonderen Unterrichtsangebot<br />
im Fach Musik