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Praxisleitfaden für Dienstgeber: Auslandstätigkeit ... - Steuer & Service

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EUROPÄISCHES GEMEINSCHAFTSRECHT<br />

Welches nationale Recht<br />

ist anzuwenden?<br />

Die VO 1408/71 und die VO<br />

883/2004 regeln, welche Rechtsvorschriften<br />

im Zusammenhang mit<br />

der sozialen Absicherung von Personen,<br />

die in einem oder mehreren<br />

Mitgliedstaaten tätig werden, anzuwenden<br />

sind.<br />

Dies gilt auch dann, wenn parallel<br />

verschiedene Tätigkeiten in mehreren<br />

Mitgliedstaaten ausgeübt werden. Für<br />

die jeweiligen <strong>Dienstgeber</strong> bzw. den<br />

selbständig Erwerbstätigen bedeutet<br />

dies, dass sämtliche Tätigkeiten und<br />

daraus erzielten Einkünfte versicherungsrechtlich<br />

so zu behandeln sind,<br />

als würden sie in einem Land erbracht,<br />

respektive erzielt werden.<br />

Grundsätzlich kommen immer nur die<br />

nationalen Vorschriften eines Staates<br />

zur Anwendung.<br />

Welche nationale Rechtsvorschrift im<br />

Einzelfall konkret anzuwenden ist, koordiniert<br />

die jeweilige Verordnung.<br />

Bild: www.ec.europa.eu<br />

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