Zwischenbericht 23. Maßnahmenpaket
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Subvention von Atomstrom<br />
Kurzbeschreibung<br />
des<br />
Projektvorhabens<br />
(ca. 10 Zeilen):<br />
Nach dem Auslaufen der Erneuerbaren Energie Richtlinie Ende 2013<br />
muss diese bis 2020 neu beschlossen werden.<br />
Nun versuchen einige EU Mitgliedsstaaten unter dem Deckmantel des<br />
Klimaschutzes für den Bau von AKWs staatliche Fördermittel zu<br />
erlauben und damit Atomenergie der Förderung erneuerbarer<br />
Energieträger gleichzustellen.<br />
Außerdem versuchen diese Staaten, Preisgarantien für völlig<br />
unwirtschaftlichen Atomstrom zu erreichen wertgesichert für die<br />
Laufzeit eines AKW. Dies bedeutet jedoch eine eklatante Verletzung<br />
des Wettbewerbsrechtes.<br />
Daher soll im Rahmen dieses Projektes diesen Versuchen durch<br />
Lobbyingarbeit auf EU Ebene aber auch durch Information der<br />
Bevölkerung gegengetreten werden.<br />
AKW Temelin-Nachrüstung, Melker Abk. Ausbau von AKW in<br />
Tschechien, Atommüllendlager<br />
Rückblick:<br />
Der Endbericht zum Melk Prozess vom Oktober 2005 hat bestätigt, dass das Ziel, die<br />
vereinbarten Sicherheitsverbesserungen in Temelin durchzusetzen, nicht erreicht wurde.<br />
Die Konsequenz daraus konnte nur sein, dass die österreichische Bundesregierung diese<br />
Vereinbarungen, wenn nötig auf gerichtlicher Ebene erzwingt.<br />
Nach den unzulänglichen Ergebnissen der „interparlamentarischen Kommission“ in den<br />
wesentlichen Sicherheitsfragen wurde das Melker Abkommen entgegen den<br />
Zusicherungen der Bundesregierung auf eine unverbindliche Beamtenebene im Rahmen<br />
des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ reduziert. Dem muss weiterhin massiv<br />
entgegengetreten werden, denn damit stellt Temelin nach wie vor ein unvermindertes<br />
Gefahrenpotential für ganz Mitteleuropa dar.<br />
Darüber hinaus sind, entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom Dezember<br />
2006 auch rechtliche Schritte einzufordern. Dieser Schwerpunkt erscheint als der<br />
Wichtigste, weil dieser die Basis des Widerstandes gegen das AKW Temelin darstellt und<br />
auf politischer Ebene am zielführendsten erscheint.<br />
Im Juli 2008 wurde seitens des Temelinbetreibers CEZ a.s. überraschend eine UVP zu<br />
zwei neuen Blöcken am Standort des AKW Temelin beantragt.<br />
In weiterer Folge wurde seitens des tschechischen Umweltministeriums die erste Phase<br />
der UVP, das Scoping, eingeleitet, in das bereits die Nachbarländer eingebunden sein<br />
müssen.<br />
Das bestehende tschechische UVP Gesetz 100/2001 widersprach der EU UVP –<br />
Richtlinie 85/337/EWG in der Weise, dass Verfahrensteilnehmer keine Möglichkeit haben,<br />
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