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Zwischenbericht 23. Maßnahmenpaket

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Subvention von Atomstrom<br />

Kurzbeschreibung<br />

des<br />

Projektvorhabens<br />

(ca. 10 Zeilen):<br />

Nach dem Auslaufen der Erneuerbaren Energie Richtlinie Ende 2013<br />

muss diese bis 2020 neu beschlossen werden.<br />

Nun versuchen einige EU Mitgliedsstaaten unter dem Deckmantel des<br />

Klimaschutzes für den Bau von AKWs staatliche Fördermittel zu<br />

erlauben und damit Atomenergie der Förderung erneuerbarer<br />

Energieträger gleichzustellen.<br />

Außerdem versuchen diese Staaten, Preisgarantien für völlig<br />

unwirtschaftlichen Atomstrom zu erreichen wertgesichert für die<br />

Laufzeit eines AKW. Dies bedeutet jedoch eine eklatante Verletzung<br />

des Wettbewerbsrechtes.<br />

Daher soll im Rahmen dieses Projektes diesen Versuchen durch<br />

Lobbyingarbeit auf EU Ebene aber auch durch Information der<br />

Bevölkerung gegengetreten werden.<br />

AKW Temelin-Nachrüstung, Melker Abk. Ausbau von AKW in<br />

Tschechien, Atommüllendlager<br />

Rückblick:<br />

Der Endbericht zum Melk Prozess vom Oktober 2005 hat bestätigt, dass das Ziel, die<br />

vereinbarten Sicherheitsverbesserungen in Temelin durchzusetzen, nicht erreicht wurde.<br />

Die Konsequenz daraus konnte nur sein, dass die österreichische Bundesregierung diese<br />

Vereinbarungen, wenn nötig auf gerichtlicher Ebene erzwingt.<br />

Nach den unzulänglichen Ergebnissen der „interparlamentarischen Kommission“ in den<br />

wesentlichen Sicherheitsfragen wurde das Melker Abkommen entgegen den<br />

Zusicherungen der Bundesregierung auf eine unverbindliche Beamtenebene im Rahmen<br />

des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ reduziert. Dem muss weiterhin massiv<br />

entgegengetreten werden, denn damit stellt Temelin nach wie vor ein unvermindertes<br />

Gefahrenpotential für ganz Mitteleuropa dar.<br />

Darüber hinaus sind, entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom Dezember<br />

2006 auch rechtliche Schritte einzufordern. Dieser Schwerpunkt erscheint als der<br />

Wichtigste, weil dieser die Basis des Widerstandes gegen das AKW Temelin darstellt und<br />

auf politischer Ebene am zielführendsten erscheint.<br />

Im Juli 2008 wurde seitens des Temelinbetreibers CEZ a.s. überraschend eine UVP zu<br />

zwei neuen Blöcken am Standort des AKW Temelin beantragt.<br />

In weiterer Folge wurde seitens des tschechischen Umweltministeriums die erste Phase<br />

der UVP, das Scoping, eingeleitet, in das bereits die Nachbarländer eingebunden sein<br />

müssen.<br />

Das bestehende tschechische UVP Gesetz 100/2001 widersprach der EU UVP –<br />

Richtlinie 85/337/EWG in der Weise, dass Verfahrensteilnehmer keine Möglichkeit haben,<br />

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