Zwischenbericht 23. Maßnahmenpaket
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
einen UVP Bescheid gerichtlich zu bekämpfen und im Falle eines negativen Bescheides<br />
dies keine Auswirkungen auf das Projekt selbst hat.<br />
Nach Beschwerden bei der EU Kommission seitens des Anti Atom Komitees und des<br />
Landes OÖ. wurde diese UVP Gesetz in CZ der EU Richtlinie angepasst.<br />
Die Novellierung des tschechischen UVP Gesetzes bietet nun wesentlich größere<br />
Möglichkeiten und Chancen, den Ausbau von Temelin auf gerichtlichem Wege zu<br />
verhindern.<br />
Die Durchsicht der Unterlagen zum Ausbau des AKW Temelin ergab gravierende Mängel<br />
in der Dokumentation des Vorhabens (z.B. vier verschiedene Reaktortypen usw.)<br />
Das Anti Atom Komitee machte selbstverständlich von der Möglichkeit Gebrauch, gegen<br />
dieses Projekt Einwendungen vorzubringen und ist damit in der UVP Prozess als<br />
Teilnehmer eingebunden.<br />
Verstöße gegen die Aarhuskonvention im UVP Verfahren<br />
Weiters ist zu kritisieren, dass das UVP Verfahren in bestimmten Bereich gegen die<br />
Aarhuskonvention verstößt.<br />
Die Aarhus – Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der sicherstellen soll, dass die<br />
Öffentlichkeit in Umweltverfahren eingebunden werden muss, und für jeden der gleiche<br />
Zugang zu Informationen gewährleistet ist, unabhängig von Wohnsitz und<br />
Staatsangehörigkeit.<br />
Artikel 3 (9) der Aarhus – Konvention lautet, dass die Öffentlichkeit dabei nicht wegen<br />
Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt werden darf.<br />
Durch den offiziellen Anhörungstermin in Tschechien ist die österreichische Bevölkerung<br />
klar benachteiligt und daher wurde der österreichischen Bevölkerung suggeriert, bei der<br />
Werbeveranstaltung des Temelinbetreibers am 30. Mai in Wien handle es sich um einen<br />
offiziellen Anhörungstermin. Die Frist für Einwendungen gegen den Ausbau des AKW<br />
Temelin war in Österreich auf 30 Tage beschränkt, während die Bayern dafür 6 Wochen<br />
Zeit hatten. Ebenfalls eine klare Benachteiligung der österreichischen Bevölkerung.<br />
Auch bei der Anhörung am 22. Juni in Budweis mussten grobe Verstöße gegen die<br />
Aarhuskonvention festgestellt<br />
Bei dieser Anhörung, die schon im Vorfeld wegen diverser Verstöße gegen diese<br />
Konvention umstritten war, gab es heute neuerlich massive Benachteiligungen für die<br />
österreichischen und deutschen Teilnehmer.<br />
Die Präsentationen auf der Leinwand gab es nur auf tschechisch und daher konnten die<br />
meisten Nicht-Tschechen kaum nachvollziehen, was da eigentlich präsentiert wurde. Das<br />
stellt eine klare Benachteiligung und damit einen Bruch der Aarhus-Konvention dar und ist<br />
keinesfalls akzeptabel. Einen weiteren Bruch der Aarhus-Konvention gab es bei den<br />
Übersetzungen, denn während ins Polnische simultan übersetzt wurde, gab es bei der<br />
Übersetzung ins Deutsche lediglich eine Übersetzung, bei der Redner und Übersetzer<br />
abwechselnd reden. Auch dies stellt eine Benachteiligung der österreichischen Teilnehmer<br />
und damit einen Verstoß gegen die Aarhuskonvention dar.<br />
- 8 -