Zwischenbericht 23. Maßnahmenpaket
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Beschwerde beim Aarhus Compliance Committee<br />
Schon am 5. Juni 2012 wurde aus diesen Gründen vom Anti Atom Komitee beim Aarhus<br />
Compliance Committee in Genf Beschwerde eingelegt, mit dem Ersuchen diese Vorgänge<br />
zu untersuchen und auf Konformität mit der Aarhus Konvention zu prüfen. Eine Antwort ist<br />
bislang trotz Urgenz noch immer ausständig.<br />
Der Artikel 3 (9) der Aarhus – Konvention lautet:<br />
Im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens hat die<br />
Öffentlichkeit Zugang zu Informationen, die Möglichkeit, an Entscheidungsverfahren<br />
teilzunehmen, und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, ohne dabei wegen<br />
Staatsangehörigkeit,Volkszugehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt zu werden.<br />
Durch den offiziellen Anhörungstermin in Tschechien war die österreichische Bevölkerung<br />
insbesondere klar benachteiligt.<br />
Der österreichischen Bevölkerung wurde suggeriert, dass es sich bei der informellen<br />
Veranstaltung des tschechischen Umweltministeriums am 30. Mai 2012 in Wien um eine<br />
offizielle Anhörung im Rahmen des UVP Verfahrens handeln würde.<br />
So war bis zum 21.5.2012 auf der Homepage des österreichischen Umweltbundesamtes<br />
zu lesen: ...wenn auch nicht im Rahmen des CZ UVP-Verfahrens, so doch in Analogie zu<br />
einer öffentlichen Erörterung und im Rahmen des Espoo-Verfahrens...., ab 22.5. 2015 hieß<br />
es dann aber plötzlich, die Veranstaltung am 30.5.2012 wäre ...eine Veranstaltung der<br />
Tschechischen Republik bzw. des Tschechischen Umweltministeriums im Zuge des für das<br />
projektierte Vorhaben laufenden grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens nach der Espoo-<br />
Konvention.<br />
Gleich lautend wird nun der Anhörungstermin in Tschechien am 22.6. angekündigt.<br />
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In Gegensatz zu Bayern oder Tschechien erfolgte die Verlautbarung der<br />
Veranstaltung in Wien erfolgte nur 9!!! Tage vorher.<br />
Die Frist für Einwendungen gegen den Ausbau des AKW Temelin war in Österreich<br />
auf 30 Tage beschränkt, während die Bevölkerung des Freistaates Bayern dafür 6<br />
Wochen die Möglichkeit hatte.<br />
Im Juli 2013 wurde eine weitere Urgenz an das Aarhus Compliance Committee in Genf<br />
übermittelt werden. Leider ist bis dato noch immer keine Antwort erfolgt.<br />
Im März 2014 wird eine erneute Urgenz erfolgen.<br />
Es sind also zu den bestehenden Blöcken in Temelin noch immer viele gravierende Fragen<br />
offen und das Gefahrenpotential von Temelin besteht unvermindert weiter.<br />
Daher ist es auch im <strong>Maßnahmenpaket</strong> 23 nach wie vor das Ziel, die Umsetzung der im<br />
Brüsseler Abkommen (Melker Abkommen) zwischen Österreich und Tschechien<br />
vereinbarten Sicherheitsverbesserungen zu erreichen.<br />
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