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Zwischenbericht 23. Maßnahmenpaket

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Beschwerde beim Aarhus Compliance Committee<br />

Schon am 5. Juni 2012 wurde aus diesen Gründen vom Anti Atom Komitee beim Aarhus<br />

Compliance Committee in Genf Beschwerde eingelegt, mit dem Ersuchen diese Vorgänge<br />

zu untersuchen und auf Konformität mit der Aarhus Konvention zu prüfen. Eine Antwort ist<br />

bislang trotz Urgenz noch immer ausständig.<br />

Der Artikel 3 (9) der Aarhus – Konvention lautet:<br />

Im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens hat die<br />

Öffentlichkeit Zugang zu Informationen, die Möglichkeit, an Entscheidungsverfahren<br />

teilzunehmen, und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, ohne dabei wegen<br />

Staatsangehörigkeit,Volkszugehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt zu werden.<br />

Durch den offiziellen Anhörungstermin in Tschechien war die österreichische Bevölkerung<br />

insbesondere klar benachteiligt.<br />

Der österreichischen Bevölkerung wurde suggeriert, dass es sich bei der informellen<br />

Veranstaltung des tschechischen Umweltministeriums am 30. Mai 2012 in Wien um eine<br />

offizielle Anhörung im Rahmen des UVP Verfahrens handeln würde.<br />

So war bis zum 21.5.2012 auf der Homepage des österreichischen Umweltbundesamtes<br />

zu lesen: ...wenn auch nicht im Rahmen des CZ UVP-Verfahrens, so doch in Analogie zu<br />

einer öffentlichen Erörterung und im Rahmen des Espoo-Verfahrens...., ab 22.5. 2015 hieß<br />

es dann aber plötzlich, die Veranstaltung am 30.5.2012 wäre ...eine Veranstaltung der<br />

Tschechischen Republik bzw. des Tschechischen Umweltministeriums im Zuge des für das<br />

projektierte Vorhaben laufenden grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens nach der Espoo-<br />

Konvention.<br />

Gleich lautend wird nun der Anhörungstermin in Tschechien am 22.6. angekündigt.<br />

<br />

<br />

In Gegensatz zu Bayern oder Tschechien erfolgte die Verlautbarung der<br />

Veranstaltung in Wien erfolgte nur 9!!! Tage vorher.<br />

Die Frist für Einwendungen gegen den Ausbau des AKW Temelin war in Österreich<br />

auf 30 Tage beschränkt, während die Bevölkerung des Freistaates Bayern dafür 6<br />

Wochen die Möglichkeit hatte.<br />

Im Juli 2013 wurde eine weitere Urgenz an das Aarhus Compliance Committee in Genf<br />

übermittelt werden. Leider ist bis dato noch immer keine Antwort erfolgt.<br />

Im März 2014 wird eine erneute Urgenz erfolgen.<br />

Es sind also zu den bestehenden Blöcken in Temelin noch immer viele gravierende Fragen<br />

offen und das Gefahrenpotential von Temelin besteht unvermindert weiter.<br />

Daher ist es auch im <strong>Maßnahmenpaket</strong> 23 nach wie vor das Ziel, die Umsetzung der im<br />

Brüsseler Abkommen (Melker Abkommen) zwischen Österreich und Tschechien<br />

vereinbarten Sicherheitsverbesserungen zu erreichen.<br />

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