betreuungsgesetz (BayKiBiG - Bayerisches Staatsministerium für ...
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nen Förderung gedeckelt und die Entlohnung der Tagespflegepersonen durch die Einführung<br />
eines differenzierten Qualifizierungszuschlags leistungsgerechter gestaltet. Daneben wird die<br />
Möglichkeit der einrichtungsähnlichen Förderung für die Großtagespflege eingeführt und die<br />
Rahmenbedingungen für diese Angebotsform festgeschrieben.<br />
5. Verbesserung der Bedingungen zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe<br />
zur Bereitstellung von Ganztagsangeboten für Schulkinder<br />
Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebots auch für Schulkinder<br />
wird die Pflicht zur Abstimmung der Planungen von Schule und Jugendhilfe gesetzlich<br />
verankert und die Flexibilität der Einrichtungen für die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen<br />
durch Modifizierungen der erforderlichen Mindestbuchungszeit erhöht.<br />
6. Stärkung des ländlichen Raumes<br />
Der ländliche Raum wird gestärkt und der Anwendungsbereich der Landkindergartenregelung<br />
auf Einrichtungen mit bis zu 24 Kindern erweitert. Ebenso wird die fiktive Hochrechnung<br />
der Kinderzahl auf 25 erhöht. Das Berechnungsverfahren wird unter Berücksichtigung des<br />
steigenden Anteils von Kindern unter drei Jahren optimiert.<br />
C. Alternativen<br />
Keine.<br />
D. Kosten und Nutzen<br />
I. Kostenauswirkungen auf den Staat<br />
Das vorliegende Gesetz führt mittelbar zu einer Erhöhung der staatlichen Ausgaben auf gesetzlicher<br />
Grundlage im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage im Umfang von etwa<br />
185 Mio. EUR jährlich.<br />
Maßnahme<br />
Kosten unmittelbar durch Änderung des <strong>BayKiBiG</strong><br />
Weiterführung des Gewichtungsfaktors 2,0 bei Vollendung des dritten Lebensjahres<br />
in anderen Kindertageseinrichtungen als Kinderkrippen<br />
Verbesserung der Landkindergartenregelung<br />
Erhöhte Förderung bei Vorkursbesuch<br />
Flexibilisierung der Mindestbuchungszeit für Schulkinder<br />
Einführung eines netzwerkgestützten Abrechnungsverfahrens<br />
Mittelbare Kosten nach Änderung der Ausführungsverordnung zum <strong>BayKiBiG</strong><br />
Einstieg in die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr<br />
Einführung eines zusätzlichen Beitragszuschusses für Kinder, die zunächst von der<br />
Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden.<br />
Einführung des Basiswerts Plus mit Verbesserung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels<br />
auf 1:11,0 (*vorl. Berechnung; einschließlich kommunalen Anteils)<br />
Jährliche Kosten im<br />
Endausbau<br />
17,5 Mio. EUR<br />
0,8 Mio. EUR<br />
1,8 Mio. EUR<br />
0,4 Mio. EUR<br />
0,3 Mio. EUR<br />
20,8 Mio. EUR<br />
1. Stufe 2. Stufe<br />
60 Mio. 125 Mio.<br />
EUR EUR<br />
3,7 Mio. 7,4 Mio.<br />
EUR EUR<br />
33 Mio. EUR*<br />
96,7 Mio.<br />
EUR<br />
165,4 Mio.<br />
EUR