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betreuungsgesetz (BayKiBiG - Bayerisches Staatsministerium für ...

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- 3 -<br />

nen Förderung gedeckelt und die Entlohnung der Tagespflegepersonen durch die Einführung<br />

eines differenzierten Qualifizierungszuschlags leistungsgerechter gestaltet. Daneben wird die<br />

Möglichkeit der einrichtungsähnlichen Förderung für die Großtagespflege eingeführt und die<br />

Rahmenbedingungen für diese Angebotsform festgeschrieben.<br />

5. Verbesserung der Bedingungen zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe<br />

zur Bereitstellung von Ganztagsangeboten für Schulkinder<br />

Zur Sicherung eines bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebots auch für Schulkinder<br />

wird die Pflicht zur Abstimmung der Planungen von Schule und Jugendhilfe gesetzlich<br />

verankert und die Flexibilität der Einrichtungen für die Aufnahme von Schülern und Schülerinnen<br />

durch Modifizierungen der erforderlichen Mindestbuchungszeit erhöht.<br />

6. Stärkung des ländlichen Raumes<br />

Der ländliche Raum wird gestärkt und der Anwendungsbereich der Landkindergartenregelung<br />

auf Einrichtungen mit bis zu 24 Kindern erweitert. Ebenso wird die fiktive Hochrechnung<br />

der Kinderzahl auf 25 erhöht. Das Berechnungsverfahren wird unter Berücksichtigung des<br />

steigenden Anteils von Kindern unter drei Jahren optimiert.<br />

C. Alternativen<br />

Keine.<br />

D. Kosten und Nutzen<br />

I. Kostenauswirkungen auf den Staat<br />

Das vorliegende Gesetz führt mittelbar zu einer Erhöhung der staatlichen Ausgaben auf gesetzlicher<br />

Grundlage im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage im Umfang von etwa<br />

185 Mio. EUR jährlich.<br />

Maßnahme<br />

Kosten unmittelbar durch Änderung des <strong>BayKiBiG</strong><br />

Weiterführung des Gewichtungsfaktors 2,0 bei Vollendung des dritten Lebensjahres<br />

in anderen Kindertageseinrichtungen als Kinderkrippen<br />

Verbesserung der Landkindergartenregelung<br />

Erhöhte Förderung bei Vorkursbesuch<br />

Flexibilisierung der Mindestbuchungszeit für Schulkinder<br />

Einführung eines netzwerkgestützten Abrechnungsverfahrens<br />

Mittelbare Kosten nach Änderung der Ausführungsverordnung zum <strong>BayKiBiG</strong><br />

Einstieg in die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr<br />

Einführung eines zusätzlichen Beitragszuschusses für Kinder, die zunächst von der<br />

Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden.<br />

Einführung des Basiswerts Plus mit Verbesserung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels<br />

auf 1:11,0 (*vorl. Berechnung; einschließlich kommunalen Anteils)<br />

Jährliche Kosten im<br />

Endausbau<br />

17,5 Mio. EUR<br />

0,8 Mio. EUR<br />

1,8 Mio. EUR<br />

0,4 Mio. EUR<br />

0,3 Mio. EUR<br />

20,8 Mio. EUR<br />

1. Stufe 2. Stufe<br />

60 Mio. 125 Mio.<br />

EUR EUR<br />

3,7 Mio. 7,4 Mio.<br />

EUR EUR<br />

33 Mio. EUR*<br />

96,7 Mio.<br />

EUR<br />

165,4 Mio.<br />

EUR

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