29.08.2014 Aufrufe

Einstellung des Verfahrens (nach § 206a außerhalb bzw. § 260 III ...

Einstellung des Verfahrens (nach § 206a außerhalb bzw. § 260 III ...

Einstellung des Verfahrens (nach § 206a außerhalb bzw. § 260 III ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

erlanger examenskurs • Strafprozessrecht<br />

Februar2008 • Prof. Dr. Hans Kudlich<br />

• Verlesung: wg. § 254 StPO (–), keine richterliche Verhörsperson<br />

• Vernehmung der Verhörsperson:<br />

* grds. <strong>nach</strong> h.M. möglich, da nur Verlesung, nicht jede Verwertung verboten<br />

* aber anderes Ergebnis, wenn auch insoweit Beweisverwertungsverbot<br />

vorliegend zwar formal zutreffende Belehrung<br />

aber: Fortwirkung <strong>des</strong> vorhergehenden Verwertungsverbotes wegen engen<br />

Zusammenhangs und Bezeichnung der ersten Äußerung als verwertbar<br />

( wohl zumin<strong>des</strong>t qualifizierte Belehrung erforderlich)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!