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Einstellung des Verfahrens (nach § 206a außerhalb bzw. § 260 III ...

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erlanger examenskurs • Strafprozessrecht<br />

Februar2008 • Prof. Dr. Hans Kudlich<br />

• Belehrung der F in der Hauptverhandlung: <strong>nach</strong> h.M. Beweisverwertungsverbot<br />

(Schutz der familiären Beziehung als Ausformung der Rechtsstellung <strong>des</strong> Beschuldigten/<br />

Angeklagten)<br />

2. Vernehmung <strong>des</strong> P im Verfahren gegen A<br />

über Aussage der F:<br />

• kein Verstoß gegen Unmittelbarkeitsgrundsatz, da <strong>nach</strong> § 250 S. 2 StPO nur Vorrang<br />

<strong>des</strong> Personal- vor dem Urkundsbeweis<br />

• Unverwertbarkeit <strong>nach</strong> § 252 StPO?<br />

* Angehörigenstellung, § 52 I Nr. 2 StPO<br />

* auch ausreichend, dass Stellung erst <strong>nach</strong> früherer Aussage begann<br />

* für nicht-richterliche Vernehmungen <strong>nach</strong> h.M. auch umfassen<strong>des</strong> Verwertungs-<br />

(und nicht nur Verlesungs-) Verbot<br />

* aber: keine Vernehmung der F vor Hauptverhandlung, sondern Spontanäußerung<br />

(a.A. vertretbar, da § 252 StPO gerade selbständiges Beweisverwertungsverbot<br />

und Interessenlage teilweise vergleichbar)<br />

Verwertbarkeit <strong>nach</strong> h.M. (+)<br />

über Aussage <strong>des</strong> A:<br />

• § 252 StPO nicht einschlägig<br />

• § 254 I StPO steht <strong>nach</strong> h.M. Vernehmung <strong>des</strong> P nicht entgegen (nur Verlesungsverbot)<br />

• aber Beweisverwertungsverbot wegen mangelnder Belehrung <strong>nach</strong> § 136 I 2 StPO<br />

(soweit nicht Kenntnis <strong>des</strong> A von Schweigerecht angenommen werden kann);<br />

Widerspruch gegen Verwertung erforderlich, wenn A Verteidiger hat

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