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Vorab-Version! Endstation Ladentheke - Fair Trade

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Bei Verstößen kann das Bundeskartellamt vorgeben, welche Maßnahmen die Unternehmen zur<br />

Abstellung des Missbrauchs ergreifen müssen. Seit 2004 hat das Bundeskartellamt auch die<br />

Möglichkeit, von seinem Enquête-Recht Gebrauch zu machen und die Untersuchung eines<br />

bestimmten Wirtschaftszweigs oder eine sektorübergreifende Untersuchung einzuleiten (GWB § 32e).<br />

Forderungen von Oxfam Deutschland<br />

- Oxfam fordert das Bundeskartellamt auf, die Auswirkungen der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel<br />

auf Kleinunternehmen, Zulieferer, Arbeitnehmer/innen und Verbraucher/innen zu<br />

untersuchen, insbesondere jeglichen Missbrauch der Einkaufsmacht, der aus einer solchen<br />

Konzentration entstehen kann. Die Ergebnisse der Untersuchung sollten vom Bundeskartellamt<br />

veröffentlicht werden.<br />

- Oxfam fordert die Bundesregierung auf, geeignete Maßnahmen, einschließlich staatlicher Regulierung,<br />

vorzuschlagen, um Verbraucher/innen, Arbeitnehmer/innen und Lieferanten vor<br />

jeglichem Missbrauch der Einkaufsmacht oder vor im Zuge dieser Ermittlung festgestellten<br />

nachteiligen Auswirkungen zu schützen.<br />

Im deutschen Kartellrecht wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist,<br />

wenn es über einen Marktanteil von mindestens einem Drittel verfügt (GWB § 19 Abs. 3). Branchenkennern<br />

zufolge würde Edeka mit der Übernahme von Plus seinen Marktanteil von 26 Prozent auf 30<br />

Prozent erhöhen. Das ist Grund genug, den Lebensmitteleinzelhandel einer besonders sorgfältigen und<br />

umfassenden Untersuchung zu unterziehen. Einkaufsmacht wirkt jedoch bereits bei niedrigeren<br />

Marktanteilen negativ. Gemäß einer Untersuchung der britischen Wettbewerbskommission reicht ein<br />

Marktanteil von acht Prozent am Lebensmittelhandel aus, um eine ausreichend große Einkaufsmacht<br />

in missbräuchlicher Weise einzusetzen (NEF vom 12.4.2007).<br />

Viele Edeka-Händler sollen inzwischen die Vorzüge der gewachsenen Einkaufsmacht zu schätzen<br />

wissen, die durch den Kauf von Netto im Paket mit den Spar-Märkten im Jahr 2005 entstand. Das<br />

Kartellamt hatte jedoch in seiner Verfügung zum Fusionsverfahren Edeka-Netto/Spar erklärt, dass die<br />

gemeinsamen Nachfrageanteile bei allen Produktgruppen unter 20 Prozent liegen und von daher keine<br />

marktbeherrschende Stellung auf dem Beschaffungsmarkt bestehe (Kartellamt 2005b:35). Vor dem<br />

Hintergrund der jüngsten Erkenntnisse erscheint die Überprüfung dieser Einschätzung mehr als<br />

angebracht.<br />

Angesichts der bereits sehr hohen Konzentration im Lebensmittelhandel und der ungenügend<br />

bekannten Auswirkungen der wachsenden Einkaufsmacht auf Kleinunternehmen, Zulieferer,<br />

Arbeitnehmer/innen und Verbraucher/innen sollte sich das Bundeskartellamt Zeit für eine gründliche<br />

Untersuchung nehmen, bevor eine Entscheidung über die Fusion Edeka/Plus gefällt wird.<br />

Einige der Einkaufspraktiken von Lebensmitteleinzelhändlern können den Wettbewerb<br />

beeinträchtigen, andere nicht. Die aufgeführten Beispiele belegen, dass das Thema Einkaufsmacht auf<br />

die politische Tagesordnung gehört, weil sie viele Kleinunternehmen in ihrer Existenz gefährdet und<br />

zu menschenunwürdigen Arbeits- und Produktionsbedingungen führen. Das Wettbewerbsrecht allein<br />

reicht allerdings nicht aus, um die negativen Auswirkungen der Einkaufsmacht zu beseitigen.<br />

Unternehmen zur Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten verpflichten<br />

Menschenrechtsverletzungen sind am häufigsten im Bergbau und am zweithäufigsten im Lebensmittelbereich<br />

dokumentiert (CHR 2006:8). Wie die geschilderten Beispiele des Ananas- und<br />

Bananenanbau in Costa Rica und Ecuador zeigen, werden in der Lieferkette des<br />

Lebensmitteleinzelhandels häufig die Rechte der Arbeitnehmer/innen verletzt. Vor allem geht es dabei<br />

um angemessene Entlohnung, das Recht auf Gründung von Gewerkschaften, das Verbot von Zwangs-<br />

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