HÜW-Programm Oktober 2013 - Universität Vechta
HÜW-Programm Oktober 2013 - Universität Vechta
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Das Anmeldeverfahren<br />
Das Anmeldeverfahren<br />
• Anmeldeformular<br />
Wenn Sie an einer HüW-Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das<br />
Anmeldeformular (Heftende) vollständig aus, lassen es von Ihrer/Ihrem Vorgesetzten<br />
unterschreiben und senden es an die Personalentwicklung/Fort- und Weiterbildung<br />
Ihrer <strong>Universität</strong> oder Hochschule. Sollte es diese Stelle bei Ihnen nicht geben, schicken<br />
Sie den Teilnahmeantrag direkt an die HüW-Geschäftsstelle an der Medizinischen<br />
Hochschule Hannover (OE 9030), Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover,<br />
Fax: 0511-532-5826.<br />
• Anmeldeschluss und Vergabe der Teilnahmeplätze<br />
Alle eingehenden Anmeldungen werden zunächst gesammelt. Nach Ablauf des<br />
Anmeldeschlusses, der zu jeder Veranstaltung im <strong>Programm</strong>heft angegeben ist,<br />
erhalten Sie eine schriftliche Einladung incl. Anfahrtbeschreibung und<br />
Rechnung über die zu entrichtenden Teilnahmegebühren.<br />
Anmeldungen von Personen, die nicht aus den Kooperationshochschulen kommen<br />
werden bei der Vergabe der Teilnahmeplätze nachrangig behandelt<br />
• Überbelegung<br />
Bei Überbelegung der Veranstaltungen werden bei der Vergabe der Teilnahmeplätze<br />
alle angemeldeten Kooperationshochschulen gleichermaßen berücksichtigt. Sind<br />
mehrere Personen einer <strong>Universität</strong> oder Hochschule angemeldet, wird anhand der<br />
dienstlichen Begründung auf dem Anmeldeformular über die Teilnahme entschieden.<br />
• Teilnahmegebühren<br />
Die Teilnahmegebühren werden in der Regel von Ihrer <strong>Universität</strong> oder Hochschule<br />
bzw. Ihrer Abteilung getragen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre<br />
Personalentwicklung.<br />
Teilnehmer/innen, die nicht aus den Kooperationshochschulen kommen, entrichten<br />
den für Externe ausgewiesenen Teilnahmebeitrag.<br />
• Stornierung der Teilnahme<br />
Sollten Sie Ihren Teilnahmeplatz nicht in Anspruch nehmen können, ist es möglich,<br />
ihn bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren. Geht Ihre Absage<br />
kurzfristiger ein, sind die Teilnahmegebühren in voller Höhe zu entrichten, da<br />
ansonsten die Finanzierung der Veranstaltung gefährdet ist.<br />
Jederzeit kann aber eine Kollegin oder ein Kollege an Ihrer Stelle teilnehmen.<br />
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