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Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...

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Kräuter <strong>und</strong> Gewürze Jahresbericht 2005 41<br />

Kräuter <strong>und</strong> Gewürze<br />

Nach Sudan jetzt auch andere Farbstoffe zum Würzen<br />

Wie sind diese Farbstoffe ges<strong>und</strong>heitlich zu<br />

bewerten?<br />

Ergebnisse der Untersuchungen<br />

Auch im Jahr 2005 wurden wieder Gewürze, Würzmischungen<br />

<strong>und</strong> Würzsoßen, die Paprika, Chili oder Kurkuma enthielten,<br />

auf künstliche Farbstoffe untersucht. Kurkuma ist<br />

ein wesentlicher Bestanteil von Currypulvern. Die Belastungsquote<br />

ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich<br />

gesunken. Insgesamt konnten nur noch in 11 der 248<br />

untersuchten Gewürze <strong>und</strong> Würzmischungen verbotene<br />

Farbstoffe nachgewiesen werden. Dies entspricht einer<br />

Quote von 4,4 % (2004: 13 %). Von den 62 untersuchten<br />

Würzsoßen war sogar keine einzige mit verbotenen Farbstoffen<br />

belastet (2004: 8 %).<br />

Auffällig ist jedoch, dass sich die Palette der zur Verfälschung<br />

eingesetzten verbotenen Farbstoffe erweitert<br />

hat. Außer den bisher gef<strong>und</strong>enen Farbstoffen Sudan I<br />

<strong>und</strong> Sudan IV wurden im Jahr 2005 auch noch Pararot,<br />

Rhodamin B <strong>und</strong> Orange II entdeckt. Die mit Pararot gefärbten<br />

Produkte enthielten zudem noch geringe Mengen<br />

an Toluidinrot. In einer Probe, die mit Sudan I gefärbt war,<br />

wurden zudem noch geringe Mengen an Sudan IV <strong>und</strong><br />

Buttergelb nachgewiesen.<br />

Dazu hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde<br />

(EFSA) im vergangenen Jahr eine Stellungnahme veröffentlicht<br />

(www.efsa.eu.int/science/ afc/afc_opinions/1127_<br />

en.html , EFSA-Journal 2005, S. 1 – 71). Demnach gibt<br />

es experimentelle Beweise, dass Sudan I <strong>und</strong> Rhodamin<br />

B kanzerogen <strong>und</strong> erbgutschädigend sind. Für die anderen<br />

o. g. Farbstoffe fehlt dieser Beweis. Aufgr<strong>und</strong> der strukturellen<br />

chemischen Ähnlichkeiten ist aber anzunehmen,<br />

dass auch Sudan IV <strong>und</strong> Pararot gleich einzustufen sind.<br />

Für Orange II ist eine erbgutschädigende Wirkung nicht<br />

auszuschließen, die vorliegenden Daten zur Kanzerogenität<br />

von Orange II lassen keine Schlüsse zu.<br />

Insgesamt liegen nach der Beurteilung der EFSA nicht<br />

genug Daten für eine vollständige Risikoabschätzung vor.<br />

Auch wenn die Verzehrsmengen an den Gewürzen insgesamt<br />

gering sind, kann die Verfälschung mit sehr wahrscheinlich<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädlichen Farbstoffen jedoch nicht<br />

toleriert werden. Daher wurden alle Proben, in denen verbotene<br />

Farbstoffe nachgewiesen wurden, wegen Verwendung<br />

eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes beanstandet.<br />

Die Bef<strong>und</strong>e wurden zudem über das europaweite Schnellwarnsystem<br />

(RASFF) verbreitet. Nach den Entscheidungen<br />

der Europäischen Kommission von 2003 bis 2005 über<br />

Dringlichkeitsmaßnahmen hinsichtlich Chili, Chilierzeugnissen<br />

<strong>und</strong> Kurkuma sind die betroffenen Produkte EU-weit<br />

zu vernichten.<br />

Schöne bunte Welt?<br />

Die gefärbten Gewürze wurden von außerhalb der EU (z. B.<br />

Indien, Türkei, Pakistan, Ägypten) importiert. Nach Literaturangaben,<br />

z. B. indischer Wissenschaftler, gibt es eine große<br />

Zahl an Farbstoffen die außerhalb der EU zur Verfälschung<br />

oder zum Schönen von Gewürzen verwendet werden. Eine<br />

Reihe der in der Literatur genannten Farbstoffe wurden<br />

inzwischen in die Screening-Methode des CVUA Karlsruhe<br />

(Lebensmittelchemie 2003, S. 44 – 45) aufgenommen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer Literaturangabe über die mögliche Verwendung<br />

von giftigem Blei-Chromat, zum Glätten <strong>und</strong> Färben<br />

von Kurkuma, wurden zudem 10 Kurkumaproben auf ihre<br />

Bleigehalte untersucht. Erhöhte Bleigehalte wurden jedoch<br />

in keiner Probe gef<strong>und</strong>en.

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