Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...
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Milch <strong>und</strong> Milchprodukte Jahresbericht 2005 31<br />
Milchprodukte<br />
Aufgeschlagene Sahne – nach wie vor ein „hygienisches Stiefkind“<br />
Auch in diesem Berichtsjahr wurden wieder Schlagsahneproben<br />
aus Sahnebläsern von Hotels, Cafés <strong>und</strong> Bäckereien<br />
angefordert, um die hygienische Beschaffenheit des Ausgangsmaterials<br />
(Behältersahne) <strong>und</strong> der aufgeschlagenen<br />
Sahne zu überprüfen. Lediglich r<strong>und</strong> ein Drittel war mikrobiologisch<br />
<strong>und</strong> sensorisch einwandfrei, bei der Hälfte aller<br />
Proben wurde wegen erhöhter Gesamtkeimgehalte eine<br />
Bemängelung ausgesprochen <strong>und</strong> eine Hygieneüberprüfung<br />
angeraten. In einem Fall musste das aufgeschlagene<br />
Erzeugnis wegen stark überhöhter Gehalte an Verderbskeimen<br />
(Enterobakteriazeen, Pseudomonaden, Milchsäurebildner<br />
<strong>und</strong> Hefen) als verdorben <strong>und</strong> nicht zum Verzehr<br />
geeignet beurteilt werden, während das verwendete Aus-<br />
gangsmaterial hygienisch einwandfrei war. Diese Ergebnisse<br />
zeigen, dass das Hygienebewusstsein im Umgang<br />
mit dem leicht verderblichen Lebensmittel „Sahne“ immer<br />
noch verbesserungswürdig ist. Hauptsächliche Fehler, die<br />
zu den schlechten mikrobiologischen Resultaten führen,<br />
sind die ungenügende <strong>und</strong> / oder zu seltene Reinigung der<br />
Sahneaufschlagmaschinen, eine ungenügende Kühlung der<br />
Sahne sowie eine zu lange Aufbewahrungszeit, welche oft<br />
aus der Verwendung zu großer Vorratsgebinde resultiert.<br />
Es ist dringend zu empfehlen, die Gebinde wie auch die<br />
Füllmenge so auszuwählen, dass die Sahne arbeitstäglich<br />
abverkauft werden kann.<br />
Käse<br />
„Vom Schaf, zur Kuh, zum Käseimitat“ – gleich doppelte Verbrauchertäuschung<br />
Zu einem echten Dauerbrenner hat<br />
sich das Thema „Käseimitate“ entwickelt.<br />
Bei Käseimitaten oder Käseanalogen<br />
handelt sich meist um Produkte,<br />
bei denen ein <strong>Teil</strong> des Milchfettes<br />
durch Pflanzenfett ersetzt wird.<br />
Bei „echtem“ Käse hingegen ist die<br />
Verwendung von milchfremdem Fett<br />
nicht zulässig. Bereits in den vergangenen<br />
Jahren fielen verstärkt Erzeugnisse<br />
auf, die in Aussehen <strong>und</strong><br />
Konsistenz kaum von echtem Käse<br />
zu unterscheiden, hinsichtlich Geruch<br />
<strong>und</strong> Geschmack jedoch fade<br />
<strong>und</strong> flach waren. Die Untersuchungen<br />
ergaben, dass es sich hierbei um<br />
Imitate handelte. Aufgr<strong>und</strong> der Beanstandungen<br />
wurden auch in diesem<br />
Jahr zahlreiche Käse-Produkte auf<br />
Verfälschung überprüft. Überraschenderweise<br />
wurde man auch bei einem<br />
„Fast-food-Restaurant“ fündig: hier<br />
wurde „Schafskäse“ als Beilage zu<br />
einem griechischen Salat angeboten.<br />
Die Untersuchungen ergaben, dass<br />
Schafmilch in diesem Erzeugnis nicht<br />
enthalten war. Nachgewiesen werden<br />
konnten jedoch Kuhmilchbestandteile.<br />
Nach Abschluss der Analysen stand<br />
fest, es handelte sich um ein Käseimitat,<br />
hergestellt aus Kokosfett mit Kuhmilchanteilen.<br />
Die Verbraucher wurden<br />
somit gleich doppelt getäuscht!<br />
Auch die Überprüfung von Tierartangaben<br />
bei Schaf- <strong>und</strong> Ziegenkäse<br />
ergab eine nach wie vor hohe Zahl<br />
von Auffälligkeiten, vor allem bei Proben<br />
aus der Gastronomie. Bei einem<br />
„bulgarischen Schafkäse“ waren Kuhmilchanteile<br />
bis zu 5 % nachweisbar.<br />
Ein in einem Restaurant angebotener<br />
„Schafkäse“ bestand ausschließlich<br />
aus Kuhmilch. In manchen Fällen<br />
konnten in den Restaurants auch die<br />
originalverpackten Käse sichergestellt<br />
werden; laut Originalkennzeichnung<br />
handelte es sich dabei teilweise um<br />
Kuhmilchkäse, welcher in den Gaststätten<br />
kurzerhand umbenannt <strong>und</strong> als<br />
„Schafkäse“ serviert wurde.<br />
Eine Täuschung der anderen Art<br />
Nach den Vorschriften der Käseverordnung<br />
ist es erlaubt, bei geriebenem<br />
Käse Kartoffel- <strong>und</strong> / oder Maisstärke<br />
als Trennmittel in technologisch<br />
notwendigem Umfang einzusetzen,<br />
höchstens jedoch 3 %. Eine entsprechende<br />
Angabe im Zutatenverzeichnis<br />
ist dann notwendig. Nach den Vorschriften<br />
der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />
darf bei zerkleinertem<br />
Käse auch der Zusatzstoff Cellulose<br />
(E 460), zum Beispiel als Trennmittel,<br />
eingesetzt werden, jedoch auch hier<br />
nur in der nach Guter Herstellungspraxis<br />
notwendigen Menge. Auch dieser<br />
Zusatzstoff ist bei Verwendung im Verzeichnis<br />
der Zutaten anzugeben.<br />
Laktose (Milchzucker) ist ein natürlicher<br />
Bestandteil der Mich, der jedoch<br />
in gereiftem Hartkäse üblicherweise<br />
nicht mehr in nennenswerten Anteilen<br />
vorhanden ist. Andererseits ist Milchzucker<br />
ein maßgeblicher Bestandteil<br />
in Milch- <strong>und</strong> Molkepulvern, welcher<br />
unerlaubt dem geriebenen Hartkäse<br />
beigemischt sein kann.<br />
Im Rahmen der Untersuchung von<br />
„geriebenem Hartkäse“ fielen einige<br />
Erzeugnisse wie folgt auf: der Celluloseanteil<br />
betrug 8 bis 10 % bei einem<br />
gleichzeitigen Gehalt an Laktose von<br />
r<strong>und</strong> 20 %, teilweise waren Cellulosegehalte<br />
bis 15 % festzustellen. Die<br />
zulässige Höchstmenge für Stärke<br />
wurde bei einigen Proben deutlich<br />
überschritten. Die genannten „Zutaten“<br />
waren allesamt nicht im Zutatenverzeichnis<br />
aufgeführt. Bei einem<br />
nicht deklarierten Zusatz in diesen<br />
Größenordnungen handelt es sich<br />
um eine deutliche „Streckung“ des<br />
eigentlichen Käseanteils bzw. um eine<br />
ganz erhebliche „Täuschung“ des<br />
Verbrauchers.