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Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...

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Milch <strong>und</strong> Milchprodukte Jahresbericht 2005 31<br />

Milchprodukte<br />

Aufgeschlagene Sahne – nach wie vor ein „hygienisches Stiefkind“<br />

Auch in diesem Berichtsjahr wurden wieder Schlagsahneproben<br />

aus Sahnebläsern von Hotels, Cafés <strong>und</strong> Bäckereien<br />

angefordert, um die hygienische Beschaffenheit des Ausgangsmaterials<br />

(Behältersahne) <strong>und</strong> der aufgeschlagenen<br />

Sahne zu überprüfen. Lediglich r<strong>und</strong> ein Drittel war mikrobiologisch<br />

<strong>und</strong> sensorisch einwandfrei, bei der Hälfte aller<br />

Proben wurde wegen erhöhter Gesamtkeimgehalte eine<br />

Bemängelung ausgesprochen <strong>und</strong> eine Hygieneüberprüfung<br />

angeraten. In einem Fall musste das aufgeschlagene<br />

Erzeugnis wegen stark überhöhter Gehalte an Verderbskeimen<br />

(Enterobakteriazeen, Pseudomonaden, Milchsäurebildner<br />

<strong>und</strong> Hefen) als verdorben <strong>und</strong> nicht zum Verzehr<br />

geeignet beurteilt werden, während das verwendete Aus-<br />

gangsmaterial hygienisch einwandfrei war. Diese Ergebnisse<br />

zeigen, dass das Hygienebewusstsein im Umgang<br />

mit dem leicht verderblichen Lebensmittel „Sahne“ immer<br />

noch verbesserungswürdig ist. Hauptsächliche Fehler, die<br />

zu den schlechten mikrobiologischen Resultaten führen,<br />

sind die ungenügende <strong>und</strong> / oder zu seltene Reinigung der<br />

Sahneaufschlagmaschinen, eine ungenügende Kühlung der<br />

Sahne sowie eine zu lange Aufbewahrungszeit, welche oft<br />

aus der Verwendung zu großer Vorratsgebinde resultiert.<br />

Es ist dringend zu empfehlen, die Gebinde wie auch die<br />

Füllmenge so auszuwählen, dass die Sahne arbeitstäglich<br />

abverkauft werden kann.<br />

Käse<br />

„Vom Schaf, zur Kuh, zum Käseimitat“ – gleich doppelte Verbrauchertäuschung<br />

Zu einem echten Dauerbrenner hat<br />

sich das Thema „Käseimitate“ entwickelt.<br />

Bei Käseimitaten oder Käseanalogen<br />

handelt sich meist um Produkte,<br />

bei denen ein <strong>Teil</strong> des Milchfettes<br />

durch Pflanzenfett ersetzt wird.<br />

Bei „echtem“ Käse hingegen ist die<br />

Verwendung von milchfremdem Fett<br />

nicht zulässig. Bereits in den vergangenen<br />

Jahren fielen verstärkt Erzeugnisse<br />

auf, die in Aussehen <strong>und</strong><br />

Konsistenz kaum von echtem Käse<br />

zu unterscheiden, hinsichtlich Geruch<br />

<strong>und</strong> Geschmack jedoch fade<br />

<strong>und</strong> flach waren. Die Untersuchungen<br />

ergaben, dass es sich hierbei um<br />

Imitate handelte. Aufgr<strong>und</strong> der Beanstandungen<br />

wurden auch in diesem<br />

Jahr zahlreiche Käse-Produkte auf<br />

Verfälschung überprüft. Überraschenderweise<br />

wurde man auch bei einem<br />

„Fast-food-Restaurant“ fündig: hier<br />

wurde „Schafskäse“ als Beilage zu<br />

einem griechischen Salat angeboten.<br />

Die Untersuchungen ergaben, dass<br />

Schafmilch in diesem Erzeugnis nicht<br />

enthalten war. Nachgewiesen werden<br />

konnten jedoch Kuhmilchbestandteile.<br />

Nach Abschluss der Analysen stand<br />

fest, es handelte sich um ein Käseimitat,<br />

hergestellt aus Kokosfett mit Kuhmilchanteilen.<br />

Die Verbraucher wurden<br />

somit gleich doppelt getäuscht!<br />

Auch die Überprüfung von Tierartangaben<br />

bei Schaf- <strong>und</strong> Ziegenkäse<br />

ergab eine nach wie vor hohe Zahl<br />

von Auffälligkeiten, vor allem bei Proben<br />

aus der Gastronomie. Bei einem<br />

„bulgarischen Schafkäse“ waren Kuhmilchanteile<br />

bis zu 5 % nachweisbar.<br />

Ein in einem Restaurant angebotener<br />

„Schafkäse“ bestand ausschließlich<br />

aus Kuhmilch. In manchen Fällen<br />

konnten in den Restaurants auch die<br />

originalverpackten Käse sichergestellt<br />

werden; laut Originalkennzeichnung<br />

handelte es sich dabei teilweise um<br />

Kuhmilchkäse, welcher in den Gaststätten<br />

kurzerhand umbenannt <strong>und</strong> als<br />

„Schafkäse“ serviert wurde.<br />

Eine Täuschung der anderen Art<br />

Nach den Vorschriften der Käseverordnung<br />

ist es erlaubt, bei geriebenem<br />

Käse Kartoffel- <strong>und</strong> / oder Maisstärke<br />

als Trennmittel in technologisch<br />

notwendigem Umfang einzusetzen,<br />

höchstens jedoch 3 %. Eine entsprechende<br />

Angabe im Zutatenverzeichnis<br />

ist dann notwendig. Nach den Vorschriften<br />

der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung<br />

darf bei zerkleinertem<br />

Käse auch der Zusatzstoff Cellulose<br />

(E 460), zum Beispiel als Trennmittel,<br />

eingesetzt werden, jedoch auch hier<br />

nur in der nach Guter Herstellungspraxis<br />

notwendigen Menge. Auch dieser<br />

Zusatzstoff ist bei Verwendung im Verzeichnis<br />

der Zutaten anzugeben.<br />

Laktose (Milchzucker) ist ein natürlicher<br />

Bestandteil der Mich, der jedoch<br />

in gereiftem Hartkäse üblicherweise<br />

nicht mehr in nennenswerten Anteilen<br />

vorhanden ist. Andererseits ist Milchzucker<br />

ein maßgeblicher Bestandteil<br />

in Milch- <strong>und</strong> Molkepulvern, welcher<br />

unerlaubt dem geriebenen Hartkäse<br />

beigemischt sein kann.<br />

Im Rahmen der Untersuchung von<br />

„geriebenem Hartkäse“ fielen einige<br />

Erzeugnisse wie folgt auf: der Celluloseanteil<br />

betrug 8 bis 10 % bei einem<br />

gleichzeitigen Gehalt an Laktose von<br />

r<strong>und</strong> 20 %, teilweise waren Cellulosegehalte<br />

bis 15 % festzustellen. Die<br />

zulässige Höchstmenge für Stärke<br />

wurde bei einigen Proben deutlich<br />

überschritten. Die genannten „Zutaten“<br />

waren allesamt nicht im Zutatenverzeichnis<br />

aufgeführt. Bei einem<br />

nicht deklarierten Zusatz in diesen<br />

Größenordnungen handelt es sich<br />

um eine deutliche „Streckung“ des<br />

eigentlichen Käseanteils bzw. um eine<br />

ganz erhebliche „Täuschung“ des<br />

Verbrauchers.

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