Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...
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Eis <strong>und</strong> Desserts / Zuckerwaren, Schokolade, Kakao … Jahresbericht 2005 49<br />
Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstriche<br />
Glassplitter in Konfitüre<br />
Zwei Beschwerdeproben Erdbeer- bzw. Schwarzkirschkonfitüre<br />
wurden wegen Glassplittern als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />
beurteilt.<br />
Hauptbeanstandungsgründe bei dieser Warengruppe waren<br />
wie schon in den vergangenen Jahren die fehlende<br />
Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen <strong>und</strong> generelle<br />
Kennzeichnungsmängel bei Erzeugnissen aus der Direktvermarktung.<br />
Im Rahmen eines b<strong>und</strong>esweiten Überwachungsplans wurden<br />
17 Proben Aprikosenkonfitüre auf Schwefeldioxid untersucht.<br />
Schwefeldioxid wird vielfach bei der Obst- <strong>und</strong><br />
Gemüseverarbeitung zur Farberhaltung <strong>und</strong> Verhinderung<br />
von Bräunungsreaktionen eingesetzt. Aufgr<strong>und</strong> seines hohen<br />
allergenen Potenzials muss es jedoch bei Gehalten von<br />
mehr als 10 mg / kg im Zutatenverzeichnis angegeben werden.<br />
Schwefeldioxid war in keiner Probe nachweisbar.<br />
HMF (Hydroxymethylfurfural), welches vor allem beim<br />
Erhitzen stark zuckerhaltiger Lebensmittel gebildet wird,<br />
steht bereits seit Jahren im Verdacht, gentoxische Wirkung<br />
zu haben. Als unerwünschter Bestandteil sollte HMF in Lebensmitteln<br />
nur in technologisch unvermeidbaren Mengen<br />
enthalten sein. Da die toxikologische Bewertung noch nicht<br />
abgeschlossen ist, wurde bisher kein Grenzwert festgelegt.<br />
Ein Wert von 1500 mg / kg Trockenmasse (TM) ist jedoch<br />
in der Diskussion. Herstellungsbedingt fallen Pflaumenmuse<br />
immer wieder durch hohe HMF-Gehalte auf. In einer<br />
Probe Pflaumenmus wurde ein sehr hoher Gehalt von<br />
2811 mg / kg TM ermittelt. Dem Hersteller wurde empfohlen,<br />
Rezeptur <strong>und</strong> Verfahren zu überarbeiten, um so eine<br />
Reduzierung des HMF-Gehaltes zu erzielen.<br />
Süßwaren<br />
„Ges<strong>und</strong>e“ Süßwaren?<br />
Auch die Süßwarenbranche will sich zunehmend das lukrative<br />
Geschäft mit ges<strong>und</strong>er, leichter <strong>und</strong> bewusster Ernährung<br />
nicht entgehen lassen. Bei immer mehr Produkten<br />
wird dem Verbraucher durch Austausch bestimmter Inhaltsstoffe<br />
<strong>und</strong> / oder Anreicherung mit Vitaminen, Mineralstoffen,<br />
Ballaststoffen oder anderen ernährungsphysiologisch<br />
günstigen Inhaltsstoffen <strong>und</strong> entsprechender Werbung<br />
suggeriert, es handele sich um einen besonders „ges<strong>und</strong>en“<br />
Vertreter einer eher „unges<strong>und</strong>en“ Produktgruppe.<br />
Obwohl die Überwachung dieser Entwicklung eher kritisch<br />
gegenübersteht, kann sie bislang aufgr<strong>und</strong> fehlender rechtlicher<br />
Regelungen wenig dagegen tun.<br />
Im Berichtsjahr wurden in 23 vitaminisierten Süßwaren<br />
die Gehalte an den Vitaminen B 1<br />
, C <strong>und</strong> E unter die Lupe<br />
genommen. Bei den untersuchten Vitaminen wurden sowohl<br />
Unter- als auch Überschreitungen der angegebenen<br />
Werte festgestellt. Insgesamt ist jedoch eine eindeutige<br />
Tendenz zur Überdosierung festzustellen, da die Hersteller<br />
die angegebenen Gehalte bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />
garantieren müssen. Nur bei deutlicher<br />
Über- oder Unterschreitung (> ± 20 % bis 30 %) der angegebenen<br />
Gehalte wurden diese Angaben als irreführend<br />
beurteilt.<br />
Mit Magnesium angereicherte Fitnessbonbons wurden als<br />
irreführend bezeichnet <strong>und</strong> beworben beurteilt. Die Bonbons<br />
konnten bei einer üblichen Verzehrsmenge von ca.<br />
5 Bonbons pro Tag (viel mehr lässt schon der verwendete<br />
Zuckeraustauschstoff Isomalt wegen der Gefahr einer<br />
abführenden Wirkung nicht zu!) keinen nennenswerten<br />
Beitrag zur Deckung des Tagesbedarfs leisten.<br />
Bei Halva handelt es ich um eine Süßwarenspezialität aus<br />
dem vorderasiatischen Raum. Die sesamhaltige Schaumzuckerware<br />
wird dort traditionell mit dem saponinhaltigen<br />
Aufschlagmittel Seifenkrautextrakt hergestellt, welches in<br />
Europa nicht zugelassen ist. Seifenkrauthaltige Halvaproben<br />
werden deshalb bereits seit Jahren von den Untersuchungsämtern<br />
beanstandet. Daraufhin gingen die überwiegend<br />
türkischen Hersteller dazu über, Seifenkrautextrakt<br />
im deutschen Zutatenverzeichnis (im türkischen <strong>und</strong><br />
englischen war es teilweise noch vorhanden!) nicht mehr<br />
anzugeben, da sich die Beanstandungen nur auf die bloße<br />
Angabe im Zutatenverzeichnis stützten. In 12 Proben Halva<br />
konnten im Berichtsjahr charakteristische Inhaltsstoffe des<br />
Seifenkrautextraktes mittels Dünnschichtchromatografie<br />
nachgewiesen werden. Diese Proben wurden wegen des<br />
nicht zugelassenen Zusatzstoffes Seifenkrautextrakt als<br />
nicht verkehrsfähig beanstandet.