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Teil III: Produktgruppen - Lebensmittelüberwachung und ...

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Eis <strong>und</strong> Desserts / Zuckerwaren, Schokolade, Kakao … Jahresbericht 2005 49<br />

Konfitüren, Gelees, Fruchtaufstriche<br />

Glassplitter in Konfitüre<br />

Zwei Beschwerdeproben Erdbeer- bzw. Schwarzkirschkonfitüre<br />

wurden wegen Glassplittern als ges<strong>und</strong>heitsschädlich<br />

beurteilt.<br />

Hauptbeanstandungsgründe bei dieser Warengruppe waren<br />

wie schon in den vergangenen Jahren die fehlende<br />

Kenntlichmachung von Konservierungsstoffen <strong>und</strong> generelle<br />

Kennzeichnungsmängel bei Erzeugnissen aus der Direktvermarktung.<br />

Im Rahmen eines b<strong>und</strong>esweiten Überwachungsplans wurden<br />

17 Proben Aprikosenkonfitüre auf Schwefeldioxid untersucht.<br />

Schwefeldioxid wird vielfach bei der Obst- <strong>und</strong><br />

Gemüseverarbeitung zur Farberhaltung <strong>und</strong> Verhinderung<br />

von Bräunungsreaktionen eingesetzt. Aufgr<strong>und</strong> seines hohen<br />

allergenen Potenzials muss es jedoch bei Gehalten von<br />

mehr als 10 mg / kg im Zutatenverzeichnis angegeben werden.<br />

Schwefeldioxid war in keiner Probe nachweisbar.<br />

HMF (Hydroxymethylfurfural), welches vor allem beim<br />

Erhitzen stark zuckerhaltiger Lebensmittel gebildet wird,<br />

steht bereits seit Jahren im Verdacht, gentoxische Wirkung<br />

zu haben. Als unerwünschter Bestandteil sollte HMF in Lebensmitteln<br />

nur in technologisch unvermeidbaren Mengen<br />

enthalten sein. Da die toxikologische Bewertung noch nicht<br />

abgeschlossen ist, wurde bisher kein Grenzwert festgelegt.<br />

Ein Wert von 1500 mg / kg Trockenmasse (TM) ist jedoch<br />

in der Diskussion. Herstellungsbedingt fallen Pflaumenmuse<br />

immer wieder durch hohe HMF-Gehalte auf. In einer<br />

Probe Pflaumenmus wurde ein sehr hoher Gehalt von<br />

2811 mg / kg TM ermittelt. Dem Hersteller wurde empfohlen,<br />

Rezeptur <strong>und</strong> Verfahren zu überarbeiten, um so eine<br />

Reduzierung des HMF-Gehaltes zu erzielen.<br />

Süßwaren<br />

„Ges<strong>und</strong>e“ Süßwaren?<br />

Auch die Süßwarenbranche will sich zunehmend das lukrative<br />

Geschäft mit ges<strong>und</strong>er, leichter <strong>und</strong> bewusster Ernährung<br />

nicht entgehen lassen. Bei immer mehr Produkten<br />

wird dem Verbraucher durch Austausch bestimmter Inhaltsstoffe<br />

<strong>und</strong> / oder Anreicherung mit Vitaminen, Mineralstoffen,<br />

Ballaststoffen oder anderen ernährungsphysiologisch<br />

günstigen Inhaltsstoffen <strong>und</strong> entsprechender Werbung<br />

suggeriert, es handele sich um einen besonders „ges<strong>und</strong>en“<br />

Vertreter einer eher „unges<strong>und</strong>en“ Produktgruppe.<br />

Obwohl die Überwachung dieser Entwicklung eher kritisch<br />

gegenübersteht, kann sie bislang aufgr<strong>und</strong> fehlender rechtlicher<br />

Regelungen wenig dagegen tun.<br />

Im Berichtsjahr wurden in 23 vitaminisierten Süßwaren<br />

die Gehalte an den Vitaminen B 1<br />

, C <strong>und</strong> E unter die Lupe<br />

genommen. Bei den untersuchten Vitaminen wurden sowohl<br />

Unter- als auch Überschreitungen der angegebenen<br />

Werte festgestellt. Insgesamt ist jedoch eine eindeutige<br />

Tendenz zur Überdosierung festzustellen, da die Hersteller<br />

die angegebenen Gehalte bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums<br />

garantieren müssen. Nur bei deutlicher<br />

Über- oder Unterschreitung (> ± 20 % bis 30 %) der angegebenen<br />

Gehalte wurden diese Angaben als irreführend<br />

beurteilt.<br />

Mit Magnesium angereicherte Fitnessbonbons wurden als<br />

irreführend bezeichnet <strong>und</strong> beworben beurteilt. Die Bonbons<br />

konnten bei einer üblichen Verzehrsmenge von ca.<br />

5 Bonbons pro Tag (viel mehr lässt schon der verwendete<br />

Zuckeraustauschstoff Isomalt wegen der Gefahr einer<br />

abführenden Wirkung nicht zu!) keinen nennenswerten<br />

Beitrag zur Deckung des Tagesbedarfs leisten.<br />

Bei Halva handelt es ich um eine Süßwarenspezialität aus<br />

dem vorderasiatischen Raum. Die sesamhaltige Schaumzuckerware<br />

wird dort traditionell mit dem saponinhaltigen<br />

Aufschlagmittel Seifenkrautextrakt hergestellt, welches in<br />

Europa nicht zugelassen ist. Seifenkrauthaltige Halvaproben<br />

werden deshalb bereits seit Jahren von den Untersuchungsämtern<br />

beanstandet. Daraufhin gingen die überwiegend<br />

türkischen Hersteller dazu über, Seifenkrautextrakt<br />

im deutschen Zutatenverzeichnis (im türkischen <strong>und</strong><br />

englischen war es teilweise noch vorhanden!) nicht mehr<br />

anzugeben, da sich die Beanstandungen nur auf die bloße<br />

Angabe im Zutatenverzeichnis stützten. In 12 Proben Halva<br />

konnten im Berichtsjahr charakteristische Inhaltsstoffe des<br />

Seifenkrautextraktes mittels Dünnschichtchromatografie<br />

nachgewiesen werden. Diese Proben wurden wegen des<br />

nicht zugelassenen Zusatzstoffes Seifenkrautextrakt als<br />

nicht verkehrsfähig beanstandet.

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