SERVICE - B4B MITTELHESSEN
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Beispiel der Gemeinde Wartenberg folgen:<br />
„Je mehr mitmachen, desto mehr Nutzen<br />
entsteht dadurch – für die Mitglieder und<br />
die Region.“<br />
„Mittelhessen – wir wachsen zusammen!“<br />
– dies ist das Motto von MitteHes-<br />
VoLKER RAScHENDoRFER<br />
Nicht immer sind die Abkömmlinge<br />
eines Unternehmers geeignet, einen<br />
Betrieb zu führen. Viele Unternehmer<br />
vereinbaren mit diesen Pflichtteilsberechtigten<br />
bereits zu Lebzeiten Abfindungen<br />
für einen Pflichtteilverzicht, so dass die<br />
Unternehmensnachfolge unabhängig von<br />
der Erbfolge geregelt werden kann.<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de<br />
sen e. V., dem Regionalmanagement für<br />
Mittelhessen. Das Profil der Region wird<br />
durch Projekte in den Bereichen Bildung,<br />
Infrastruktur und Innovation geschärft.<br />
Der Verein bildet einen Schulterschluss aus<br />
Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und<br />
Stellungnahme zum Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
Pflichtteilsverzicht eines<br />
behinderten Sozialhilfeempfängers<br />
Befinden sich im Kreis der Pflichtteilsberechtigten<br />
behinderte, geschäftsfähige Personen<br />
mit Anspruch auf Sozialhilfeleistungen,<br />
war es bisher nicht ohne weiteres möglich,<br />
auf den Pflichtteil zu verzichten. Die<br />
Gerichte unterstellten, dass der Behinderte<br />
seinen Pflichtteil nur ablehnt, um den<br />
Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe<br />
zu vereiteln. Der Bundesgerichtshof hat nun<br />
WIRTSCHAFT UND POLITIK<br />
besteht seit dem Jahr 2003. Zurzeit ziehen<br />
über 100 Städte, Landkreise, Kammern,<br />
Hochschulen und Unternehmen unter dem<br />
Vorsitz des Regierungspräsidenten Dr. Lars<br />
Witteck bei MitteHessen an einem Strang.<br />
n<br />
festgestellt, dass Eltern behinderter Kinder<br />
nicht schlechter gestellt werden dürfen.<br />
Ebenso wie die Eltern gesunder Kinder sind<br />
sie frei in der Wahl der erbrechtlichen<br />
Gestaltungsmöglichkeiten. Schließlich würden<br />
dem Sozialhilfeträger mit dem Verzicht<br />
des Erbes keine zusätzlichen vertraglichen<br />
Lasten auferlegt.<br />
Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag mit<br />
einem Behinderten bedarf der notariellen<br />
Beurkundung. Ein Notar berät bei der Formulierung<br />
des Vertrages.<br />
Wer sich von einem Notar beraten lassen<br />
möchte, findet diese im Internet unter<br />
www.deutsche-notarauskunft.de. n<br />
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WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 12/2011 15