SERVICE - B4B MITTELHESSEN
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vor allem in der unterschiedlich professionellen<br />
Vorbereitung der Kandidaten. In diesem<br />
Jahr hätten bei den zwei Prüfungen in<br />
ihrem Haus nur 20 von 31 Prüflingen<br />
bestanden – das sind gerade einmal 65 Prozent<br />
der Bewerber.<br />
Pflicht: zuverlässig<br />
und geordnet sein<br />
Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen<br />
sind bundesweit einheitlich und umfassen<br />
Fragen aus den Sachgebieten Kundenberatung,<br />
Grundlagen der verschiedenen<br />
Versicherungssparten, sozialversicherungsrechtliche<br />
Rahmenbedingungen sowie<br />
rechtliche Beratung für die Versicherungsvermittlung<br />
und Versicherungsberatung.<br />
Nur nach bestandener schriftlicher Prüfung<br />
wird man zur praktischen Prüfung in Form<br />
eines 20-minütigen fiktiven Kundenberatungsgesprächs<br />
zugelassen.<br />
Es gibt auch Ausnahmen vom Erfordernis<br />
der Sachkundeprüfung. So etwa gebundene<br />
oder Ausschließlichkeits-Vermittler,<br />
die nur für ein Versicherungsunternehmen<br />
arbeiten, und die so genannten „alten<br />
Hasen", die nachweislich seit dem 31.<br />
August 2000 im Geschäft sind. Die Prüfung<br />
dieser Sonderregelung erfordert jedoch<br />
Nachweise in großem Umfang und oft<br />
durchgängig über einen langen Zeitraum.<br />
Geilenkirchen: „Es gibt schon hin und wieder<br />
Beschwerden hinsichtlich des Umfangs<br />
der beizubringenden Unterlagen und in<br />
Bezug auf die Dauer des Verfahrens. Aber es<br />
reicht einfach nicht aus, wenn jemand nur<br />
zwei oder drei Belege für, seiner Aussage<br />
nach, Jahre an eigener Vermittlertätigkeit<br />
gesammelt hat. In diesem Fall müssen wir<br />
die Sachkundeprüfung durchführen.“<br />
Doch auch eine bestandene Prüfung<br />
reicht nicht aus, um den Titel „Geprüfter<br />
Versicherungsfachmann/-frau IHK“ verliehen<br />
zu bekommen. Der Antragsteller muss<br />
außerdem „die für den Gewerbebetrieb<br />
erforderliche Zuverlässigkeit“ haben. Diese<br />
besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de<br />
fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen<br />
eines Verbrechens (im Mindestmaß: Freiheitsstrafe<br />
von einem Jahr oder mehr) oder<br />
wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung,<br />
Betruges, Untreue, Urkundenfälschung,<br />
Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat<br />
verurteilt worden ist. Außerdem<br />
muss er „in geordneten Vermögensverhältnissen“<br />
leben und eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
nachweisen. Gerade das ist der<br />
häufigste Grund für ein Widerrufverfahren,<br />
sagt Geilenkirchen. „Wenn wir darüber eine<br />
Pflichtmitteilung erhalten, müssen wir aktiv<br />
werden. Allein in den ersten drei Quartalen<br />
dieses Jahres ist das schon 90 Mal der Fall<br />
gewesen.“<br />
„Neuordnung<br />
war überfällig!“<br />
Zu den weiteren Aufgaben der Zentralstelle<br />
Versicherungsvermittler gehört die<br />
Überwachung der Tätigkeit der derzeit 4083<br />
Versicherungsvermittler oder -berater in den<br />
drei Industrie- und Handelskammern.<br />
„Angesichts der gestiegenen Zahl an Vermittlern<br />
haben Änderungsanträge und<br />
Erlaubnisrücknahmen, aber auch Widerrufs-<br />
und Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
in den vergangenen beiden Jahren zugenommen“,<br />
erläutert Geilenkirchen. Doch bis<br />
es dazu kommt, unternehme die IHK alles<br />
ihr Möglichstes, um das zu vermeiden. 2010<br />
war dies bei 187 Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
nur drei Mal der Fall.<br />
Einmal anerkannt, müssen sich Versicherungsvermittler<br />
und Versicherungsberater<br />
noch in ein von der Limburger Zentralstelle<br />
geführtes Versicherungsvermittlerregister<br />
eintragen lassen. Der öffentliche Teil des<br />
Registers erlaubt unter den Adressen www.<br />
vermittlerregister.org und www.vermittlerregister.info<br />
Einsicht in die gewerbebezogenen<br />
Daten des Vermittlers.<br />
Für Geilenkirchen war die Neuordnung<br />
des Versicherungsgewerbes auf Vertreterebene<br />
überfällig: „Die Regulierung der Versicherungsvermittlung<br />
bedeutet viel Aufwand<br />
<strong>SERVICE</strong><br />
für alle Beteiligten. Aus Gründen der Transparenz<br />
und des Verbraucherschutzes<br />
erscheint sie allerdings schlicht und ergreifend<br />
notwendig. Unser Ziel als IHK dabei ist<br />
es, als Behörde gemäß unserem Motto ,Recht<br />
& Fair Play' im rechtlich zulässigen Rahmen<br />
mit dem notwendigen Augenmaß zu agieren.“<br />
n<br />
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Tel.: 06431/210-121<br />
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WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 12/2011 37