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SERVICE - B4B MITTELHESSEN

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vor allem in der unterschiedlich professionellen<br />

Vorbereitung der Kandidaten. In diesem<br />

Jahr hätten bei den zwei Prüfungen in<br />

ihrem Haus nur 20 von 31 Prüflingen<br />

bestanden – das sind gerade einmal 65 Prozent<br />

der Bewerber.<br />

Pflicht: zuverlässig<br />

und geordnet sein<br />

Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen<br />

sind bundesweit einheitlich und umfassen<br />

Fragen aus den Sachgebieten Kundenberatung,<br />

Grundlagen der verschiedenen<br />

Versicherungssparten, sozialversicherungsrechtliche<br />

Rahmenbedingungen sowie<br />

rechtliche Beratung für die Versicherungsvermittlung<br />

und Versicherungsberatung.<br />

Nur nach bestandener schriftlicher Prüfung<br />

wird man zur praktischen Prüfung in Form<br />

eines 20-minütigen fiktiven Kundenberatungsgesprächs<br />

zugelassen.<br />

Es gibt auch Ausnahmen vom Erfordernis<br />

der Sachkundeprüfung. So etwa gebundene<br />

oder Ausschließlichkeits-Vermittler,<br />

die nur für ein Versicherungsunternehmen<br />

arbeiten, und die so genannten „alten<br />

Hasen", die nachweislich seit dem 31.<br />

August 2000 im Geschäft sind. Die Prüfung<br />

dieser Sonderregelung erfordert jedoch<br />

Nachweise in großem Umfang und oft<br />

durchgängig über einen langen Zeitraum.<br />

Geilenkirchen: „Es gibt schon hin und wieder<br />

Beschwerden hinsichtlich des Umfangs<br />

der beizubringenden Unterlagen und in<br />

Bezug auf die Dauer des Verfahrens. Aber es<br />

reicht einfach nicht aus, wenn jemand nur<br />

zwei oder drei Belege für, seiner Aussage<br />

nach, Jahre an eigener Vermittlertätigkeit<br />

gesammelt hat. In diesem Fall müssen wir<br />

die Sachkundeprüfung durchführen.“<br />

Doch auch eine bestandene Prüfung<br />

reicht nicht aus, um den Titel „Geprüfter<br />

Versicherungsfachmann/-frau IHK“ verliehen<br />

zu bekommen. Der Antragsteller muss<br />

außerdem „die für den Gewerbebetrieb<br />

erforderliche Zuverlässigkeit“ haben. Diese<br />

besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten<br />

www.giessen-friedberg.ihk.de<br />

fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen<br />

eines Verbrechens (im Mindestmaß: Freiheitsstrafe<br />

von einem Jahr oder mehr) oder<br />

wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung,<br />

Betruges, Untreue, Urkundenfälschung,<br />

Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat<br />

verurteilt worden ist. Außerdem<br />

muss er „in geordneten Vermögensverhältnissen“<br />

leben und eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

nachweisen. Gerade das ist der<br />

häufigste Grund für ein Widerrufverfahren,<br />

sagt Geilenkirchen. „Wenn wir darüber eine<br />

Pflichtmitteilung erhalten, müssen wir aktiv<br />

werden. Allein in den ersten drei Quartalen<br />

dieses Jahres ist das schon 90 Mal der Fall<br />

gewesen.“<br />

„Neuordnung<br />

war überfällig!“<br />

Zu den weiteren Aufgaben der Zentralstelle<br />

Versicherungsvermittler gehört die<br />

Überwachung der Tätigkeit der derzeit 4083<br />

Versicherungsvermittler oder -berater in den<br />

drei Industrie- und Handelskammern.<br />

„Angesichts der gestiegenen Zahl an Vermittlern<br />

haben Änderungsanträge und<br />

Erlaubnisrücknahmen, aber auch Widerrufs-<br />

und Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

in den vergangenen beiden Jahren zugenommen“,<br />

erläutert Geilenkirchen. Doch bis<br />

es dazu kommt, unternehme die IHK alles<br />

ihr Möglichstes, um das zu vermeiden. 2010<br />

war dies bei 187 Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

nur drei Mal der Fall.<br />

Einmal anerkannt, müssen sich Versicherungsvermittler<br />

und Versicherungsberater<br />

noch in ein von der Limburger Zentralstelle<br />

geführtes Versicherungsvermittlerregister<br />

eintragen lassen. Der öffentliche Teil des<br />

Registers erlaubt unter den Adressen www.<br />

vermittlerregister.org und www.vermittlerregister.info<br />

Einsicht in die gewerbebezogenen<br />

Daten des Vermittlers.<br />

Für Geilenkirchen war die Neuordnung<br />

des Versicherungsgewerbes auf Vertreterebene<br />

überfällig: „Die Regulierung der Versicherungsvermittlung<br />

bedeutet viel Aufwand<br />

<strong>SERVICE</strong><br />

für alle Beteiligten. Aus Gründen der Transparenz<br />

und des Verbraucherschutzes<br />

erscheint sie allerdings schlicht und ergreifend<br />

notwendig. Unser Ziel als IHK dabei ist<br />

es, als Behörde gemäß unserem Motto ,Recht<br />

& Fair Play' im rechtlich zulässigen Rahmen<br />

mit dem notwendigen Augenmaß zu agieren.“<br />

n<br />

KONTAKT<br />

Zentrale Stelle: Versicherungsvermittler<br />

Martina Mattlener<br />

Tel.: 06431/210-121<br />

Fax: 06431/210-205<br />

E-Mail: m.mattlener@limburg.ihk.de<br />

Internet: www.ihk-limburg.de<br />

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WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 12/2011 37

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