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Foto: pm<br />
<strong>SERVICE</strong><br />
IHK kämpft für bisheriges Ursprungsrecht<br />
Bürokratie lässt Preise steigen<br />
Veränderungen im nicht-präferenziellen<br />
Ursprungsrecht drohen die<br />
Exportchancen der europäischen<br />
Wirtschaft erheblich zu beeinträchtigen. Die<br />
deutschen Unternehmen, vor allem der ausfuhrorientierte<br />
Mittelstand, sind besonders<br />
betroffen.<br />
Die Europäische Kommission will für die<br />
Bescheinigung bei Ursprungszeugnissen das<br />
bewährte Prinzip des Wertschöpfungsortes<br />
(Artikel 24 Zollkodex) aufheben und durch<br />
eine neue, noch genau zu definierende Regelung<br />
ersetzen. Ziel ist es, die Einfuhr von Produkten<br />
zu Dumping-Preisen in den EU-Raum<br />
abzuwehren. Die negativen Folgen für den<br />
Export werden ignoriert. Verbände, Unternehmen<br />
und Experten äußern erhebliche Bedenken.<br />
Vorhaben schafft Barrieren<br />
Um diesen Bedenken Raum zu geben, fand<br />
am 20. Oktober 2011 ein Experten-Hearing<br />
unter dem Titel „Neues Ursprungsrecht: Neue<br />
Barrieren für die europäische Exportwirtschaft?“<br />
in der Vertretung des Freistaates Bay-<br />
ern in Brüssel statt. Auf der vom DIHK<br />
gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden<br />
EUROCHAMBRES, Euro Commerce<br />
und BUSINESSEUROPE organisierten und<br />
von der IHK Region Stuttgart unterstützten<br />
Veranstaltung diskutierten Experten aus der<br />
Europäischen Kommission, dem Europäischen<br />
Parlament und der Wirtschaft die<br />
geplanten Änderungen. Mit insgesamt 120<br />
Vertretern aus Unternehmen, Verbänden und<br />
europäischen Kammern stieß das Thema auf<br />
großes Interesse.<br />
Die teilnehmenden Unternehmer kritisierten<br />
dabei vor allem die negativen Konsequenzen<br />
der Neuregelung für den europäischen<br />
Außenhandel durch erhöhten bürokratischen<br />
Aufwand und daraus folgende Preisanstiege<br />
für europäische Produkte. Darüber hinaus ist<br />
zu erwarten, dass ein derartiger Einschnitt in<br />
die Kompetenzen ausländischer Handelspartner<br />
im Gegenzug handelshemmende Maßnahmen<br />
für Importe aus der EU durch Drittländer<br />
nach sich zieht. Im Sinne der europäischen<br />
Unternehmen sollte das Ursprungsrecht<br />
deshalb so einfach wie möglich gestaltet<br />
bleiben, was durch eine Beibehaltung der jet-<br />
Auf einem Experten-Hearing im Oktober wurde über<br />
das Thema „Neues Ursprungsrecht: Neue Barrieren für<br />
die europäische Exportwirtschaft?“ diskutiert.<br />
EU will bewährtes Prinzip bei Bescheinigungen aufheben, um Dumping-Preise von Importländern<br />
abzuwehren und ignoriert die Folgen für den Export.<br />
zigen Regelung der „letzten Wesentlichen Beoder<br />
Verarbeitung“ gegeben wäre.<br />
Gemeinsames<br />
Statement übermittelt<br />
Zur Verdeutlichung ihres Anliegens haben<br />
der DIHK und die europäischen Verbände ein<br />
gemeinsames Statement an die Europäische<br />
Kommission verfasst und übermittelt. Es wird<br />
gefordert, dass die Kommission an der jetzigen<br />
Methode, die sich als einfach und effektiv<br />
für Import und Export erwiesen hat, festhält<br />
und keine Neuregelung auf Basis von Listen<br />
einführt. Im Anschluss an die Veranstaltung<br />
bleibt der DIHK in intensivem Austausch mit<br />
der Europäischen Kommission und dem Europäischen<br />
Parlament. n<br />
KONTAKT<br />
Elvin Yilmaz<br />
Tel.: 0641/7954-3505<br />
E-Mail: yilmaz@giessen-friedberg.ihk.de<br />
28 WIRTSCHAFTSMAGAZIN · 12/2011<br />
www.giessen-friedberg.ihk.de