Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Arelth daraufhin: „Das Gericht geht davon aus, dass auch andere verschlüsseln.“<br />
Traxler: „Aber anderen wird nicht ein kriminelle Organisation vorgeworfen.“<br />
Arleth ungehalten zurück: „Ich verstehe, nicht dass hier immer wieder vorgeworfen wird, warum hier<br />
überhaupt ein Strafverfahren abgehalten wird.“ Ein wenig mehr Verständnis dafür, dass es vielen<br />
unverständlich ist, warum dieses Verfahren geführt wird, sollte Mag. Arleth schon aufbringen.<br />
Selbstverständlich ist ein solches Verfahren nicht.<br />
Auch die „Fadingerliste“, eine E-‐Mailliste die nicht jedermann zugänglich war, sondern für<br />
Diskussionen zwischen langjährigen bzw vertrauenswürdigen AktivistInnen gedacht war, wird von der<br />
Staatanwaltschaft als Instrument der kriminellen Organisation angesehen. Diese Liste war allerdings<br />
nie verschlüsselt. Alle Mails die je im Rahmen dieser Liste geschrieben wurden, sind über das Archiv<br />
zugänglich. Freilich wäre es möglich, dieses Archiv zu löschen, erklärte DDr. Balluch auf Rechtsanwalt<br />
Mag. Bischofs Nachfragen. Das Löschen hätte mit einem Klick erfolgen können, sei aber nicht<br />
durchgeführt worden, da man auch anhand der Liste gegebenenfalls die Geschichte der<br />
Tierrechtsbewegung nachvollziehen wollte.<br />
Anzumerken ist: Es wäre eine eigenartige kriminelle Organisation, die ihr<br />
Hauptkommunikationsmittel nicht verschlüsselt und noch dazu ein umfangreiches unverschlüsseltes<br />
Archiv unterhält. Ein sehr großer Teil der Anklage stützt sich übrigens auf angeblich inkriminierende<br />
Mails aus diesem Archiv – fast ausschließlich geäußerte Meinungen und weitergeleitete<br />
Informationen aus dem Internet.<br />
Verschlüsselte Dateien betreffend, wollte Mag. Handler von DDr. Balluch wissen, ob dieser nun<br />
bereit sei, die Schlüssel bekannt zu geben.<br />
Richterin Arleth machte darauf aufmerksam, dass es doch logisch gewesen wäre, die Schlüssel<br />
bekannt zu geben, wenn er nichts zu verbergen habe.<br />
Balluch: „Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie sich nicht in jemanden in meiner Position<br />
hineinversetzen können. Mein ehrlicher Eindruck der Soko ist, dass sie alles Entlastende wegwirft<br />
und nur das belastende aufbauscht. Eine Polizei die mich absichtlich etwas verdächtig wozu ich ein<br />
Alibi hab, mit dieser Polizei kooperiere ich nicht.“<br />
In Arleths Gerichtssaal darf die Menschenrechtskonvention nicht zitiert werden<br />
Mag. Bischof präsentierte dem Gericht einen USB-‐Stick der von der WKO verteilt worden war. Er war<br />
als Medikament verpackt und enthielt einen Beipackzettel, den Mag. Bischof vorlas, wo auch auf die<br />
entsprechenden Rechte nach Art 8 und 10 MRK (Privatsphäre und Meinungsfreiheit) hingewiesen<br />
wurde. Die Erwähnung der MRK lies das Publikum kurz klatschen, wofür nicht nur die Zuhörerschaft,<br />
sondern auch Mag. Bischof gerügt wurde.<br />
Bischof daraufhin: „Die Anführung eines Art 8 und Art 10 MRK in einem österreichischen Gerichtssaal<br />
kann doch nicht unsachlich sein.“