Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.
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Vertrauenswürdige Zugang haben (-‐ und die Polizei). Zu dieser Liste und dem gesamten Archiv hat die<br />
Polizei sich bereits im Vorverfahren Zugang verschafft und so werden Teilweise E-‐Mails, die zehn<br />
Jahre oder älter sind, vorgehalten. Diese E-‐Mails beziehungsweise das E-‐Mailarchiv befindet sich auf<br />
CD oder DVD als Beilage im Akt, ist insofern Aktenbestandteil. Es wurde aber nicht<br />
durchnummeriert, sondern von der Polizei eben als CD, in den Worten von Verteidigerin Dr. Lehner,<br />
„unjournalisiert, hing’schmissen.“<br />
Und dem Gericht ist es technisch bislang nicht möglich, auf die CD in der Verhandlung zuzugreifen.<br />
Dies, obwohl es der Richterin bereits aus der mindestens einmonatigen Verhandlungsvorbereitung<br />
klar gewesen sein, muss, dass die Fadingermails entscheidend sind und obwohl sie bereits am<br />
zweiten Verhandlungstag darauf aufmerksam gemacht wurde. Bislang hat sie jedes mal vertröstet,<br />
und angekündigt, das Gericht werde sich etwas überlegen, so auch diesesmal. Mittwoch sei es<br />
vielleicht so weit. Da die Fadingermails aber durch die beiligende CD sozusagen Aktenbestandteil<br />
sind, lässt die Richterin meist nicht zu, dass sie als Ausdruck vorgelegt werden und nimmt sie nicht<br />
zum Akt. Selbst vorlegen kann das Gericht die Mails mangels technischer Möglichkeit auch nicht<br />
und bittet daher um Geduld. Eine geradezu kafkaeske Situation. Hinzukommt, dass manche der von<br />
der Polizei ausgedruckten E-‐Mails völlig unleserlich sind.<br />
Prozessverzögerung – durch das Gericht!<br />
Wenn, oder besser, falls dann die Emails endlich in der Verhandlung zugänglich sein sollten, werden<br />
Themen die schon behandelt wurden, neuerlich aufgewärmt werden müssen, was der<br />
Unmittelbarkeit Abbruch leistet und das Verfahren verzögert. Auch sonst führt die<br />
Verhandlungsleitung Richterin Arleths häufig zu Verzögerungen. Sie neigt dazu, den Beschuldigten<br />
lange Vorhalte zu machen, dann dem Staatsanwalt das Wort zu erteilen, während Verteidigung und<br />
nicht selten Beschuldigte immer erst später dazu Stellung nehmen oder Anträge stellen können. So<br />
muss der Beschuldigte dann auf ein Mail Bezug nehmen, das vor einiger Zeit vorgehalten wurde, zB<br />
mit einem weiteren Mail, das den Zusammenhang des ersten erklärt und dieses erste Mail muss<br />
wiederum neuerlich gesucht werden.<br />
Richterin Arleths scheinbare Effizienz<br />
Solche Verzögerungen sucht die Richterin dann dadurch auszugleichen, dass Sie die Beschuldigten in<br />
ihrer Stellungnahme unterbricht. Fünf der Beschuldigten werden durch einen einzigen Rechtsanwalt<br />
Mag. Stefan Traxler, verteidigt. Dieser lässt sich zeitweise von Dr. Lehner und gleichzeitig Dr.<br />
Haberditzl vertreten. Richterin Arleth machte darauf aufmerksam dass diese Vertretung durch zwei<br />
Verteidiger nicht zu Verzögerungen führe dürfte, und übersieht dabei, dass dann noch immer fünf<br />
Beschuldigten nur zwei Verteidiger zur Seite stehen.<br />
Auch ihre Weigerung, diverse von der Verteidigung präsentierte entlastende Schriftstücke zum Akt zu<br />
nehmen, begründete Mag. Arleth unter anderem mit der Überlegung „das Verfahren effizient zu<br />
halten.“ Worauf hin Dr. Lehner konterte: „Aber nicht zu Lasten meines Mandanten, Frau Rat.“