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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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Vertrauenswürdige Zugang haben (-­‐ und die Polizei). Zu dieser Liste und dem gesamten Archiv hat die<br />

Polizei sich bereits im Vorverfahren Zugang verschafft und so werden Teilweise E-­‐Mails, die zehn<br />

Jahre oder älter sind, vorgehalten. Diese E-­‐Mails beziehungsweise das E-­‐Mailarchiv befindet sich auf<br />

CD oder DVD als Beilage im Akt, ist insofern Aktenbestandteil. Es wurde aber nicht<br />

durchnummeriert, sondern von der Polizei eben als CD, in den Worten von Verteidigerin Dr. Lehner,<br />

„unjournalisiert, hing’schmissen.“<br />

Und dem Gericht ist es technisch bislang nicht möglich, auf die CD in der Verhandlung zuzugreifen.<br />

Dies, obwohl es der Richterin bereits aus der mindestens einmonatigen Verhandlungsvorbereitung<br />

klar gewesen sein, muss, dass die Fadingermails entscheidend sind und obwohl sie bereits am<br />

zweiten Verhandlungstag darauf aufmerksam gemacht wurde. Bislang hat sie jedes mal vertröstet,<br />

und angekündigt, das Gericht werde sich etwas überlegen, so auch diesesmal. Mittwoch sei es<br />

vielleicht so weit. Da die Fadingermails aber durch die beiligende CD sozusagen Aktenbestandteil<br />

sind, lässt die Richterin meist nicht zu, dass sie als Ausdruck vorgelegt werden und nimmt sie nicht<br />

zum Akt. Selbst vorlegen kann das Gericht die Mails mangels technischer Möglichkeit auch nicht<br />

und bittet daher um Geduld. Eine geradezu kafkaeske Situation. Hinzukommt, dass manche der von<br />

der Polizei ausgedruckten E-­‐Mails völlig unleserlich sind.<br />

Prozessverzögerung – durch das Gericht!<br />

Wenn, oder besser, falls dann die Emails endlich in der Verhandlung zugänglich sein sollten, werden<br />

Themen die schon behandelt wurden, neuerlich aufgewärmt werden müssen, was der<br />

Unmittelbarkeit Abbruch leistet und das Verfahren verzögert. Auch sonst führt die<br />

Verhandlungsleitung Richterin Arleths häufig zu Verzögerungen. Sie neigt dazu, den Beschuldigten<br />

lange Vorhalte zu machen, dann dem Staatsanwalt das Wort zu erteilen, während Verteidigung und<br />

nicht selten Beschuldigte immer erst später dazu Stellung nehmen oder Anträge stellen können. So<br />

muss der Beschuldigte dann auf ein Mail Bezug nehmen, das vor einiger Zeit vorgehalten wurde, zB<br />

mit einem weiteren Mail, das den Zusammenhang des ersten erklärt und dieses erste Mail muss<br />

wiederum neuerlich gesucht werden.<br />

Richterin Arleths scheinbare Effizienz<br />

Solche Verzögerungen sucht die Richterin dann dadurch auszugleichen, dass Sie die Beschuldigten in<br />

ihrer Stellungnahme unterbricht. Fünf der Beschuldigten werden durch einen einzigen Rechtsanwalt<br />

Mag. Stefan Traxler, verteidigt. Dieser lässt sich zeitweise von Dr. Lehner und gleichzeitig Dr.<br />

Haberditzl vertreten. Richterin Arleth machte darauf aufmerksam dass diese Vertretung durch zwei<br />

Verteidiger nicht zu Verzögerungen führe dürfte, und übersieht dabei, dass dann noch immer fünf<br />

Beschuldigten nur zwei Verteidiger zur Seite stehen.<br />

Auch ihre Weigerung, diverse von der Verteidigung präsentierte entlastende Schriftstücke zum Akt zu<br />

nehmen, begründete Mag. Arleth unter anderem mit der Überlegung „das Verfahren effizient zu<br />

halten.“ Worauf hin Dr. Lehner konterte: „Aber nicht zu Lasten meines Mandanten, Frau Rat.“

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