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Gesammelte Berichte - Christiane Brunner bloggt.

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Faulmann bestreitet im Übrigen ganz grundsätzlich, mit der Freilassung etwas zu tun zu haben.<br />

Durch Funkzellenauswertungen lasse sich nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt nicht in der Nähe<br />

der Schweinefarm war.<br />

Ein Künstler mit Familiensinn<br />

Auch der anschließend einvernommene Viertbeschuldigte wurde gleich mit Einzelfragen der<br />

Richterin konfrontiert und es bedurfte der Intervention seiner Verteidigerin Dr. Lehner, dass er eine<br />

zusammenhängende Stellungnahme abgeben konnte – wobei er dabei häufig von der Richterin<br />

unterbrochen wurde und das manchmal durchaus unwirsch. Er wies darauf hin, dass er Künstler mit<br />

Leib und Seele sei. Er wolle durch seine Kunst provozieren und zum Nachdenken anregen.<br />

Entsprechend seien auch seine Mails oft provokant. Mails solcher Natur wurden ihm freilich<br />

vorgeworfen. Die Private Einstellung wurde bis zur Kindererziehung hinterfragt. Dass seine Kinder<br />

nachdem Sie gefangene und leidende Tiere gesehen haben, gern spielen, dass diese von der ALF<br />

befreit werden, war für den Staatsanwalt schon ein Hinweis auf eine eindeutige Pro-­‐ALF-­‐Einstellung<br />

des Viertbeschuldigten. Der erklärte, ALF-­‐Befreiung zu spielen sei eben ein Weg für ein Kind das<br />

Tierleid zu verarbeiten. In der Realität sei dies aber kein gangbarer Weg. Nötig sei Aufklärung und<br />

Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit.<br />

Ansonsten wurde wieder normale Demotätigkeit vorgehalten. Arleths Ablehnung von<br />

Straßenaktivismus, insbesondere lauten Demos zB vor Kleider Bauer, die vielleicht sogar<br />

geschäftsschädigend sein könnten, wie sie vorwurfsvoll vermutete, wurde deutlich.<br />

Die Richterin heute – etwas entspannter<br />

Richterin Mag. Sonja Arleth zeigte sich heute entspannter und umgänglicher als bisher. Vereinzelt<br />

sah man sie sogar lächeln. Nur manchmal wurde sie – ohne erkennbaren Grund – ungehalten und<br />

ungeduldig. Dass sich die Beschuldigten bisher sehr weitschweifig verantworteten kann nicht gesagt<br />

werden. Ihre Antworten sind häufig kürzer als die Fragen der Richterin. Was noch zur Sache gehört<br />

und was nicht, darüber kann es sicherlich unterschiedliche Ansichten geben. Aber gerade in einem<br />

Verfahren, in dem ganz überwiegend völlig normale und legale Aktivitäten vorgeworfen werden<br />

(Infotische, Demos, Kontakte, Grillfeste – siehe die <strong>Berichte</strong>rstattung von gestern) sollte die<br />

Verhandlungsführung schon eine gewisse Großzügigkeit aufweisen, hinsichtlich der Frage, was noch<br />

relevant ist.<br />

Bei Ihrer Einvernahme des Viertbeschuldigten zeigte sie sich allerdings öfters ärgerlich als zuvor bei<br />

Jürgen Faulmann – vielleicht lag es ja daran, dass der Viertbeschuldigte Dreadlocks, Tattoos und<br />

Piercings hat.<br />

Schwer erträglich, auch aus Sicht des Publikums, ist die Bevorzugung der Staatsanwaltschaft<br />

gegenüber den Verteidigern. Während dem Staatsanwalt das Fragerecht mehrfach eingeräumt wird,<br />

und er auch bei langen Vorhalten nicht zur Effizienz ermahnt wird, sagt die Richterin bei Fragen der<br />

Verteidiger häufig: „Später, jetzt möchte ich noch etwas vorhalten“ oder „das hatten wir schon“. So<br />

kommen die Verteidiger häufig erst zum Zug, nachdem der Staatanwalt bereits zwei oder dreimal mit

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